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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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blekben müßte. Meine Herren, wir wollen doch ja die Sache nicht zur Parteisache einer Provinz machen, wir vertreten hier alle Unterthanen unsers Vaterlandes; sind die Oberlausitzer We ber nicht eben so gut sächsische Unterthanen? und wenn sie beson dere Vorrechte gehabt haben, so hatten diese lediglich ihre Gründe darin, weil die Negierung der Ueberzeugung lebt, daß ohne diese kleine Bevorrechtung tausende von treuen Unterthanen ihren Lebensunterhalt nicht erwerben könnten; wollen wir ihnen doch nicht dieses kleine Vorrecht nehmen. Meine Herren, ich sowohl, wie Viele von uns wissen aus Erfahrung,, wie wehe es thut, wenn man wohlerworbene, zum Theil nutzbare Rechte ohne Entschädigung nimmt. Ich habe das feste Vertrauen zu der hohen ersten Kammer, daß sie diese Rechte einzelner Sraats- bürgewsthützen wird, daß siekeinenAntrag stellen wird, aus wel chem die hoheStaatsregierungeineVeranlaffung nehmen könnte, durch Specialrescript ertheilte Bevorrechte einzelner Staatsbür ger zu beschränken oder wegzunehmen. Glauben Sie der Er fahrung, dem Anschauen einiger Wenigen, welche in dieser Ge gend'genau bekannt sind- Ich hoffe, da ich es aus voller Ueberzeugung.aussprechen muß, daß unabsehbarer Nothstand durch Aufhebung der Gerechtsame über tausende von Mitbürgern kommen wird, daß nicht allein die Kammer, sondern auch die Herren der Majorität der geehrten Deputation nunmehr von ihrem Gutachten zurücktreten und dem Separatvotö beitreten werden. Vicepräsident v.Carlvwitz: Vor allen Dingen'scheint es darauf anzukommen, daß man den Gesichtspunkt, um den es sich handelt, nicht verrücke, wie dies die Bemerkungen des Hm. Separatvotanten und des letzten Sprechers thun. Es-ist hier keineswegs eine Fehde, die zwischen den Erblanden und der Oberlausitz aüsgefochten werden soll. Ware dem so, glaubte die Deputation, daß es sich von einer Bevorzugung der Oberlausitz handelte, den Erblanden gegenüber, und daß diese nur deshalb fallen müsse, weil sie eben eine Bevorzugung der Oberlausitz sei, so hätte sie ein ganz anderes Gutachten abgeben müssen, als sie es gegeben har; sie würde darauf bestanden haben, daß jene Disparität sofort geändert werde, entweder durch Zugewährung jenes Vorrechtes an alle crblän- dische Weber, oder durch sofortigen Wegfall des Vorrechtes der Oberlausitzer. Von solchen Motiven hat sich aber die Depu tation keineswegs leiten lassen, wie ihr denn nicht fremd blei ben mußte, was daher auch im Berichte angedeutet ist, daß es sich nicht um eine Bevorzugung der oberlausitzer Weber allein handele, sondern auch die Sebnitzer Weber, also erbländische, betheiligt sind. Ich wünsche darum und bitte, daß man, als ob die Deputation sich durch Mißgunst gegen die Lausitz habe bestimmen lassen, nicht glaube, sondern die Sache rein so nehme, wie sie zu nehmen jst, und sich, ganz dapon absehend, daß die Lausitz hier betheiligt ist, einfach die Frage stelle: ob eine durch Zeitumstandehervorgerufene, im Allgemeinen nicht zu empfehlende Begünstigung gewisser Landestheile noch ferner, den andern gegenüber, aufrecht gehalten werden könne, ohne diese andern aufs empfindlichste zu beeinträchtigen. Der geehrte Separatvotasit hat erinnert: es habe sich dieser Sache ein Mit glied der Kammer angenommen, das gegenwärtig nicht anwe send ist, ich werß das, allein etwas anderes ist cs noch, ob dieses Mitglied, wäre es anwesend, dem Gutachten der Mehrheit, nach dem es die Verhältnisse, so wie sie sind, entwickelt hat, und über haupt so ausgefallen ist, wie es ausgefallen ist, noch ferner ent- gegentreten würde. EineUngleichheit ist aber jedenfalls vorhan den und von Rechten, von wohlerworbenen Rechten, kann hier schlechterdings keine Rede sein, noch weniger also von Rechten, die nicht anders abgeschafft werden können, als durch Ablösung. Das liegt in der Natur der Sache, und braucht nicht weiter entwickelt zu werden, schon weil die frühere Com- merziettdeputalion, als sie diese Vorrechte den oberlausitzer Webern verlieh, keine unwiderruflichen und ablösbaren Rechte geben konnte und geben wollte. Handelte es sich von solchen Rechten, wie behauptet wird, könnte man annehmen, daß den oberlausitzer Webern ein Recht widerrechtlich ent zogen worden, würde allerdings das Deputationsgutachten ' nicht zu rechtfertigen sein. Allein der geehrte SeparatvoraM selbst und derjenige, der sich mit ihm bis jetzt einverstanden er klärt hat, scheinen einen doppelten Beweis schuldig geblieben zu sein. Einmal den, daß, wie ich schon erinnert habe, wirk lich hier ein unantastbares Recht vorliegt.. Ich weiß wohl, der Herr Separatvotant bezieht sich in einer Stelle seines Gutach tens auf ein vermeintliches derartiges Befugniß, es heißt dort: „die Unterthanen der Landsassen des gebirgischen Kreises in der Oberlaüsitz bei dem Posseß des freien Leinwandhandels so lange zu schützen." Das leugne ich aber auch nicht ab, es mag denr so sein, nur hatte unter freiem Leinwand- .handel die Majorität der Deputation etwas anderes, als den Hausirhandel zu verstehen. Ferner ist der geehrte Scpa- ratvotant schuldig geblieben, ausreichende Gründe für die Be hauptung anzugeben, daß die dermalige Bevorzugung der Lausitzer und Sebnitzer nicht die übrigen Weber beeinträchtige. Er ist uns den Beweis dafür schuldig geblieben, daß die übri gen erbländischen Weber einer Berücksichtigung und Unter stützung weniger bedürftig seien, als die Oberlausitzer und Seb nitzer. Es ist zwar erinnert worden, das Fortbestehen jenes Vorzuges könnte die erbländischen Weber nicht beeinträchtigen, aber ich kann das keineswegs zugeben. Einmal hat jeder Staatsbürger einen gewissen Anspruch auf Rechtsgleichheit, soweit die Bevorzugung des Andern nicht auf wohlerworbenen Rechten beruht, und überhaupt die Verhältnisse gleich sind, und dann scheint es mir in der Khat doch, als ob der Absatz der erb ländischen Weber durch das Hausirbefügniß der Oberlausitzer beeinträchtigt würde. Schon wenn ein erblandischer Weber die Oberlausitzer und Sebnitzer Jahrmärkte bezieht, muß, es unter liegt dies keinem Zweifel, er schlechtere Geschäfte machen, als- wenn in der Lausitz nicht hausirt würde, und auch hier ver sperrt ihm das Hausiren seine Absatzwege. Allerdings muß jene Vergünstigung für die erbländischen Weber also von nach- theiligen Folgen sein. Fassen Sie nun nach Allem dem^das Gutachten der Mehrheit selbst genauer ins Auge, so sollte ich
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