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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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rischen Unrichtigkeit geziehen zu werden, so muß ich doch zuge- stchen, daß er durch seine Bemerkung das Separatvotum auf seiner schwächsten Seite angegriffen habe. Die Beziehung auf den höchsten Befehl vom 3. Juni 1765 und den Erläuterungs befehl vom 26. August 1765 erfolgte, weil in der That Kürze der Zeit und der Mangel an den zwar vorhandenen, aber nicht zur Hand habenden Materialien mich in die Notwendigkeit versetzten, mich fremder und zwar der Waffen zu bedienen, wel che von der hohen Staatsregierung mir selbst durch die an die Deputation gelangte Auskunstsertheiluug in die Hände gegeben worden sind, darunter gehört nun namentlich der Bericht, wel chen die Commerziendeputation im Jahre 1810 über diesen Ge genstand erstattete, und in welchem sie jene Befehle, als Beweis mittel für die Berechtigung zum Hausirhandel anzog. Heißt es in diesen Befehlen aber ausdrücklich, es solle darauf invigilirt werden, daß nicht Personen hausiren gehen, welche Fabrikanten nicht sind, und ist von der Commerziendeputation daraus selbst gefolgert worden, daß alle Fabrikanten ihre eignen Maaren auf diese Weise zu vertreiben berechtigt seien, so scheint sich der Vorwurf der historischen Unrichtigkeit zu beheben. In dessen ich kann vor der Hgnd von diesem Rechtsgrunde um so mehr absehen, als der Herr königl. Commissar durch die von ihm gegebenen Erläuterungen die Notwendigkeit einer Fort dauer des bestehenden Verhältnisses auf das Ueberzeugendste herausgestellt hat. Sonach kann,ich zwar auch das Schicksal der in Frage befangenen Weber vertrauungSvoll in die Hand der hohen Staatsregierung legen, darf aber demvhngeachtet nicht den Wunsch unterdrücken, daß von ihr bei der Erwägung der Sache das Sprichwort: Eile mit Weile, möglichst angewendet werden möge. In Bezug auf die Verhältnisse der Weber in der Oberlausitz muß ich aber ebenfalls dem beistimmen, was von den Herren v.Ziegler und v. Polenz bemerkt worden ist. Näm lich schon vor dem Jahre 1810 hat allerdings ein solches Hau- firbefugniß in der Oberlausitz bestanden, und in tantum würde dasselbe selbst bei etwaniger Revocation des Rescripts von 1810 fortzubestehen haben. Von einer Ablösung dieses . Rechts entsinne ich mich nicht in dem Separatvotum etwas bemerkt zu haben, und müßte daher die diesfalls vernommene Rüge zurückweisen. Eines Widerspruchs ferner habe ich mich auch nicht schuldig gemacht, wenn ich auf der einen Seite die Nachtheile des Hausirhandels im Allgemeinen herausgestellt, anderntheils aber die Fortdauer des hier fraglichen Befugnisses bevorwortet habe; denn letztres müßte wegen der vorhandenen, die allgemeinen Nachtheile überwiegenden Rücksichten geschehen, und wollte man wegen der Nachtheile des Hausirhandels im Allgemeinen das in dem Separatvoto bevorwortete Hausirbe- fugniß cessiren lassen, so würde das zur Folge haben, daß man den sämmtlichen Spitzenfabrikanten im Lande, und allen an dern, die gesetzlich ein Hausirrecht ausüben, sofort dasselbe neh men müßte. Der Hauptgrund, der mich aber wünschen lassen muß, daß das in Frage befangene Hausirbefugniß fortdauern möge, ist der, den ich unter Nr. 5 naher berührt habe. Wird den Oberlausitzer kleinern Webern dieses Recht genommen, so verlieren sie ihre Selbstständigkeit, und werden durchaus nur Lohnarbeiter, die von dem Factor abhängig bleiben, und dann allen Handelsconjuncturen preisgegeben sind, ein Umstand, von dem sich, je mehr sich diese Klasse der Staatsbürger übermäßig vermehrt, selbst in moralischerBeziehung nicht gerade die größten Vortheile versprechen lasse. Je weniger aber eine ausdrück liche Notwendigkeit vorliegt, diesen Zustand hervorzurufen, desto eher kann es wohl verantwortet werden, wenn ich mir erlaubte, dem Anträge der verehrten Deputation in der geschehenen Maße eine Erweiterung zu geben. Vizepräsident v. Carlo witz: Daß bei gleichen Ver hältnissen Rechtsgleichheit hergestellt werden müsse, unter liegt keinem Zweifel. Von dieser Ansicht bin ich noch jetzt eben so durchdrungen als vorhin. Gleiche Verhältnisse glaube ich aber auch hier annehmen zu dürfen. Es ist von mehren Seiten bemerkt worden, daß den betreffenden Gewerbsgenossrn in der Oberlausitz und dem angrenzenden Thcile der Erblande durch Aufhebung des Hausirbefugnisses Nachtheile zugefügt werden würden, ja man hat die Nachtheile, die für diese Klasse die gänzliche Aushebung des Hausirhandels zur Folge haben werde und haben müsse, als ganz unübersehbar geschildert. Ich will den Herren, die hierauf aufmerksam gemacht haben, das nicht bestreiten; sie sind in dieser Beziehung wohl kompetentere Richter als ich, da sie unter den betreffenden Gewerbsgenossen leben. Auf der andern Seite werden sie mir aber auch Glau ben schenken, der ich in einem andermLandesthxile wohne, wo es auch Weber giebt, wenn ich ihnen einhalte, daß die erblan- dischen Weber sich in keinem Rosengarten befinden, und einer gleichen Begünstigung eben so bedürftig und würdig sind, wie die Weber in der Lausitz. Wenn ich daher wünsche, daß eine Gleichstellung herbeigeführt werden möge, versteht sich zur an gemessenen Zeit und sobald die Verhältnisse sich dazu eignen, und diesen Wunsch oben an stelle, so scheint mir allerdings die Frage eine mehr untergeordnete zu sein, auf welche Weise diese Gleichheit herzustellen sei. Ehe ich mich dem Gutachten des Separatvoti anschlösse, würde ich daher lieber einen Antrag unterstützen, der darauf gerichtet wäre, daß den erbländischen Webern das Hausirbefugniß ebenfalls zu Lheil würde. Denn was das Hausiren anlangt, so ist dasselbe entweder schädlich, oder es ist unschädlich. Ist es schädlich, so werden die Nach theile sich in her Lausitz eben so wie in den Erblanden Heraus stellen. Ist es aber unschädlich und zeigt es sich in der Lausitz wohllgar als .nützlich, so sehe ich kein Bedenken dabei, es in den Erblanden ebenfalls zu gestatten. Inzwischen, ich stelle selbst darauf keinen Antrag, weil ich noch immer der Hoffnung lebe, daß das Gutachten der Majorität werde angenommen werden. Sollte das aber nicht der Fall sein, so muß ich in sichere Aus sicht stellen, daß auf dem nächstfolgenden Landtage die Petenten der Erblande sich an die Ständeversammlung nochmals wen den, und den Wunsch aussprechen werden, des Hausirhandels ebenfalls theilhaftig zu werden, und daß ich, bin ich dann noch anwesend, diesen Wunsch zu unterstützen mich genöthigt'sehen
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