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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dem, mit Vortheil zu thun vermöchten und in Ermangelung des böhmischen Talgs fast ausschließlich auf die Benutzung des alten verdorbenen Fettes beschränkt wären, welches sich nicht allein weniger gut verarbeiten lasse, sondern auch theurer als der böhmische Talg sei, was denn nothwendig zur Folge habe, daß sie die Concurrenz der Seifensieder des Binnenlandes, de nen es bei dem vorzüglicheren Viehstande ihrer Gegend an gu tem und billigen Talg nicht fehle, nicht zu bestehen vermöchten, zumal ihnen, den Petenten, auch nvch durch die Einschmugge- lung der Maaren einer in einem benachbarten böhmischen Grenzorte entstandenen Seifensiederei bedeutender Eintrag ge schehe. Um eine Ermäßigung des ihrem Gewerbebetriebe so nach- theiligen Eingangszolles für rohen Talg zu erwirken, hätt n sie sich bereits zu mehren Malen und zwar in einer Vorstellung vom 17. Februar 1837 und in einer anderweiten Vorstellung vom 12. Mai 1839 an das hohe Finanzministerium'gewendet, es sei jedoch ihren Anträgen weder entsprochen, noch ihnen auf ihre zweifachen Eingaben eine Bescheidung zu Theil geworden, was sie um so mehr befremden müsse, als andere Gewerbtrei- bende für die Einbringung der ihnen zu ihrem Gewerbebetrieb unentbehrlichen rohen Products des Auslandes einen nur mä ßigen Grenzzvll zu entrichten und sich somit einer,Vergünsti gung zu erfreuen hatten, die sie, die Petenten, zur Zeit noch entbehren müßten, die sie jedoch.nicht minder beanspruchen zu können und zu verdienen glaubten. Dies habe sie denn zur Einreichung der gegenwärtigen Eingabe veranlaßt. Gegen die formelle Zulässigkeit dieser Eingabe ist etwas nicht zu erinnern. Zur genaueren Beurtheilung derselben in materieller Hinsicht hielt es jedoch die Deputation für nö- thig, sich über das Anbringen der Petenten von dem hohen Gesammtministerio die nöthigen Aufschlüsse zu verschaffen und es ist ihr in dieser Beziehung von Letzterem eröffnet worden, „daß über den von den Petenten bei dem Finanzministerium geschehenen Antrag auf Herabsetzung des Eingangszolles für uneingeschmolzenen Talg noch keine Entschließung hat erfol gen können, weil dieser auch von anderer Seite her in Anre gung gekommene Gegenstand noch der Erörterung unter liege/' Wenn sonach die an das hohe Finanzministerium gerichte ten Vorstellungen der Petenten nicht ohne Erörterung geblieben sind, so würde zwar in dieser Beziehung eine ständische Bevor wortung der gegenwärtigen Eingabe zur Zeit noch nicht am rechten Orte sein, vielmehr werden die Petenten bei der obigen von dem hohen Gesammtministerio geschehenen Mittheilung vor der Hand Beruhigung zu fassen und das Ergeb'niß der über diesen Gegenstand angestellten Erörterungen abzuwarten haben und demgemäß zu bescheiden sein. Es vermag jedoch die Deputation den Wunsch nicht zu unterdrücken, daß die Beendigung dieser Erörterungen nicht mehr fern sein möge, damit, wenn in Folge derselben die frag liche Zollabgabe als drückend erkannt werden und eine Ermäßi gung derselben eintreten sollte, diese von den Petenten bereits vor drei Jahren nachgesuchte Vergünstigung ihnen nicht län ger vorenthalten bleibe. In der Voraussetzung, daß sich die Kammer diesem billi gen Wunsche anschließen werde, schlägt die Deputation vor: „Es wolle die Kammer im Verein mit der zweiten Kammer, an welche die Petition, als an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, noch abzugeben ist, die hohe Staais- regierung um die möglichste Beschleunigung der, über die von den Petenten beantragte Zollherabsetzung eingeleiteten Erörterungen ersuchen." (Der Staatsminister v. Könneritz und königl. Commissar v. Merbach treten ein.) ' Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand über den Ge genstand spricht, so würde ich die Frage darauf richten, ob die Kammer das Gutachten der Deputation annehmen wollewel ches dahin geht, die Petition an die zweite Kammer abzuge ben, im Verein mit dieser aber die hohe Staatsregierung um thunlichsteBeschleunigung derjenigen Erörterungen zu ersuchen, welche dieses Gegenstandes halber bereits eingeleitet worden sind? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun den Herrn Bür germeister Gottschald ersuchen, zunächst den Bericht der vierten Deputation, über die Petition des Ädvocat Ernst Müller zu Dresden uns, vorzutragen. Referent Bürgermeister Gottschald: Der Bericht lau tet folgendermaßen: Der Herr Advocat Ernst Müller hat an die Ständever sammlung und zunächst an die zweite Kammer eine Bittschrift gelangen lassen, in welcher er sich darüber beklagt, daß in einer von Johann Gottlieb Gräbner gegen Carl Heinrich Thomas an hängig gemachten Schädenklagesache (deren Object eine Summe von blos virva 100 Thlr. beträgt) seinem Rcchtgeber dem Beklagten ernannter Thomas, die Anrufung der dritten Justizinstanz vom AppellationSgcrichre zu Dresden versagt worden sei und er auf seine Nichtigkeitsbeschwerde bei dem Ober- appellationsgerichte und dem hohen Justizministerio keine Ab hülfe erlangt habe. Er beantragt daher, daß die Ständeversammlung nach vorgängiger Einforderung der betreffenden Acten, welche eben so wenig als seine bei dem Oberappellationsgerichte eingereichtenBeschwerdeschriften dem hohen Justizministerio vorgelegen hätten, diese Sache einer genauen und sorgfältigen Prüfung und Erwägung wegen gerechter Abhülfe seiner Beschwerde sich verwenden möge. Die zweite Kammer ist, nachdem deren vierte Deputa tion in einem ausführlichen Berichte sich gutachtlich dahin aus gesprochen : daß das Müllersche Gesuch als ungeeignet abzulehnen sei, in ihrer am 24. April d.J. stattgehabten 68. öffentlichen Sitzung ohne alle Discussion diesem Gutachten einstimmig beigetreten und Hal darauf diese Eingabe mittelst Protokollextracts an die erste Kammer gelangen lassen. Die Deputation, welcher solche zur Prüfung und Be gutachtung überwiesen worden, hat sich solcher unterzogen und hierbei gefunden, daß diese Angelegenheiten in dem jenseits er statteten, zum Druck beförderten und in die Landtagsacten, in den Beilagen zur Ul.Abtheilung 2. Sammlung Seite241u.flg. aufgenommenen Bericht, sowohl in seinem historischen als auch dogmatischen Theile, so ausführlich und erschöpfend dargestellt und beleuchtet worden ist, daß dieDeputation, da sie nicht nur die Gründe des jenseitigen Deputationsgutachtens, sondern auch dessen Schlußantrag mit ihrer über diese Sache gewonnenen An sicht ganz übereinstimmend findet, in den Fehler der Wiederho lung gerathen würde, wollte sie ihrerseits ebenfalls in ausführ licherer Weise darüber Bericht erstatfen.
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