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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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daß man noch überdies durch Vermehrung der Mahlmühlen . und dadurch erzeugte größere Concurrenz dem Uebel auf indi- rectem Wege mit Erfolg begegnen könne. Sie hat deshalb beschlossen, die hohe Staatsregkerung erstens um Einschärfung der die Rechte und Pflichten der Mül ler gegewdie Mahlgäste betreffenden allgemeinen Gesetzesvor- schriften und um Erlaß einer darauf bezüglichen generellen Ver ordnung, so wie zweitens darum zu ersuchen, daß die hohe Staatsregierung zu Beförderung der Concurrenz die Anlegung neuer Mühlen begünstigen wolle. Indem nun die Deputation mit diesen von der zwei ten Kammer dargelegten Ansichten vollkommen einverstanden ist, empfiehlt sie ihrer geehrten Kammer, den Beitritt zu den obigen Beschlüssen der jenseitigen Kammer. Graf v. Vitzthum: Mit dem letzten Lheile des Deputa tionsantrags könnte ich mich nicht einverstanden erklären, ich halte vielmehr für rathsam, mit Concessionsertheilungen zu Anlegung neuer Mühlen möglichst sparsam zu Werke zu gehen, und sie auf die Falle zu beschränken, wo nachgrwiesen ist, daß die bereits bestehenden Mühlen das Bedürfniß der Gegend wirk lich nicht befriedigen können. Durch jede neue Mühlenanlage erleiden die benachbarten bereits vorhandenen Mühlenbesitzer großen Verlust an ihrem Anlagekapital, wodurch vielleicht der Ruin der ganzen Familie herbeigeführt werden kann und über- dem auch noch die vorhandenen hypothekarischen Gläubiger in Nachtheil versetzt werden. Uebrigens verzinsen sich die in den Mühlengrundstücken angelegten Kapitalien überhaupt von Jahr zu Jahr schlechter, weil die zu Unterhaltung dieserWerke nöthigen Baue wegen der zunehmenden Lheuerung, insbe sondere der dazu geeigneten Hölzer, immer kostspieliger werden, und weil ferner sich die Ansprüche des Publikums in Bezug auf die Qualität des Mehls sich immer mehr steigern, die Müller dagegen nicht mehr, wie früher, nämlich die 16te Metze erhal ten. Gegen die den Müllern Schuld gegebenen Bevortheilungen wird weniger die Concurrenz, als die Aufrechterhaltung der bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen schützen. Aus die sen Gründen könnte ich mich daher durchaus nicht für den zwei ten Theil des Deputationsantrages erklären. Referent v. Schönberg: Ich bin gerade der entgegen gesetzten Ansicht, und glaube, daß die Vermehrung der Mühlen am ersten geeignet sein werde, dem Uebelstande hinsichtlich der Bevoxtheilung der Müller abzuhelfen. Wenn ich in einer Mühle gedrückt oder bevortheilt werde, so gehe ich in eine andere Mühle, wo dies nicht der Fall ist; ist aber nur eine oder sind nur wenige Mühlen vorhanden, so bleibt mir keine Auswahl, ich muß bei dem Müller mahlen lassen, von dem ich weiß, daß er mich be vortheilt. Erkennt man einmal an, daß diesem Uebel durch eine größere Concurrenz abgeholfen werden könne, so glaubeichdann auch, muß das Interesse, welches das Publikum dabei hat, höher stehen, als das Interesse des einzelnen Mühlenbesitzers, der viel leicht durch die Anlegung einer neuen Mühle b enachtheiligt wird. v. Thielau: Ich muß mich der Ansicht des Herrn Gra fen v. Vitzthum anschließen, und dabei bemerken, daß es viele I. 52. Mühlen giebt, die sehr bedeutende Zinsen, sowohl königliche als auch herrschaftliche, zu zahlen haben. Wenn also in der Näh« einer solchen Mühle neue Mühlenwerke angelegt werden, so würde es unstreitig zum großen Nachtheil des ältern Besitzers der Mühle gereichen. Graf Hohenthal (Püchau): Ich muß mich ebenfalls für die Ansicht des Herrn Grafen v. Vitzthum verwenden. Es kann hier nicht allein die Rede von dem Interesse der einzelnen Mühlenbesitzer sein, sondern mir scheinen auch wohl begründete Rechte Dritter hierbei in Frage zu kommen, und ich will in die ser Beziehung nur bemerken, daß es Bezirke giebt, wo Erbpachts mühlen existiren. Sollten nun hier neue Mühlen angelegt werden, so würde eine große Beeinträchtigung für die Erbpachts müller unstreitig daraus folgen; denn es dürfte ganz natürlich sein, daß nur eine Menge Leute, die durch Zwang in die Erb. Pachtsmühlen gewiesen waren, nunmehr die neue Mühle be nutzen würden, wo sie vielleicht ihr Getreide wohlfeiler gemahlen erhalten, wodurch unfehlbar jenen Erbpachtsmüllern ein unbe rechenbarer Schade erwüchse. Vicepräsident v. Carlowitz: Der hier fragliche Gegen stand — und hierin pflichte ich dem Herrn Referenten vollkom men bei — ist zunächst im Interesse des Publikums zu entschei den. ExistireN hier und da Verbietungsrechte, nun so werden sie erhalten werden. Es hat der Deputation 'nicht in den Sinn kommen können, diese ohne Weiteres aufzuheben. Ist es aber auf der andern Seite begründet, daß die Bevölkerung von Jahr zu Jahr ansteigt, so wird auch im Allgemeinen anzunehmen fein, daß die Mühlen in Bezug auf ihre Zahl eher zu vermehren als zu vermindern seien. Wollte man diesen Satz bestreiten, so würde man wenigstens vorschreiben müssen, daß keine Mühle eingehen dürfe. Nun weiß ich aber aus Erfahrung, daß in neuerer Zeit viele Mühlen zu andern Zwecken/z. B. zu Fabrik anlagen verwendet worden sind, und es muß also schon deshalb dafür gesorgt werden, daß, will man nicht verbieten, daß eine Mühle zu andern Zwecken verwendet werde, die eingegangenen Mühlen durch Anlegung neuer ersetzt werden. Graf v. Vitzthum: Ich habe nur die Concessionserthei-- lung auf die Falle beschrankt wissen wollen, wo ein wirkliches Bedürfniß vorliegt. Referent v. Schönberg: Wo ein Ueberfluß von Mühlen vorhanden ist, da wird ohnehin Niemand auf den Gedanken kommen, neue Mühlen anzulegen, und in solchem Falle werden also keine Gesuche um Concessivn eingehen; wo es aber an Mühlen fehlt, möchte cs wohl rathsam sein, die Cottcesston zu Anlegung neuer Mühlen nicht zu verweigern. Graf v. Vitzthum: Dieser Ansicht könnte ich nicht bei pflichten, indem es wohl Vorkommen wird, daß an Orten, wo auch kein so dringendes. Bedürfniß vorhanden ist, sich Unterneh mer finden zu neuen Mühlenanlagen, da letztere jenen Beschwe rungen nicht unterliegen würden, welche schon der Herr Grafv. Hohenthal andcutete, z. B. die Erbpachtsmühlen. 3*
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