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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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1149 die damalige Standeversammlung aufgelöst, durch Patent vom 1. Nov. desselben Jahres die verbindliche Kraft des Staats grundgesetzes vom 1.1833 für erloschen erklärt u. s. w." Er sagte, daß, indem er damals den Antrag gestellt hatte, daß die Kammer sich bei der Sachlage beruhigen möge, die Kammer noch nicht gewußt habe, was in Hannover inmittelst geschehen sei. Wenn nun aber das Vereinigungsverfahren am 1. Dec. 1837 stattfand, und bereits schon im October und am 1. Nov. deffelb. I. die fragliche Erklärung der hannöverschen Regierung erfolgt war, so konnte die Deputation nicht anders, als voraussetzen, daß diese Erklärungen schon zur Kenntniß des Publikums, und sonach also auch zu der der Kammer ge kommen sein müsse. Bürgermeister Wehner: Ich habe Klos so viel sagen wollen, daß man aus den Kammerverhandlungen nicht den Schluß ziehen dürfe, als hatte man schon damals, als ich den Antrag stellte, geahnet, was in Hannovergeschehen würde. Referent v. Welck: Wenn der Sprecher ferner erwähnt, daß er auf die Untersuchung der Rechtsgründe bei der hannö verschen Angelegenheit nicht eingehen wolle, so kann dies der Deputation nur sehr erwünscht sein, indem sie ganz derselben An sicht warundgeglaubthat, derselben durchgängig folgen zu müs sen. Wenn der geehrteSprecher ferner rügte, daß das Gutachten zu „zart" auszustellen sei, so liegt es eben in den Verhältnissen selbst, daß es so und nicht anders ausfallen konnte, nämlich auf eine zarte Weise. Denn die Verhältnisse selbst, die es be rührt, sind so zart, daß man sich einer großen Unzartheit schul dig machen würde, wenn man sie auf eine handgreiflichere Art hatte behandeln wollen. v. Thielau (auf Lampertswalde): Der heute uns vor liegende Gegenstand ist gewiß ein sehr wichtiger, indem er eine Differenz betrifft, welche in einem auswärtigen Staate zwischen Regierung und Volk obwaltet. Keineswegs will ich weder als unbedingter Vertheidiger noch als unbedingter Gegner der hannöverschen Regierung auftreten, da, um eine so wichtige Angelegenheit richtig zu beurtheilen, nicht blos Zeitungsnach richten hinreichend, sondern factische wahre Documente erforder lich sind. Jede Sache, wenn sie auch noch so gerecht sein sollte, verliert, wenn ,man sich durch blinden Eifer zur Einseitigkeit hinreißen läßt, und hiervon sind einzelne Sprecher in der jen seitigen Kammer bei Berathung dieses Gegenstandes nicht ganz frei geblieben. Dies hat auch die Mißbilligung, sowohl des Hrn. Staatsministers v. Zeschau, als mehrer Kammermitglie der zur Folge gehabt. Die sicherste Garantie für das Wohl eines Volkes ist die, durch einen solchen Fürsten, wie der höchst selige König Friedrich August der Gerechte war, regiert zu wer den. Wort und Vertrag waren ihm heilig. Die hohen Lugen ¬ den heutigen Gegenstand gegeben hat, können wir gewiß völ lige Beruhigung fassen, und es würde außer den Bereich unsrer Wirksamkeit sein, Mehr zu verlangen, als sie gethan hat. Uebrigens theile ich ganz die Ansicht der geehrten Deputation und ich müßte mich daher ihrem Gutachten anschließen, im Fall ich nicht im Laufe der Debatte zU einer andern Ansicht bewogen werden sollte. - > Ziegler und Klipphausen: Als ich meine Petition mit dem Anträge, die vaterländische Verfassung nach Art. 60 der Wiener Schlußacte unter die Gewähr des Bundes zu stellen, an die hohe Kammer brachte, durfte ich mich der Hoffnung überlassen, daß jene von hoher Wichtigkeit sei und in der neuen Gestaltung das schmerzlich vermißte, altdeutsche, ehrwürdige Institut des Reichsgerichtes, vor dem selbst der Niedrigste im Volke gegen.seinen eignen Fürsten Recht suchen konnteundRecht fand, eineWiedererweckung erhalten werde. Manches hat sich seit dem anders gestaltet, und wenn wir sehen, daß ein bedrängtes Wrudervolkungeachtetdes 60. Art. der Wiener Schlußacte verge bens um Rechtsschutz fleht, und die um Rechtsschutz angesprochene Bundesversammlung sich incompetent erklärt, so würdet wenn auch die hannöversche Verfassung von 1833 unter die Garantie des Bundes gestellt worden wäre, gleichfalls wahrscheinlicher Weise eine gleiche Abfertigung erfolgt sein. Kein Wort daher weiter über meinen Antrag. Wenn aber Einzelne glaubten, in einer solchen Petition liege Mangel an Pietät, wohl gar Mißtrauen zu Grunde, so läßt sich dadurch die Abfertigung geben, daß gerade das Gegentheil sich herausstellt. /Nur in einem glücklichen Zustande > wünscht man gewöhnliche Dauer und bindende Formen zu Fortbestand ins Unendliche. Wolle Göttin ungemessener Zeit dem Sachsenvolke die edle Familie er halten, deren Weisheit und Gerechtigkeit auf dem Throne waltet, so liegt darin gewiß die beste Garantie für die Ver fassung , und wird mit jedem Tage mehr und mehr zur politi schen Religion werden. Was den heut zu verhandelnden Ge genstand betrifft, so will ich zuvörderst meine Bewunderung und meine innigste Hochachtung dem Volke Hannovers zollen. Nicht ausschreitend aus dem Gleise des Rechts, mit Ergebung duldend, hält es pflichttreu an der Verfassung. Es harrt aus und duldet, und wenn keine menschliche Hülfe einschreitet — bedenk es: wo die Noth am größten, so ist Gott am nächsten! — Aber auch jenen hochherzigen sieben Männern, der Zierde der Menschheit und der deutschen Nation, die ihrem Eide treu blieben, und selbst den heimischen Heerd verließen, um Gott und ihrem Gewissen treu zu sein, meine innigste Verehrung und Hochachtung! Hätten diejenigen Männer, die ihrem Beruf nach so edel fühlen, denken und handeln sollten,, so treu an der Verfassung gehangen, sicher stände es besser um das hannö versche Volk und die rechtmäßige Verfassung. Wenn in Han nover das im Jahre 1833 eingeführte, vertragsmäßige den dieses edlen Fürsten sind auch auf seine Nachfolger überge gangen, und unser vielgeliebter König insbesondere würde un ter jeder Verfassung das Glück seines Volkes befördern. Ge- abgeschlossene Grundgesetz einseitig aufgehoben worden ist, wiß theilen alle brave Sachsen diese Ansicht mit mir. Bei so darf man nicht besorgen, daß Jemand, dem Recht und dm Versicherungen, welche uns die hohe Staatsregierung über j Gerechtigkeit an dem Herzen liegt, eine solche Handlung i. ss. .2*
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