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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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desacte noch anerkennen, und vielleicht noch andere Wege wäh len und eine Vereinigung mit den früheren Ständen zu erlangen suchen, oder wenn das nicht der Fall wäre, daß der Bundes tag zur rechten Zeis eingreifen und der Sache eine bessere Wen dung geben würde. Das waren die Gründe, die mich zu je nem Anträge bestimmten, keineswegs aber solche, welche Be ziehung haben könnten aus das, was später geschehen ist, und es würde mir, hätte ich, was geschehen würde, vorausgesehen, nicht eingefallen sein, den Antrag zu stellen, und nun zur Haupt sache! — Ueber die Frage, ob die Hannoveraner zeither nach den Grundsätzen des Rechts behandelt worden sind oder nicht, darüber mich zu v.rbreiten, fühle ich mich nicht berufen. Es ist in dieser Beziehung schon so viel gesprochen und geschrieben worden, daß sich Jeder seinen Schluß daraus ziehen kann. Die öffentliche Meinung hat aber ein Erkenntniß in der Sache gesprochen, dem ich meine völlige Zustimmung gebe, es lautet vhngefähr so: der Rechtszustand ist in Hannover für aufgelöst zu achten, und die armen Han noveraner sind sehr zu bedauern. Ich gehe aber nunmehr auf eine zweite Frage über, die jetzt auch durch die Bemerkung des Hrn. Viceprasidenten zweifelhaft geworden und beinahe bei der Verhandlung als Hauptfrage zu betrachten ist, aufdieFragemämlich: haben die Stände konstitutioneller Staa ten .außer Hannover einen Grund und das Recht, sich bei die ser Frage für betheiligt zu halten? Hier muß ich allerdings ebenfalls mit vollkommener Ueberzeugung Za sagen und zwar wegen der Befürchtung, die ich in dieser Sache für die Zukunft habe. Wir haben jetzt das große Glück, daß auf den Thronen unserer deutschen Staaten Fürsten sitzen, die man mir Recht gute Fürsten nennen kann, d. h. Fürsten, die Recht und Wahr heit obenan stellen, und darnach zu handeln sich nicht abhalten Waffen, selbst dann nicht, wenn sie auch vielleicht nicht allemal so- berathen wären, wie cs sein sollte. Allein, wenn man Schlüsse in die Zukunft machen will, muß man zurücksehen, denn Alles wiederholt sich in der Welt, das heißt, man muß sich auch wegen der Zukunft mit der Geschichte berathen, und da findet man allerdings, daß es in der ganzen Welt keinen Thron giebt, auf den nicht auch schon nicht gute Fürsten ge sessen hätten. Also die Zukunft läßt es immer noch zweifel haft, ob der Zustand so wie jetzt bleiben wird. Nun bitte ich Sie, meine Herren, wenn in Hannover erlaubt ist, die Ver fassung willkührlich aufzuheben, ohne die Unterthanen zu fra gen, ob da nicht zu befürchten, ja zu erwarten steht, daß auch solche Falle, wenn auch vielleicht erst in 30, 40, 50 Jahren weiter eintreten können? denn, wer will es denn einem Für sten unter solchen Umständen verwehren, dm Ring, welcher die Beutel der Unterthanen gegen Willkühr schützt, (ich meine die Constitutionen), aufzuziehen, oder zu beseitigen, so bald er ihm unangenehm oder unbequem erscheint? und kann es nicht am Ende noch dahin kommen/ daß selbst diejeni gen constitutionellen Staaten, welche noch zuletzt als solche dastehen, ihre Verfassungen, selbst gegen den Wunsch und Willen ihrer Regenten, verlieren, weil diese sm Ende dem großen Zuge zu folgen gezwungen sind? Das sind Befürch tungen, die fern sind, allein man hat auch solche, die näher liegen. Bisher haben sich die Hannoveraner allerdings ehren- werth benommen, sie haben sich ruhig verhalten und ihr Schicksal mit Geduld ertragen. Allein daß sie gegenwärtig un ter einem schweren Druck leiden, das ist wohl nicht zweifelhaft. Jeder Druck ist aber schmerzhaft, und er wird immer schmerzhaft' ter, je länger seine Dauer ist! Wer kann nun aber voraussehen, ob nicht einmal ein Schmerzensschrei laut wird? und wer kann berechnen, wie weit sich ein solcher Schrei verbreitet? Wir ha ben in der That nicht nöthig, weit in dem Buche der Geschichte zurückzublättern, um uns zu überzeugen, welche betrübte Folgen aus solchen Angelegenheiten nicht nur für die Völker, sondern auch für die Fürsten selbst entstanden sind. Im jensei tigen und diesseitigen Berichte ist mit Recht gesagt, daß es die Pflicht jedes deutschen Mannes sei, Alles zu beseitigen., was die Ruhe Deutschlands stören kann, und insofern, glaube ich, sind auch wir verpflichtet, in Beziehung auf die hannöversche Verfassungsfrage wenigstens das zu thun, was wir zu Lhun ver mögen, um künftigem Unheil für ganz Deutschland vorzubeu gen. Lassen Sie uns daher bei dieser Angelegenheit ganz offen zu Werke gehen und das, was uns erlaubt sein muß, thun, nämlich: Anträge stellen, Bitten und Wünsche aussprechen. Es ist zwar entgegengesetzt worden, daß vielleicht die Staats regierung durch solche Anträge compromittirt werden könnte? Das glaube ich aber nicht. Ständische Anträge, wenn sie begründet sind, müssen der Regierung erwünscht sein; und hier befördern sie vielleicht das baldige Eingreifen von Seiten der Bundesversammlung. Was nun endlich den Bericht selbst und Vas Deputationsgutachten anlangt, so habe ich die Gründe, weshalb man der zweiten Kammer nicht überall beitreten soll, nicht Lheilen können. Das Gutachten unserer Deputation ist mir — wie soll ich doch sagen — zu zahm. Ich werde mich daher der zweiten Kammer ganz anschließen. Namentlich könnte ich mich nicht mit den letzten Zeilen einverstehen, wo dem Gutachten noch beigefügt ist: „daß die Staatsregierung bei der hohen Bundesversammlung zu dem, ihrem Er messen nach, für einen gewierigen Erfolg gün stigen Zeitpunkt, sich kräftig verwenden soll." Die Ein schaltung „dem ihrem — Zeitpunkt" hat nämlich Aehnlich- keit mit einem Fernrohre, das man lang und kurz machen kann, wie es beliebt. Wenn aber bei dieser Angelegenheit irgend etwas getban werden soll, so muß, meiner Ansicht nach, es sobald als möglich geschehen, wenn die Ruhe Deutsch lands verbürgt werden soll. Referent v. Welck: Ich erlaube mir einige wenige Worte zur Entgegnung. Zuvörderst hat der Abgeordnete das Depu tationsgutachten eines chronologischen Jrrthums geziehen; den Grund dazu kann ich aber eigentlich nicht ganz einsehen. Die von ihm wörtlich wiederholte Stelle des Berichts ist in den Worten enthalten: „Die Ansicht der ersten Kammer war so nach dieselbe geblieben, auch nachdem inmittelst die königl. han- növerscheRegierung durch die Proklamation vom 30. Oct. 1837
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