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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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regierung deren immer mehre ausfindig machen könnte, und so Vie juristischen Commiffare entbehrlich würden. v. Watzdorf: Ich bin mit der Deputation ganz einver standen, daß es nicht Wünschenswerth sei, die juristischen Com miffare aus der Specialcommission zu entfernen. Dagegen kann ich nicht unberührt lassen, daß ich die Bemerkung gemacht habe, daß die juristischen Commiffare in vielen Lheilen des Lan des auf eine ga'nZ außerordentliche und unzweckmäßige Weise mit Geschäftes überhäuft sind, wodurch besonders die Abfassung der Necesse erstaunlich aufgeschoben wird, und diese erst sehr häufig 3 und 4Iahre nachher erfolgen,, nachdem in der Hauptsache das Ablöfungswerk selbst zu Stande gekommen ist. Nun könnte man zwar dagegen einwenden, daß den Betheiligten unbenom men bttibt, sich über eine solche Verzögerung zu beschweren; wenn man jedoch sonst mit dem juristischen Cdmmissar zufrieden ist, so ist es nicht gerade angenehm, mit einer solchen Beschwerde hervorzutreten. Daher erlaube ich mir nur bei dieser Gelegen heit den Wunsch auszusprechen, daß es der hohen Staatsregie- rung gefällig sein möge, darüber zu wachen, daß die juristischen ! Commiffare nicht zu sehr mit Geschäften überhäuft werden, und; dadurch die Abfassung der Necesse nicht eine nachteilige Ver-- zögerung erleide. > ' Präsident v. Gersdorf: Wenn nicht weiter über diesen! Punkt gesprochen wird, würde ich zur Fragstellung übergehen.! Die Deputation hat in ihrem Gutachten sich dahin ausge sprochen, sie könne nicht zur Annahme dieses . Antrags an- rathen und ich frage die Kammer: ob sie damit überein stimmt? - Referent Fürst Reußr Ich wollte mir nür erlauben, vor der Fragstellung auf einen Einwand des Herrn Petenten: es sei die Petition nicht auf Abänderung des Gesetzes, sondern nur allein auf Ausführung desselben gerichtet, zu bemerken, daß 207 ein integrirender Theil des Gesetzes ist.' Wenn also die in demselben ausgesprochene Zusammensetzung der Commission verändert wird, wird auch die §. und mithin ein Theil dis Ge setzes verändert. Es ist mithin der Antrag nicht blos eine Ab-; Änderung der Ausführung,'sondetN des Gesetzes selbst. ' König!. Commiffar v. Schaarschmidt: Theils auf die- Bemerkungen ides Herrn Grafen Hotzenthal, theils auf die Aeußerüngen des Hrn. v. Watzdorf fühle ich wich bewogen, ei nige Mäuterungeneinzuschalten. , Es gehört zu'den Grund zügen unseres Ablösungsgesetzes, daß bei den Ablösungsver handlungen sich hervorthuende Rechtsstreitigkeicen auf möglichst kurze Weise und. zwar durch ein instructipnsmaßiges Verfahren,' dafern nicht zur Vermittelung und zum Vergleiche, zur Ent-! scheidung gebracht werden sollen. Diese Bestimmung unseres'; Ablösungsgesetzes hat die Staatsregierung unter diejenigen zu rechnen, welchen ein besonderer Werth beizulegen ist, und die sich auch inder'Praxis vollständig bewährt haben. In.sehr vielen Fällen sind durch dieses summarische Verfahren sehr schwierige und weit aussehende Streitigkeiten in aller Kürze beizulegen gewesen und zur Entscheidung gekommen. Dazu ist aber die Concurrenz eines juristischen Specialcommissars ganz unerläßlich. Man hat wohl gefühlt, daß es sehr viele Fälle giebt, in welchen die Concurrenz eines Juristen nicht nö- thig ist; deswegen ist aber auch im Gesetz vorgesehen wprden und es ist kaum zu glauben, daß es eine zweckmäßigere Be stimmung, als die tz. 211 enthält, geben- könnte. Es ist dafür gesorgt, daß, wo und so lange es nur immer möglich ist, die Concurrenz des Juristen ausgeschlossen, wird; sie ist aber für den Fall-offen gehalten worden, wo es unvermeidlich ist. Uebergehend zu einer Bemerkung, die vom Hrn. v. Watzdorf gemacht wurde, sehe ich mich zu der Entgegnung bewogen, daß allerdings in Beziehung auf Beschleunigung der Necesse in manchen Fallen Einiges zu wünschen übrig gewesen wäre, und daß hauptsächlich ein Grund der Verzögerung in der Ueberhäu- fung der -juristischen Sprcialcommissare mit Geschäften gelegen hat. Auch ist nicht zu leugnen, daß es der Geueralcommisston 'mitunter schwer geworden ist, geeignete juristische Specialcom- missare zu finden, weil die dazu geeigneten Personen auch an derwärts sehr viel beschäftigt sind, so daß sie entweder für. das Geschäft nicht zu gewinnen, oder nicht ohne alle Verzögerungen im Stande sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Es ist aber besonders in neuerer Zeit nicht ohne Erfolg dahin ge wirkt worden, immer mehr tüchtige Männer zuzuziehen und es ist daher zu hoffen, daß dem Wunsche des geehrten Sprechers genügt werden wird. Bei dieser Gelegenheit muß ich jedoch den Wunsch aussprechen, daß, damit die Generalcommission und insonderheit das Ministerium des Innern in den Stand gesetzt werde, hier kräftig einzuwirken die Betheiligten sich be wogen sehen möchten, ihre Klagen über Verzögerung an die Oberbehörden zu bringen, weil diese außerdem ganz außer Stande sind, da einzuschreiten, >wo es nöthig ist. ' Graf Ho h enLh al (Püchau): Ueber die §. 211 erlaube ich mir nur die Erwähnung, daß dieselbe vom Anfänge an allerdings sagt, dastdie 'ökonomischen Commiffare die Verhand lungen allein leiten Und nur in besonder« Fällen die juristischen Cvmmiffare-Herbeigezogen werden sollen; allein die Erfahrung hat, wie.sich die Praxis gestaltet, das Gegentheil bewiesen, wei gewöhnlich vom Anfänge an der juristische Commiffar erscheint und der Termzn von beiden.abgehalten wird. Auch weiß ich/ daß von Seiten der Generalcommission ein Werth darauf ge legt wird, daß vym Anfänge an der juristische Commiffar zug/ gen sei. -Da-Habe ich nun allerdings die Bemerkung gemacht, daß auch bei diesen Terminen das alte Sprichwort gilt, daß, wenn zwei Substantive zusammen kommen, steht das eine im GeNitivo; denn der eine Commiffar zieht gewöhsilich die Ver handlungen ganz an sich, sodaß der Minderfähige, den man ebenfalls mit bezahlen muß, nur den Zuhörer abgiebt. Ich wie derhole aber, daß dies eine Zufälligkeit ist, die den Commissarien nicht zum Vorwurf gereicht, sondern r'm'Verfahren gewisserma ßen selbst liegt. v. Welck: Ich will keineswegs bestreiten, was so eben er wähnt worden ist; indestkann ich den Beweis'führen, daß in
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