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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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meinen, sie würden mit mir das Urtheil unterschreiben, daß man nicht vorsichtiger, nicht gewissenhafter in Entfernung je ner Ungleichheit zu Werke habe gehen können, als es die Ma jorität der Deputation gethan hat. Sie will ja die Ungleich heit keineswegs sofort abgestellt wissen, sie legt es rein in die Hand der , Staatsregierung, den Zeitpunkt wahrzunehmen, wo sich diese Maßregel am gefahrlosesten würde ausführen lassen. Ware es endlich, um noch einmal auf einen bereits von mir berührten Umstand zurückzukommen, wäre es wirklich begründet, daß- jenen Webern ein Recht zur Seite stehe, ver möge dessen jenes Hausiren nie aufgehoben oder nur beschränkt werden könnte, so würde die Deputation nicht allein mit die sem ihrem unschuldigen Vorschläge, sondern es würde auch längst schon die Staatsrrgierung selbst mit einer gewissen Maß regel gegen dieses Befugniß auf unverantwortliche Weise ver stoßen haben. Die Regierung hat nämlich bereits jenen We bern eröffnet, daß innerhalb des Grenzbezirkes für die Zukunft ein solches Hausirbefugniß nicht weiter gestattet werden könnte. Khut dies aber die Regierung, so muß auch sie an ein unan tastbares Recht nicht glauben können, und ich glaube, sie thut Recht, daran nicht zu glauben. Bürgermeister Starke: Ich kann zuvörderst dem Hrn. Vicepräsidenten nur beistimmen, daß er es als etwas Rü- genswerthes bezeichnet, wenn von mir und einem andern Spre cher der Gegenstand zu einer Parteisache zwischen den Erblan- den und der Oberlausitz habe gemacht werden wollen. Allein, dies ist weder dem Letztem noch mir in den Sinn gekommen. Habeinsbesondere ich meinerseits die hier anwesenden der Ober lausitz zugehörigen Mitglieder der Kammer um Unterstützung angerufen, und hat darauf der ausgesprochne Verdacht begründet werden wollen, so muß ich bemerken, daß dies lediglich gesche hen ist, um Gelegenheit zu Eröffnung der von ihnen gemachten selbsteignen Erfahrungen zu geben, und weil ich voraussetzen durste, daß, wenn von mehren Seiten ein und dieselbe Be hauptung bestätigt würde, ihr desto leichter Glauben von der Kammer werde geschenkt werden. In welcher Maße hiernachst der heute abwesende Herr Bischof Mauermann gesonnen gewe sen sein dürste, sich über das Deputationsgutachten und das Separatvvtum zu erklären, das kann ich freilich nicht wissen, da ich nicht Gelegenheit gehabt habe, mit ihm hierüber vorher Rücksprache zu nehmen, es läßt sich indeß aus seiner Jnterces- sion wohl folgern, daß er sich, wäre er anwesend, zu dem Se paratvotum hingeneigt haben würde. Was ferner den Haupt punkt, das von dem Herrn Vicepräsident berührte Nechrsverhält- niß anlangt, so kann ich zwarnur bitten, daß dieses, womöglich, bei Seite gefetzt werde, denn da es mir keineswegs direct obliegt, Feld dxs Rechtsgebietes zu betreten, so würde ich das übernom mene Patrocinium allerdings auch hierauf, so weit ich es ver mag, zu erstrecken genöthigt sein, und müßte solchenfalls wenig stens von dem Gesichtspunkte ausgehen, daß allerdings den Oberlausitzer Webern in der Oberlausitz ein begründetes Recht, den Standen gegenüber, zustehe. Hat weiter der Herr Wiceprä- sident bemerkt, daß ich den Beweis für zwei in dem Separat vota enthaltenen Behauptungen schüldig geblieben sei, und zwar erstens der Behauptung, daß in dem, den Oberlausitzer We bern zuständigen freien Leinwandhandel das ihnen vindicirte Hausirrecht begründet sei, so dürfte es kaum an der Zeit sein, hier sich gerade in eine große theoretische De duktion des Begriffes: „freien Handel" 'einzulassen; indeß dem Wortbegriffe nach kann ich unter freiem Handel nur einen sol chen verstehen, der von jeder Beschränkung frei ist, und die Modalität der Betriebsart in die Willkühr des Handelnden selbst stellt, und ist'ferner gesagt worden, ich sei den'Beweis dafür schuldig geblieben, daß die erbländischen Weber nicht eben so einer Begünstigung bedürftig seien,- wie die Oberlausitzer, so muß ich entgegnen, daß ich meinerseits diesen Beweis zu füh ren mich gar nicht für verpflichtet halten kann. Sind dieselben einer gleichen Begünstigung würdig und bedürftig, so wird es ihnen an Fürsprechern in der Kammer gewiß nicht fehlen. Die hohe Staatsregierung hat aber durch das Specialrefcript von 1810 selbst zu erkennen gegeben, daß Verschiedenheit der Ver hältnisse vorwalten, welche in Betreff der Oberlausitzer Weber ausnahmsweise deren Berücksichtigung erfordern. Schließlich bin ich gar nicht gemeint, eine Vertheidigung aller Oberlausitzer Weber im Allgemeinen zu'übernehmen, denn es ist mir wohl bekannt, daß von einigen die Begünstigung ungebührlich exten- dirt worden ist; meine Bevorwortung erstreckt sich vielmehr vornehmlich nur auf die kleinen Weber, die nicht fortwährend Weberei als Handelsgeschäft treiben, sondern vorzüglich nur in der Winterszeit einige wenige Stücke fertigen, und sich damit beschäftigen müssen, weil das wenige Feld, das sie besitzen, sie nicht ernährt. Wird diesen die Gelegcnhrit entzogen, ihre ge fertigten, geringen Maaren auf dem Wege des Hausirhandels abzusetzen, so müssen sie unfehlbar zu Grunde gehen. Deshalb aber, und so sehr ich es dankbar verehre, daß die Deputation nicht einen Hartern, als den geschehenen Antrag gestellt hat, kann ich doch nicht die Besorgniß unterdrücken, daß schon dieser Antrag den größten Schreck unter sämmtlichen kleinern Webern veran lassen werde, daß sie hierdurch immer de^ Gefahr ausgesetzt wer den, dieser Begünstigung früher oder später verlustig zuwerden, ohne welche sie aber doch nicht bestehen können. Königl. Commissar v. Me rbach: Es sind zweierlei Be ¬ merkungen, welche ich bei der Vorlage des Berichts im Sepa- eine Vertheidigung der Rechte der Weber in der Oberlausitz und Sebnitz zu übernehmen, ich vielmehr lediglich durch das Gefühl der Billigkeit veranlaßt werde, eine Bevorwortung ih res Gesuchs zu versuchen, so fehlt es qn der kompetenten Per ¬ ratvotum der geehrten Kammer vorzutragen habe. Die erste' betrifft eine Behauptung des Hrn. Bürgermeister Starke in seinem Separatvotum. Er sagt: „Was nun aber zuvörderst son, die jeden etwaigen Angriff dieses Rechtsverhältnisses zu 3. die separaten Nechtstitel der Sebnitzer und Oberlausitzer Lein widerlegen im Stande und berechtigt sein würde; sollte indeß weder anlangt, so. gründen sie sich a) gemeinschaftlich auf den dennoch der Erfolg der Debatte es nothwendig machen, das > höchsten Befehl vom 3. Ium 1765 und den Erläuterungsbefehl
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