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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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fertigen Kammer gleichzeitig mit diesen Letztem berathen worden sind. Sie enthalten beide dw gleichmäßigen Antrag: daß unsre Staatsverfafsung, nach Maßgabe der Art. 60 und 61 der Wiener Schlußacte, unter die politisch rechtliche Ga rantie des deutschen Bundes gestellt werden möge. Die jenseitige Kammer ist der von ihrer Deputation (okr. S. 213 Zot. 216. Beil, zur III. Abtheil. der L.-A.) ausgesprochenen Ansicht beigetreten, daß irgend eine Veran lassung zu Nachsuchung einer derartigen Garantie unserer vater ländischen Verfassung, nicht vorliege und hat dem zu Folge Leiden Petitionen eine Folge nicht gegeben (okr. S. 346 L.-A. III. Abth. 1. Bd.) Die Deputation kann aus den, schon oben von ihr in dieser Beziehung entwickelten Ansichten ihrer verehrten Kam mer nur anrathen, diesem Beschlüsse beizutreten. Referent v. Welck: Dies, meine Herren, ist das Gutach ten, welches" Ihnen in dieser Angelegenheit Ihre' Deputation nach reiflicher und pflichtgemäßer Erwägung vorlegen zu müs sen geglaubt hat. Möglich, daß Einem oder dem Andern der verehrten Kammermitglieder, sei es nun zu viel oder zu wenig, in unserm Bericht gesagt erscheint; uns hat die Uebcrzeugung geleitet, daß es unsere Pflichtsei, zu keiner Discussion, zu kei nen Anträgen oder Beschlüssen Veranlassung zu geben, welche der Würde der Kammer, so wie der unserer hohen Staatsregie rung schuldigen Verehrung insofern unangemessen sein könn ten, als sie ohne Erfolg bleiben müßten. " Diese beiden Rück sichten haben in diesem Saale schon so ost Anerkennung gefunden, die Deputation.würde sich glücklich schätzen, wenn diese ihre wohlgemeinte Absicht auch heute die Anerkennung der ver ehrten Kammer fände. Sraatsminister v. Ze schau: Ich habe, bevor die Dis' cussion über diesen Gegenstand beginnt, der geehrten Kammer nur einige Worte zu sagen. Zuvörderst will ich die Aeußerung ins Gedächtniß zurückrufen, welche das Ministerium bei der Eröffnung der Berathung über den vorliegenden Gegenstand in der zweiten Kammer gethan hat. Die Aeußerung ging dahin, daß das Ministerium sich behindert gesehen haben würde, sowohl gn den Vernehmungen mit der Deputation, als an den Verhandlungen in der Kammer selbst, Lheil zu nehmen, wenn es sich von einer Berathung und Beurtheilung der hannöver schen Verfaffungsangelegenheit gehandelt hätte, denn es würde diese Angelegenheit lediglich als eine äußere, nicht zur ständi schen Berathung geeignete betrachten müssen. Wenn aber die hannöversche Verfassungsangelegenheit nur als eine veranlas sende Ursache bezeichnet wurde, um einige für die innere Ver fassung des Landes selbst wichtige Punkte zur Berathung und Erörterung zu stellen, so glaubre das Ministerium sich dabei seiner Theilnahme nicht enthalten zu dürfen. Aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, ist jedoch das Ministerium der Mei nung, daß eine Veranlassung zu den am Schlüsse des Berichts gestellten Anträgen nicht vorliegt, behält sich aber die Aeuße rung seiner Ansichten darüber bis dahin vor, wenn der eine und der andere dieser Anträge speciell zur Sprache kommen wird. Der zweite Punkt, den ich zu erwähnen habe, betrifft mehr die Form, als das Materielle. Das Ministerium hat die Bera thung dieser Angelegenheit in öffentlicher Sitzung in der zwei ten Kammer gestattet. Sind nun aüch die dortigen Vorgänge nicht geeignet, um das Ministerium zu bestimmen, auf dem betretenen Wege fortzugehen, so schien doch keine ausreichende Veranlassung vorhanden zu sein, bei der ersten Kammer von dem bisherigen Verfahren abzugehen, und es hat mithin das Ministerium kein Bedenken getragen, auch hier die erste Berathung in öffentlicher Sitzung zu gestatten. Ich bemerke jedoch im Voraus, daß ich mir am Schluffe der Berathung den Antrag vorbehalte, daß, falls nach Beendigung ^derselben nochmals Veranlassung sein sollte, diese Sache zur Erörterung zu ziehen, dann jedenfalls diese weitere Erörterung nur in ge he i m e r Sitzung stattsinden könne. Vicepräsident v. Carlo witz: Mein Gesammtvater- land, Deutschland, müßte mir nicht so theuer sein, als es mir wirklich ist, wenn mich die politischen Zerwürfnisse in einem sei ner Landestheile gleichgültig lassen könnten. An den hannö verschen Wirren nehme daher.auch ich den lebhaftesten Antheil, und hinter keinem meiner ständischen Mitarbeiter stehe ich in dem Wunsche zurück, daß es gelingen möge, jene Streitfrage auf eine dem Rechte entsprechende Weise auszugleichen und bei zulegen. Einverstanden mit dem Zwecke will es mich aber hoch bedünken, als ob die Ständeversammlungen Deutschlands, die über diesen Gegenstand sich beriechen, nicht durchgängig den rechten Weg zum Ziele eingeschlagen hätten. Rücksichtlich un serer eigenen Stellung geht mir namentlich der Zweifel bei, ob unsere Verfassungsurkunde uns die Befugniß zugestehe, derlei Fragen in den Kreis unserer Berathungsgegenstände zu ziehen. Ja ich leugne nicht, daß ich, wie früher, mich noch immer der Ansicht zuwende, daß wir dazu nicht kompetent sind. Stellt man sich auf diesen Gesichtspunkt, so muß man freilich aner kennen, daß man zwischen den einzelnen von der zweiten Kam mer gestellten Anträgen unterscheiden müsse; denn unbestritten liegen einige derselben unserm Geschäftskreise immer noch näher als andre. Die Anträge der zweiten Kammer sind nämlich doppelter Natur, sie haben theils nur die hannöversche Angele genheit zum Gegenstände — dahin gehört der erste Antrag auf Mitwirkung zu Wiederherstellung des gestörten Rechtszustandes in Hannover, sowie der zweite auf Erläuterung des bekannten Bundestagsbeschluffes; theils beziehen sie sich auf bundesorga nische, kurz allgemein deutsche Angelegenheiten. Dahin gehören die zwei letzten Anträge auf Veröffentlichung der Bun destagsprotokolle und auf Herstellung eines unparteiischen Bun desstaatsgerichtshofs. Ich weiß wohl, man glaubt in ersterer Beziehung die Competcnzfrage schon bejahend entschieden zu haben, wenn man nachweist, wie diehannöverschenZuständeauf die der übrigen konstitutionellen deutschen Staaten einen rück wirkenden Einfluß üben können; allein wollte man so argu- Mentirett, so fürchte ich, dürfte' das leicht zu weit führen. Wa rum ziehen wir denn blos die hannöverschen Zustände, und nicht auch nach Befinden die Zustande außer deutscher Staaten in den Kreis unserer Berathung? Ist es wenigstens unbestritten
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