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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Veröffentlichung jedenfalls eine deplacirte genannt werden muß, endlich die Erwägung, daß der Erfolg eines solchen Antrages mindestens ein höchst zweifelhafter bleiben möchte, und der Zweck des Antrags indirect wenigstens zu erreichen sein dürste. Sobald nur dem ersten Anträge der jenseitigen Kammer Gehör geschenkt wird, so habe ich mich derAnsicht der Deputation beizupflichten bestimmt. Allerdings muß ich aber nun um so mehr wünschen, daß der erste Antrag der jenseitigen Kammer auch in der diessei tigen Gehör finden möge. Es ist zwar diesem Anträge ein doppeltes Bedenken entgegengestellt worden, die mangelnde Competenz der Stande zu dem Anträge und das Überflüssige des Antrages selbst überhaupt. Was zur Begegnung des ersten Einwandes gesagt werden kann, hat vor mir schon Hr. v. Großmann mit beredtem Munde ausgesprochen und in der Be stimmung der vorhin angezogenen §. 89 der Verfassungsur- kunde möchte bei der unbestrittenen Rückwirkung der hannöver schen Angelegenheiten auf alle deutsche Verfassungen kaum ein Hinderniß für die Stände zu suchen sein, um den fraglichen Antrag an die Staatsregierung zu stellen. Eben so unwesent-, lich erscheint das zweite Bedenken: „daß der Antrag deshalb überflüssig sei, weil in fraglicher Beziehung unsere Staatsregie rung schon ohnehin das thun werde, was ihre Pflicht als Bun desmitglied erfordere." Daran,meine Herren, zweifelt gewiß Nie mand, weder in diesem Saale, noch im ganzen Lande, und man wird nur mit dem tiefsten Danke das bisherige Verfahren unserer Staatsregierung in dieser schwierigen Angelegenheit, so weit es zur öffentlichen Kenntniß gekommen, anzuerkenncn haben. Aber der Grund würde meiner Meinung nach offenbar zu viel beweisen; denn er würde dahin führen, daß auch die übrigen von unserer verehrten Deputation zur Annahme empfohlnen Anträge aus , derselben Ursache als,überflüssig in Wegfall kommen müßten. Ich betrachte den im erstenAntrag der zweiten Kammer ausgesproche nen Wunsch lediglich als den Ausdruck der regen Theilnahme der Vertreter des Volkes an dem, was in ihrem SinnevönSei ten der Regierung in der hannöverschen Angelegenheit bisher geschehen ist und künftig in gleichem Sinne noch geschehen möge. Ein Mistrauen gegen d'ie hohe Staatsregierung kann in dieser durch die hohe Wichtigkeit der Sache gebotenen Lheilnahnie der Stande Niemand suchen. Ich erinnere hier an die vielfachen Beschlüsse auf Anträge an die Regierung, die von der Kammer genehmigt werden, bei anderen minder wichtigen Anlassen, wenn schon die Kammer gewiß überzeugt war, daß auch ohne ausdrück lichen Antrag, die- Staatsregierung den ständischen Wünschen genügen werde. Der Antrag scheint mir aber auch um so unbe denklicher, da er nicht allein dasteht, sondern an andere von der Deputation vorgeschlagene Anträge sich knüpfen, ja gleichsam den Rahmen der übrigen bilden soll. Eben so wenig könnte ich meinerseits für den Zusatz stimmen, den unsere Deputation den Anträgen 2 K. und c. beigefügt hat, und der dahsn gerichtet ist, daß die Regierung jenen beiden Anträgen erst dann genügen möge, wenn ihrem Ermessen nach der für einen gewierigen Erfolg günstigste Zeitpunkt eingetreten sein werde. Es scheint mir dieser Zusatz überflüssig und zu Misdeutungen Anlaß gebend. Ueberflüssig darum, weil auch bei der Fassung der gedachten bei den Anträge der zweiten Kammer das Ermessen der hohen Staatsregierung nicht ausgeschlossen ist, und der Natur der Sache nach niemals ausgeschlossen werden kann. Einer Mis- deutung fähig aber, weil man darin entweder die Besorgniß, es werde die Regierung den geeigneten Zeitpunkt nicht benutzen, oder wohl gar die Ansicht der Stände ausgesprochen finden können, als ginge ihr Wunsch dahin, die fraglichen Schnitte derMegie- rung in dieser Angelegenheit möglichst in die Ferne gestellt zu se hen. Das erstere hat gewiß nicht im Sinne der Deputation gelegen, und das zweite wird eben so wenig,in der Ansicht der Stände liegen. Ich werde daher gegen den von der geehrten Deputation vorgeschlagenen Wegfall des Antrags unter 1 und gegen den Zusatz zu den beiden Anträgen unter 2 l>. und c., mich erklären müssen. Bürgermeister Schill: Die geehrten Redner vor mir ha ben mich überhoben die Gründe zu wiederholen, die auch mich bestimmen werden, für den Antrag der zweiten Kammer unter 1 zu stimmen. Nicht Mistrauen gegen die Staatsregierung ist es, .welches mich in dieser Beziehung leitet, von der Ansicht der Deputation, der ich in dem, .was sie in der fraglichen Ange legenheit ausgesprochen, .nanientlich hinsichtlich des Gefühles des Bedauerns, des getrübten Rechtsgefühls durchgängig beitrcte, hinsichtlich des Punktes unter 1 von ihr abzuweichen. Gewich tig sind die Worte, welche der Herr Domherr v. Schilling ge äußert hat: Es ist Bedürfniß des Herzens, seine Wünsche hier auszusprechen. —Ich halte es zwar nicht für nothwendig, eben weil ich die Ueberzeugung habe, daß wir der Staatsregierung das vollste Vertrauen schenken können und es eines Antrags nicht bedarf, aber ich glaube doch, es ist auch nicht überflüssig, wenn die Kammer das nochmals ausspricht, was sie wünscht. Eben so ist meine Ansicht hinsichtlich b. und c., wo ich wie der Redner vor mir auch hier wünsche, daß der zweiten Kammer durchgän gig beigetreten werden möchte. Ich glaube, daß, wenn die Kammer es thut, sie keineswegs über ihre Competenzhinausgeht, keineswegs einer Bestimmung unserer Verfassungsurkunde ent- gegentritt, denn nichts wird weiter gewünscht, als daß das wie der hergestellt werde, was früher da war, nichts als ein Bun desstaatsgerichtshof, der über jede Partei steht und bei welchem jeder seines hohen oder niedern Standes Recht erhalten muß. Der Wunsch ist nur billig und ich kann nicht glauben, daß so ein Antrag irgendwo Misbelieben erregen könne. Staatsminister v. Ze schau: Ich hätte allerdings ge wünscht, daß man sich bei der Discussion über den vorliegenden Gegenstand von allen Urtheilen über die hannöverschen Zu stände selbst entfernt gehalten hätte. Es sind die deshalb ge fallenen Aeußerungen individuelle Meinungen und Ansichten, die außerhalb der Kammer ganz unbedenklich gewesen sein wür den; indeß in der Kammer der sächsischen Ständeversammlung wohl nicht an ihrem Orte sind. Welche'verschiedene Ansichten auch Jeder über diese Angelegenheit haben mag, kann dahin ge stellt bleiben, und wie verschieden sie selbst in Hannover sind,
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