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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sie, besonders bei Webern den Nachtheil, daß gewöhnlich die Hausirer schlechte Waaren verkaufen, welche sie außerdem nicht lös werden würden. Dadurch wird schlechte Arbeit herbeige führt und der nicht reelle Arbeiter begünstigt. Uebrigens sind mit dem Hausiren noch manche Nachtheile verbunden, die ich nicht nennen will, wodurch aber das Hausiren mitunter wahr' haft gefährlich wird. Unter diesen Umstanden kann ich mich also für das Separatvotum nicht erklären und ich will die Gründe gar nicht alle durchgehen, die man dafür angeführt hat. Der letzte Grund aber war der, daß durch den Antrag der De putation daS nicht erzielt würde, was bezweckt wird. Hierin liegt gewissermaßen ein Borwurf, daß die Deputation nicht gleich durchgreifende Maßregeln, nämlich das sofortige Verbot beantragt hat. Ich würde mir nun diesen Grund aufzustellen nicht getraut haben, ich hatte befürchtet, die Deputation würde mir darauf zugerufen haben : „siehst du darum so'scheel, daß ich so gütig bin i" denn was die Deputation vorgeschlagen hat, scheint von der Art zu sein, daß es ihr gewiß schwer geworden ist, nur auf diesen Antrag einzugehen; denn nimmt man die Sache genau, und kennt man die Nachthekle des Hausirens, so. blieb eigentlich der Deputation nichts übrig, als zu sagen, daß gesetzlich diese Vergünstigung aufgehoben werden müsse, schon darum, weil Petenten da sind, für welche es sehr beschwerlich ist. Inzwischen glaube ich, ist auch auf gelinderm Wege zum Zweck zu gelangen, wenn Einrichtungeü getroffen.würden, in deren Folge lediglich die Weber hausiren dürften, die sich bisher davon ernährt haben. Insofern also die hohe Staatsregierung eine Anordnung treffen könnte, daß bloß Denjenigen, die jetzt schon hausirt haben, es fernerhin gestaltet sein soll, die Vergünstigung aber nicht weiter ausgedehnt werde, so würde der Zweck recht gut zu erreichen sein. Es würde dadurch das erlangt, daß, wenn auch nicht mit Einemmale, doch das Hausiren nach und nach aufhören würde und das wird geschehen können, sobald der Antrag der Majorität angenommen wird, der mir zweckmäßig erscheint, und dem ich beistimmen werde. Ziegler und Klipphausen: Es hat der Herr Bür germeister Wehner bemerkt, daß die Deputation ausrufen könnte: „ siehst du darum so scheel, daß ich so gütig bin!" Ich habe nichts dawider, daß die Weber in den Erblanden feindlich gegen die Weber in der Lausitz gestimmt sind; allein ich kann nur zugeben, daß dieses Scheelsehen vielleicht früher einen Grund hatte haben können. Sie sehen darum scheel auf uns, weil sie glauben, daß wir Vorzüge hätten, was damals wohl auch nicht zu bezweifeln war. Nach dem Zutritt zu den Erblanden ist aber nur noch ein Schatten von dem vorhanden, was wir sonst hatten und bitte wenigstens, daß man so gütig sein möchte, den zweiten Theil der Rede aä svt» zu nehmen. Bürgermeister Wehn er: Ich muß hierauf erwiedern, daß ich bloß in Bezug auf das Separatvotum die Bemer kung ausgesprochen habe. Bürgermeister Hübler: Wenn ich mich ebenfalls derAn- I. 53. sicht der Majorität der Deputation anschließe, so entnehme ich die Gründe dafür aus dem Separatvotum selbst. Der geehrte Verfasser desselben hat zuvörderst die Begünstigung, die den Sebnitzer und Oberlaüfrtzer Webern durch das Generale vym 10. Mai 1810 zu Eheilgeworden ist, eine Ungleichheit ge nannt; und ihm beistimmend, glaube ich, daß diese Ungleichheit für die Weber der übrigen Landestheile um so prägnanter her vortritt, wenn wir auf die Geschichte der Entftehung' derselben, wie sie vorhin von demkönigl.Commissar umständlich entwickelt worden, zurückgehen. Er hat ferner diese Begünstigung als eine solche bezeichnet, die sich mit den Bestimmungen der Ver fassungsurkunde kaum in Einklang bringen lasse. Ich pflichte dem ebenfalls bei, muß aber, wenn er dabei bemerkt, daß die Berechtigung der Sebnitzer und Lausitzer Weber'abzulöfen sein dürfte, dem um so mehr widersprechen, als es klar ist, daß ihnen die Begünstigung des Hausirhandcls bis auf anderweite Anord nung, mithin nur widerruflich, nachgelassen worden ist. Der Verfasser des Separatvotums hat endlich selbst auf die großen Schattenseiten des Hausirhändels im Allgemeinen aufmerksam gemacht. Er hat ihn als eine ausgeartete Weise des Ltzaarcn- absatzes bezeichnet und ihn in gewerblicher, kommerzieller und sicherheitspolizeilicher Hinsicht für höchst nacht heilig, für so nach- theilig anerkannt, daß, seiner Meinung nach, eine Ausdehnung desselben auf die übrigen Theile des Landes nur höchst bedenklich sein müsse. Nun, meine Herren, ich glaube/das sind Gründe genug, die jede Ständeversammlung lebhaft auffordern dürften, einer solchen ungleichen, verfassungswidrigen und das allgemeine Wohl gefährdenden Begünstigung, so weit nur immer thunlich. Grenzen zu setzen. Der Antrag übrigens, wie er von der Ma jorität der Deputation gefaßt worden ist, scheint mir in derThat ganz unschädlich, und möchte dem Verfasser desSeparatvotums kaum zu irgend einer Besorgniß Veranlassung geben; denn die Majorität unserer Deputation hat ihren Wunsch nur dahin aus gesprochen, daß die Staatsregierung diese Angelegenheit fort dauernd im Auge behalten, und nurdann die gerügte Rechtsun gleichheit zu beseitigen bedacht sein möge, wenn der geeignete Zeitpunkt dazu eingetreten sein werde. Sie hat also die ganze Angelegenheit rein dem Ermessen der Staatsregierung überlas sen und so einen Weg einzuschlagen, der die Interessen der Seb nitzer und Oberlausitzer Leinweber nicht gefährden dürfte. Denn aus dem bisherigen Verfahren der Staatsregierung hat sich be reits zur Gnüge ergeben, wie sorglich sie bei der fraglichen An-, gelegenheit das mit jener Begünstigung verwachsene Wohl der Lausitzer Weber zu allen Zeiten im Auge behalten, und es ist da her nicht zu zweifeln, daß die Aufhebung dieser Ungleichheit, wenn sie geschieht, auf die schonendste Weise geschehen und in ' sofern hierbei ein wohlerworbenes Recht den Sebnitzer und Lausitzer Webern zur Seite stehen sollte, auch dieses Berücksich tigung finden werde. Ich glaube also, der Verfasser des Se paratvotums kann sich bei dem Anträge der Majorität vollstän dig beruhigen. Bürgermeister Starke: Obwohl es mich nicht gerade er freut hat, Seiten des Herrn königl. Eommissars einer histo- 3
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