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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sei, und daß es bei der frühem Vorschrift des Gesetzes verblei ben soll. Darauf hat die zweite Kammer beschlossen, die Sache für erledigt zu achten, und um keine Differenz zu verursachen, räth die Deputation an, diesem Entschlüsse beizutreten. Es verändert sich also die Sache selbst durch die Erklärung des kö niglichen Comm.issars nicht, da die Regierung von ihrem An träge abgegangen ist. / . Präsident v. Gersdorf: Nach dem Beirach der Depu tation würde dieser Gegenstand für erledigt anzusehen sein, und ich erlaube mir die Kammer zu fragen: oh-sie-der Depu tation hierin beistimmt? — Wird einstimmig' be- jäht. — Referent Bürgermeister Wehner: Endlich ist bei der zweiten Kammer eine Petition von Christ. Ernst Lenke zu Bärns- bach eingegangen, welcher den Antrag gestellt hat, daß die Ver sicherung nicht zu dem vollen, sondern nur zuchem theilweisen Laxwerthe erfolgen soll,und hat denGrund dazu daher genommen, weil er gefunden hat, daß die Laxe der Revisoren bei seinen eig nen Gebäuden zu hoch sei, und daß er durch eigne Nachrevision gefunden habe, daß sie geringer sei. Dies hat shn- bewogen, darauf anzutragen, man möge den Beschluß fassen, nicht den vollen Laxwerth versichern zu lassen. Dann hat er vorge schlagen, die Versicherung auf feuerfeste Gebäude und Giebel auszudehnen. Was den ersten Punkt anlangt, so ist natürlich, daß die zweite Kammer nicht darauf eingehen konnte, weil sie mit der ersten Kammer den Beschluß gefaßt hatte, daß in Zu kunftvoll versichert werden soll, und in dieser Beziehung hat die zweite Kammer beschlossen, den Antrag nicht zu berücksich tigen; die Deputation räth nun an, der zweiten Kammer bei zutreten. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob dieKammer auch hierin der zweiten Kammer beitreten wolle ? — Wird einstim mig bejaht.— Refcrent°Bürgermeister Wehner: Was die Bestimmung wegen der feuerfesten Giebel anlangt, so ist bereits der Antrag von Seiten der Kammern an die hohe Staatsregierung gemacht worden, daß man deshalb in Zukunft Unterstützungen angedei hen lassen möge. Es ist also dem durch den Beschluß eben falls abgeholfen, und die zweite Kammer hat daher beschlossen, den Antrag unter 2 durch den von der Deputation bevorworte- ten Beschluß unter V. für erledigt anzusehen, dem beizutreten die Deputation ebenfalls anrath. Präsident,v. G ersdorf: Ich frage: ob die Kammer auch diesen Antrag für erledigt betrachten wolle? — Wird einstim mig bejaht. — Referent Bürgermeister Wehner: Das sind die Gegen stände, welche vorzutragen waren. Es bleibt also ein einziger Differenzpunkt unter II. übrig, weshalb die Sache nochmals an die zweite Kammer gelangen muß. Präsident». Gershorf: Wir könnten nun zum Vortrag aus der Registrande übergehen: » 53. 1) Beschwerde der Kaufleute Riedig und Heyn zu Chemnitz wegen des Verbots des Pferdewechselns, beim Fracht fuhrwerke. Präsident v. Gersdorf: Würde an die vierte Deputation abzugeben sein. 2) Der Ausschuß des Zeug-, Lein- und Wollenwe berhandwerks zu Plauen, Carl Gottlob Günnel und Genossen, bitten um Verwendung bei der hohen Staatsregierung für Fest stellung sicherer Grundsätze, nach welchen ihre Innung in der Ausübung des Verbietungsrechts gegen Pfuscher geschützt werde. Präsident v. Gersdorf: Würde ebenfalls an die vierte Deputation abzugeben sein. Zu bemerken habe ich noch, daß Herr v-,Schönberg für heute um Urlaub gebeten hat. Wir würden nun zur Tagesordnung übergehen können, wobei ich im Voraus erwähne, daß aus verschiedenen Gründen sich nöthig macht, nicht ganz die Folgereihe, die gestern angegeben ward, zu beobachten, sondern daß eine kleine Abweichung insofern eintreten wird, daß einige Berichte zurückgestellt werden, um, wenn wir noch Zeit haben, sie spater vorzunehmen. Jetzt würden wir in Gemäßheit des allerhöchsten Decrets vom 14. Mai d. I. drei Mitglieder aus unserer Kammer zu Mitgliedern derjenigen Deputation zu wählen haben,, welche in Bezug auf den tiefen Stölln zusammen treten soll. Das allerhöchste Decret lautet: Se. Königlich e Ma j estat eröffnen den getreuen Stän den hierdurch, daß der schon seit längerer Zeit entworfene-Plan, einen tiefen Stölln aus der Gegend von Meißen in die Freiber ger Bergamtsrevier, zu dauerhafter Aufrechthaltung des dasi- gen bedeutenden Silberbergbaues, einzubringen, dem Anträge der vormaligen Landstande in der Hauptbewilligungsschrift vom 19. Juni 1830 und dem hieraus erlassenen Decrete vom 8. Juli desselben Jahres gemäß, von dem Berg - und Ober- bergamte zu Freiberg sorgfältigen und umfänglichen Erörte rungen unterworfen worden ist. Eine Druckschrift des vormaligen Oberberghauptmanns, Freiherrn von Herder, welche den getreuen Standen in meh ren Exemplaren bereits zugekommen, enthält die dabeierlang ten Resultate, und die weitern Arbeiten über einige immittelst noch zur Ansprache gekommene Modisicationen werden in Kur zem beendigt sein. Es wird daher ein Anstand nicht obwalten, den bemerkten Planvollständig an die nächste Ständeversammlunggelangen zu lassen. Derselbe ist aber sowohl an sich, als in Rücksicht auf die dazu aus Staatsmitteln auf eine lange Reihe von Jahren in Anspruch genommenen Kosten von solcher Wichtigkeit, daß er auch ständischer Seirs sehr genaue Berathung erfordern, und die diese letztere vorbereitende Pru uog erst während des Land tags selbst nicht thunlich sein wird. Allerhöchstdieselben finden daher für angemessen, daß die getreuen Stände noch vor Beendigung des jetzigenLand- tags, nach Maßgabe der Landtagsordnung §. 120, eme ge meinschaftliche Deputation,, welche aus drei Mitgliedern der ersten und drei Mitgliedern der zweiten Kammer bestehen 1*
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