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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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möchte, zudem angegebenen Behufs erwählen, an welche, nach dem sie vor Beginn des nächsten Landtags einberufen worden, die weitern behufigrn Mitteilungen erfolgen sollen, damit so dann' das Ergebniß ihrer Prüfung der Standeversammlung selbst alsbald gutachtlich vorgelegt werden könne. Se. Königliche Majestät behalten Sich vor, den getreuen Ständen künftig, nach Erfolg der Berathung über das Deputationsgutachten, wegen eines nach Befinden auf die nöthige Bewilligung zu stellenden Postulates, weitere Eröff nung zu thun, und verbleiben denselben, indem Sie zunächst der Anzeige über die. baldigst zu veranstaltende Wahl und Zu sammensetzung derDeputatjon entgegensetzen, in Huld und Gnaden wohl beigethan. Dresden, am 14. Mai 1840. Friedrich.August. . ' Heinrich Anton von Zeschau. Prinz Johann: Es entsteht hier die Frage, ob diesen . 3 Mitgliedern Stellvertreter zu, substituiren sind. Die Land tagsordnung §. 120 bestimmt daF für alle Fälle, und in der That scheint es auch sehr wünschenswert!) zu sein. Es kann auch diesen Mitgliedern binnen der 3 Jahre etwas Menschliches begegnen, und dann würde die erste Kammer gar nicht vertre ten sein. So viel ich weiß, hat der Herr Staatsminister v. Zeschau sich auch schon privatim dahin erklärt, daß es sich von selbst verstehe. - Präsident v. Gersdorf: Ich gestehe, daß, so sehr ich selbst gefühlt habe, daß bei 3 Mitgliedern, die für einen län ger n Zeitraum gewählt werden, und die erst gegen den nächst künftigen Landtag zusammentreten sollen, es nicht ohneBe- sorgniß sein könnte, keine Stellvertreter zu erwählen, ich doch zweifelte, ob auf die Erwählung von Stellvertretern sofort ein zugehen sei, da von der hohen Staatsregierung ausdrücklich gesagt worden ist, es seien 3 Deputirte von jeder Kammer zu wählen; es ist mir auch etwas Weiteres darüber nicht zugekom men. Zuvörderst will ich den betreffenden Atzest des allerh. De- cretes vorlesen. Es heißt da: „Allerhöchstdiefflben finden daher für angemessen, daß die getreuen Stände noch vor Beendigung des jetzigen Landtags, nach Maßgabe der Landtagsordnung §.120, eine gemeinschaftliche Deputation, welche aus 3Mit gliedern der ersten und 3 Mitgliedern der zweiten Kammer be stehen möchte, zudem angegebenen Behufe erwählen." Nun , würde ich unmaßgeblich glauben, daß es sehr wünschenswert!) wäre, in dieser Beziehung die Ansicht der hohen Staatsregie rung officiell kennen zu lernen, um ein gleiches Verfahren einschlagen zu können, wie es bei der zweiten Kammer gehal ten werden möchte. Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß es nach dem, was vorgelesen worden ist, nicht zweifelhaft ist, daß Stellver treter ernannt werden sollen. Das allerhöchste Decret nimmt ausdrücklich auf tz. 120 der Landtagsordnung Bezug und sagt nur, es solle die Deputation aus 3 Mitgliedern von jeder Kammer bestehen. Nun sagt §. 120 der Landtagsordnung, daß die Zahl der Mitglieder nach dem Erforderniß des Geschäfts bemessen wird, aber die Zahl von überhaupt 6 Mitgliedern nicht übersteigen darf. Jedem ist für den Behinderungsfall ein Stellvertreter beizugeben. Die Frage nun, ob Stellver treter bcigeg eben werden sollen, berührt das allerh. Decret nicht und braucht sie nicht zu berühren, weil dies schon durch §. 120 der Landtagsordnung bestimmt ist. Die Zahl der Mit» glieder mußte aber das allerh. Decret nennen, weil diese durch Z. 120 nicht genau bestimmt ist. Also-glaube ich, daß der Fallganzunzweifelhaftsei. ' , Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob alle Herren die Landtagsordnung vorliegen haben. Es Heist darin: „so darf doch die Ständeversammlung mit Genehmigung oder in Folge einer Aufforderung des Königs zu Vorbereitung bestimmt anzuzeigender Berathungsgegenstände, oder zu Ausführung von Beschlüssen in ständischen Angelegenheiten, welche die königl., Sanction erhalten haben, Deputationen ernennen, die zu die sem Zwecke auch in der Zwischenzeit von einem Landtage zum andern zusammen treten und thatig sein können." Nänflich vorn herein ist die Rede davon, daß'nicht in der Zwischenzeit Geschäfte getrieben werden können! Dann Heist es weiter: ,jede Kammer wählt hierzu eine gleiche Anzahl Mitglieder, und bezeichnet unter ihnen einen Vorstand." Man kann aller dings annehmen, daß dies auch auf den vorliegenden Fall paffe, wollen wir streng darnach gehen, so wäre auch der Vorstand zu ernennen. Vicepräsident v. Carlo witz: Ich glaube allerdings, daß es nothwendig sein wird, Stellvertreter zir wählen; um aber jetzt nicht über diese in Zweifel gezogene Frage die Zeit zu ver lieren, und weil mir dies überhaupt angemessener erscheint, würde ich Vorschlägen, daß man von der Wahl einstweilen ab sehe und abwarte, bis ein königl. Commissar oder der Herr Fi nanzminister selbst zugegen ist, damit ihm diese Frage vorgelegt werden könne. Ich bezweifle nicht, daß sie in dem Sinne von ihm beantwortet werden wird, indem sie Se.königl. Hoheit be antwortet haben. Wir gewinnen dabei zugleich die Aussicht, daß wir auch die Frage anregen können, ob.die Stellvertreter jedem einzelnen gewählten Abgeordneten, oder im Allgemeinen substituirt werden sollen, wie dies bei der Deputation über das Criminalgesetzbuch beliebt worden ist, so daß der erste Stell vertreter eintritt, wenn irgend eines der denominirten Mitglie der behindert ist. Diese Frage ist ebenfalls nicht unwichtig. Ich schlage daher vor, daß man die Wahl jetzt aussetze, in der Tagesordnung weiter gehe, und bemerke nur noch, daß ja nichts darauf ankvmmt, ob die Wahl eine halbe Stunde früher oder später erfolgt. ' Bürgermeister Gotischald:'Es hat die hohe Staats regierung allerdings in dem Decrete die Zahl auf drei Mitglie der bestimmt; indessen halte ich dafür, daß, da die Landtags ordnung festsetzt, daß die Zahl der Mitglieder durch Einver- standniß beider Kammern festgestellt werden soll, d'ie Stände versammlung sich zu erklären habe, ob sie in Bezug auf die Zahl der Mitglieder, mit der hohen Staatsregierung überein-
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