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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Berichte der vierten Deputation vorzutragen, und ich ersuche den Herrn v. Schönberg, zuerst den Bericht über das Gesuch Johann Wilhelm Löschkens zu Riesa um Wiederanstellung und einstweilige Unterstützung in Vortrag zu bringen. Referentv. Schönberg: Der so eben erwähnte Bericht lautet, wie folgt: Nach Inhalt der, von dem vormaligen Gendarm Johann Wilhelm Löschke zwar nur an die zweite Kammer gerichteten, von dieser aber nicht unbedingt abgelehnten und deshalb noch an die erste Kammer gelangten Petition vom 16. December v. I., hat Petent 11 Jahre 3 Monate als Kanonier im königl. sachs. Fußartillerie- Regiments gedient, ist nach seiner im Jahre 1818 erfolgten Verabschiedung als Gendarm im voigtländi- schen Kreise angestellt worden, hat sich jedoch durch die, wie er angiebt, in Folge seines wegen Diensteifers, sich zugezogenen Anfeindungen und überkommene Kränklichkeit im Jahre 1827 bewogen gesunden, um seine Entlassung anzusuchen, die ihm auch selbigen Jahres, jedoch ohne die von ihm zugleich nachge suchte Pension ertheilt worden ist. In der größten Noth, in welche er sich in Folge seiner Entlassung ohne Pension mit seiner zahlreichen, damals aus sechs unerzogenen Kindern bestehenden, inmittelst aber bis auf zehn Kinder angewachsenen Familie versetzt sah, verschaffte ihm ein von Sr. Maj. dem Könige ihm gewährtes Gnadengeschenk von 50 Thlrn. eine momentane Erleichterung seiner drückenden Lage. Im Jahre 1835 ward ihm von der städtischen Behörde zu Falkenstein, seines damaligen Wohnortes, die mit einem nur geringen, zur Ernährung seiner Familie keineswegs aus reichenden , Einkommen verbundenen Erhebung der städtischen Gewerb- und Personalsteuer übertragen, bis es ihm endlich im Jahre 1837 gelang, bei dem Bau der Leipzig-Dresdner Eisen bahn eine Oberaufseherstelle auf dem Werkplatze Bornitz zu er halten. Nachdem er jedoch wegen erfolgter Beendigung dieses Baues der letztem Anstellung ebenfalls wieder verlustig und be reits im Jahre 1835, wo, wie er angiebt, seine Kränklichkeit völlig wieder gehoben und er 44 Jahre alt war, auf ein an das hohe Finanzministerium gerichtetes Gesuch um Anstellung bei der Regie der indirecten Abgaben, dahin beschieden worden ist, daß seinem diesfallsigen Suchen wegen der aus seinen beige brachten Zeugnissen sich ergebenden Kränklichkeit und wegen seines vorgerückten Alters nicht Statt gegeben werden könne, stellt er in der gegenwärtigen Eingabe das Gesuch: „die Ständeversammlung wolle sich für ihn bei den betreffen den Ministerien für eine, seinen Fähigkeiten entsprechende Anstellung verwenden", und damit er inmittelst nicht verderbe: „sich dahin bestimmen, daß ihm eine milde Unterstützung aus einer Staatskasse oder einem sonst disponibeln Fonds, und wenn dies nicht zu ermöglichen sei, durch eine Fürsprache bei Sr. Majestät dem Könige, oder durch eine unter den Mit gliedern der Ständeversammlung zu veranstaltende Samm lung gewährt werde." In Bezug auf Löschke's Verabschiedung als Gendarm ist der vierlen Deputation der jenseitigen Kammer auf ihre hierüber bei dem hohen Gesammtministerio eingezogenen Erkun digungen Folgendes mitgetheilt worden. Löschke habe Inhalts eines von der vorlnaligen Landesre gierung unterm 29. April 1828 erstatteten Vortrags nach neunjähriger Dienstzeit als Gendarm, wegen damals bezeugter Kränklichkeit um seine Dienstentlassung mit Pension nachge sucht, sei jedoch wegen sich schuldig gemachter Dienstvergehun gen ohne Gewährung einer Pension verabschiedet worden. In den ersten Jahren seiner Dienstlaufbahn habe er seinen Dienst mit Lust und Gewandtheit versehen, später aber sei Lässigkeit an die Stelle seines frühem Diensteifers getreten, welche zum Theil durch einen leichtsinnigen, seine pecuniairen Mittel über steigenden Bau eines Hauses herbeigeführt worden sein möchte. Dieser Hausbau habe zudem nicht ungegründeten Verdachte Veranlassung gegeben, daß er sein Dienstverhältniß zu Erlan gung eines Privatgewinns benutzt habe, indem ihm von einer größern Anzahl Bauern das Bauholz zum Hause und zwar blos gegen Reichung von Essen upd Trinken angefahren wor den sei. In seinen Rapporten vom Jahre 1826 habe derselbe wahr- heitswidrig angegeben, daß von ihm bei verschiedenen Gerich ten Anzeigen wegen Polizeicontraventionen eingereicht worden wären, was sich aber bei angestellter Erkundigung überall nicht bestätigt habe. Auch habe er sich ohne Vorwissen des Amts hauptmanns drei Tage lang aus seinem Bezirke entfernt und sei, unter dem Vorgeben einer während dieser Zeit unternom menen Visitation mehrer außerhalb seines Distrikts gelegenen Orte, in seinen Privatgeschäften nach Böhmen gegangen. Außer diesen Dienstvergehungen seien ihm zwar noch einige allgemeine, minder erhebliche Vergehungen zur Last gelegt wor den, welche jedoch auf seine Entlassung nicht von Einfluß gewe sen wären, vielmehr sei diese in Folge der obigen Dienstverletzun gen, in Gemäßheit der §Z. 44 und 51 der Gendarmerieinstruc tion und zwar ohne Gewährung einer Pension erfolgt, auf welche er nach §. 14 des Mandats vom 7. April 1820, unter den vorliegenden Umständen einen Anspruch nicht' machen könne. Im Uebrigen sei an das Ministerium des Innern ein Gesuch Löschkens um Wiederanstellung, die ihm in keinem Falle bei der Gendarmerie hätte zu Theil werden können, nicht gelangt, und wenn ihm nach seiner Angabe auf sein im Jahre 1835 an das Fi nanzministerium gerichtetesGesuch unter andern zu erkennen gege ben worden sei, daß aufseine Wiederanstellung wegen vorgerückten Alters nicht eingegangen werden könne, er aber sein damaliges Alter auf 44 Jahre angegeben habe, so sei zu bemerken, daß er bei einer im Juli 1827 erfolgten Verabschiedung bereits 43 Jahre alt gewesen, mithin im Jahre 1835 mindestens in seinem 51. Lebensjahre gestanden habe. Auf diese Miltheilung des hohen Gesammtministerii fand sich die jenseitige Deputation veranlaßt, ihr Gutachten da hin abzugeben, daß, weil Petentens frühere Entlassung aus dem Gendarmeriedienste nicht allein wegen Kränklichkeit, son dern vielmehr auf die sich schuldig gemachten Dienstvergehen, in Gemäßheit der §§. 44 und 51 der Gendarmerieinstruction er folgt sei, so unterliegt es keinem Zweifel, daß Bittstellern nach tz. 14 des Mandats vom 7. April 1820 ein Anspruch aufPen sion nicht zustehe, weshalb denn von dem Gesuche des Petenten, insoweit es auf Unterstützung gerichtet, ganz abzusehen sei.' Da jedoch seine Dienstvergehen bei der Gendarmerie! nur leichter Art gewesen, da derselbe nach Inhalt seines Mlitair- abschiedes dem Staate eine lange Reihe von Jahren gedient und den harten Feldzügen! von 1812, 1813 und 1814 beige wohnt, sich auch übrigens, nach Ausweis der dem Gesuche bei gefügten glaubwürdigen Zeugnisse, stets untadelhaft verhalten habe, so möge es die Kammer der hohen Staatsregierung an heim geben, ob Löschke nicht auf andere Weise im Staatsdienste
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