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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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hung genommen auf die deutsche Bundesacte, wo ich nicht irre; allein diese legt den einzelnen Völkern Deutschlands Pflichten auf. Pflichten ohne Rechte lassen sich nicht denken, und jeden falls ist das Recht der Bitte ein allgemeines. Ich bete zu mei nem Gott, wenn ich gleich weiß, daß er meiner Bitte nicht be darf, um mir das Gute zu schenken, was ich wünsche. Wie viel mehr sollte ich nicht Muth und Recht haben, eine Bitte an meine Regierung zu richten, wenn ich gleich die feste Ueberzeu- gung habe, sie werde das Wohl des Volkes auch ohnedem nach gewissenhafter Ueberlegung sich überall angelegen sein lassen. Und dazu kommt noch, daß gerade indem gegenwärtigen Augen blick die hannöversche Angelegenheit eine Wendung nimmt, wel che allen Verfassungen unausbleibliche Gefahr droht. Regie rung und Stände — und welche Stände! —'verhandeln über eine neue Verfassung, und nach den Nachrichten der öffentlichen Blätter darüber ist die Vereinbarung schon weit gediehen. Mag diese Vereinbarung zu Stande kommen, so wird dadurch die Wunde verdeckt, aber geheilt wird sie nicht; denn die Vereinbarung leidet dennoch an einer formellen Nichtigkeit, welche ich wenigstens daran erkennen muß, und der Schaden wird natürlich nur mehr im Innern fortwuchern, und am Ende zu seiner Zeit schlechte Früchte bringen. Utber Principien kann nicht paciscirt werden. Entweder die Verfassung von 1833 ist rechtsbeständig oder nicht; ein Drittes giebt es.nicht; trans- igiren kann man nicht. Läge ein Rechtsspruch darüber vor, so müßte sich dem jeder unterwerfen; aber vor der Hand ist der doch nicht gesprochen, und darum halte ich die Lage der Dinge für höchst gefährlich. Sie ist es um so mehr, da durch alles, was bis jetzt geschehen ist, das Nechtsgefühl, das Na tionalgefühl, das sittliche Gefühl aller Deutschen^ auf das Tiefste verletzt worden ist, und in dieser Beziehung die Sache einen gesetzlichen Charakter angenommen hat, der, wenn er auch allenfalls jetzt noch hier und da verkannt werden sollte, vor dem Richterstuhle der Nachwelt und der Geschichte die ge rechteste Würdigung finden wird. Mit der geehrten Deputa tion bin ich daher in der Hauptsache sehr einverstanden, und er kenne dankbar den echten deutschen Geist an, in welchem sie sich ausgesprochen hat. Daß sie den Punkt 2 a. der jenseitigen Kammer, den Antrag auf Erklärung der Worte des hohen Bun desbeschlusses „derma lige Stände" aufgiebt, darin stimme ich vollkommen mit ihr überein aus mehren Gründen, die ich hier nicht anführen will. Es scheint mir das schon ein gewisses Anstandsgefühl zu fordern, wenn gleich die Stadt Siade ge rade denselben Antrag bei der Bundesversammlung gestellt hat. Auch hinsichtlich der Anträge unter b. undc., die Oeffentlichkeit und die Reichsgerichte betreffend, bin ich mit ihr einverstanden. Allein damit ist blvs für die Zukunft gesorgt, und es ist doch auch eine heilige Pflicht, für die Gegenwart das Mögliche zu thun. Ich würde also wünschen, daß der erste Antrag der jenseitigen Kammer in anderer Weise wieder ausgenommen würde, näm lich: „daß Artikel 56 der Wiener Schlußacte vom 15. Mai 1820, welcher ausdrücklich bestimmt, daff die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landstandischen Verfassungen nur auf verfassungsmäßigem Wege wieder abgeändert werden können, als deutsches Staatsprincip erhalten werden möge." Uebrigens kann auch ich dem hannöverschen Volke nur meine wärmste und innigste Hochachtung und Bewunderung ausdrücken. Der Ernst, die Besonnenheit, die Mäßigung, die Ausdauer, mit welcher es sein Recht zu wahren sucht, ist eine wahre Ehrenrettung des deutschen Nationalcharakters, möge der Erfolg sein, welcher er wolle. Möglich, daß diese edlen Bestrebungen nicht zu dem gewünschten Ziele führen; aber dann wenigstens bleibt dem hannöverschen Volke der Trost, den ein alter Dichter.in den Worten ausspricht; „Victrrx causa I)Ü8 placuit, soll victa Oatom." Ich bitte den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Unterstützung'zu bringen. Präsident v. G ersdorf: Der Antrag, den ich zur Un terstützung zu bringen habe, ist vom v. Großmann eingereicht, und lautet so: „Die hohe Staatsregierung wolle ferner für Aufrechthaltung des Art. 56 der Wiener Schlußacte in der hannöverschen Sache nach Kräften wirksam sind." Ich frage: ob er unterstützt werde? — Wird ausreichend unter stützt. - / Vicepräsident v. Car lowitz: Wenn ich früher die Com- petenz der Ständeversammlung in derlei Angelegenheiten als mindestens zweifelhaft darzustellen suchte, so hat man mir seit dem eingehalten, daß jeder deutsche constitutionelle Staat, als dabei mittelbar betheiligt, das lebhafteste Interesse an dem Zu stande in Hannover nehmen müsse. Das leugne aber auch ich keineswegs ab. Ich selbst habe an die Spitze meiner frühem Rede das Bekenntniß gestellt, daß auch ich an dem politischen Zerwürfniß in Hannover den lebhaftesten und innigsten Antheil nehme; allein zwischen Lhcilnahme und Competenz ist ein Un-.. terschied. Nicht alles, was unser Interesse in Anspruch nimmt, ist geeignet, hier berathen und zur Beschlußfassung gebracht zu werden. Wo aber die Competenz in Frage kommt, da dünkt mich, ist die Verfassungsurkunde, ja einzig und allein die Ver fassungsurkunde zum Anhalten zu nehmen. Ich wiederhole also nachmals: zwischen Theilnahme und Competenz liegt eine weite Kluft, eine Kluft, die, wie mich bedünkt, wederdie Rede des Bürgerm. Wehner, noch die des v. Großmann auszufüllen im Stande war. Und nun noch ein Wort, vermuthlich das letzte, was ich in dieser Angelegenheit spreche. Wenn ich im weitern Verfolg der heutigen Versammlung , in Anerkennung vielleicht der Gründe, deren Darlegung wir Seiten der hohen Staatsre gierung noch entgegensetzen, genöttzigt sein sollte gegen den An trag der geehrten Deputation, so weit sie zwei Beschlüsse der jenseitigen Kammer bevorwortet, zu stimmen, so geschieht dies keineswegs, wie ich nochmals ausdrücklich erkläre, deshalb,, weil ich nicht jene Wünsche vollkommen theilte, sondern weil ich bei der dermaligen Sachlage im Interesse der guten Sache es, vielleicht für rathsam halten muß, einen Antrag an die hohe Staatsregierung nicht gelangen zu lassen. v. Großmann: Den Unterschied, den der Hr.' Vice präsident zwischen Theilnahme und Competenz macht, kenne
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