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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gehörig begründet. Wenn einer der geehrten Sprecher, Herr Bürgermeister Wehner, geäußert: es würde der Regierung ein solcher Antrag sehr angenehm sein, sie würde ihn vielleicht so gar wünschen, weil die Unterstützung der Stande den Erfolg mehr sichern würde, so kann ich dem Sprecher die Versicherung ertheilen, daß die Regierung den Antrag nicht wünscht. End lich habe ich noch auf einen politischen Gesichtspunkt aufmerk sam zu machen, und die geehrte Kammer wird vielleicht daraus abnehmen können, wie die größte Vorsicht erforderlich ist, ehe man derartige Anträge an die Regierung bringt. Ich nehme keinen Anstand, in öffentlicher Sitzüng zu sagen, daß es das Interesse aller Staaten von der Größe wie Sachsen erheischt, jede fremde Einmischung so lange als Möglich von den inneren Angelegenheiten abzuhalten, daß daher, wenn wir uns jetzt durch eine fremde Angelegenheit verleiten lassen sollten, einen Antrag, wie der vorliegende, zu stellen, möglicherweise ein Zeit punkt eintreten könnte, wo man denselben schwer bereuen könnte. Ich will ntich nicht ausführlich darüber aussprechen, daß es,et was weiter zurück eine Zeitperiode gegeben hat, wo in der That eine solche Einmischung möglich und gewiß Allen sehr empfind lich gewesen sein würde. v. Großmann: So sehr Ich die von dem Herrn Staats minister jetzt vernommenen Aeußerungen im Ganzen als einen Ausdruck der Staatsweisheit ehren muß, so sehr fühle ich mich gedrungen, dem Argumente, das aus ß. 79 der Verfassungsur kunde entlehnt ist, zu widersprechen. Allerdings ist §. 79 die Competenz der Ständeversammlung beschränkt durch den Ausdruck: „die Ständeversammlung darf sich nur mit diesen Angelegenheiten beschäftigen." Allein man muß die Interpre tation dieser Worte, glaube ich, durchaus aus tz. 78 entlehnen, UM den Dccalogus der Berechtigungen der sächsischen Stände richtig zu deuten. Denn §. 78 enthält das allgemeine Prin- cip, aus welchem er fließt, in welchem ec zu fassen ist, nämlich: treue Anhänglichkeit an die Grundsätze der Ver fassung, ferner: Sorge für das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlandes und die Be stimmung: die Stände sind das gesetzmäßige Organ der Gesammtheit. Unstreitig liegt in diesem allgemeinen Principe weit mehr, als in tz. 79 mit Worten ausgesprochen ist und angedeutet werden konnte, und dies mehr, glaube ich, hieser Geist von §. 79 hegründet vollkommen die hier in Frage stehende, wenn auch nicht wörtlich ausgesprochene Pflicht. Ich kann die Competenzdurchaus nicht aufgeben. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe blos um das Wort gebeten, um mich gewissermaßen nach zwei Seiten hin in Bezug auf meine Ansicht zu rechtfertigen. Einmal werde ich allerdings die Rechtfertigung der gefammten Deputation führen, wenn ich darlege und nochmals darauf aufmerksam mache, wie sie zu dem Beschluß gekommen ist, den Beitritt zu dem Anträge der zweiten Kammer unter 1 zu widerrathen. Sie hat nämlich die Gründe aufgestellt, warum allerdings auch sie glauben muß, daß sie, wenn von den hannöverschen Wirren die Rede ist, in einem gewissen Gesichtspunkte von einer allgemei nen deutschen Angelegenheit die Rede sei, und insofern würde selbst die Deputation nicht angenommen haben, daß eindiesfall- siger Antrag ganz außer der Competenz der sächsischen Stände versammlung liegen könne. Die Gründe, welche sie bewogen haben, von einem solchen Anträge abzusehen, und der Kammer solches zu rathen, sind im Berichte entwickelt und beruhendarin, daß sie annehmen szu dürfen glaubte, man dürfe aus der zeit- herigen Wirksamkeit der hohen Staatsregierung in dieser Ange legenheit abnehmen und die Hoffnung fassen, daß sie ferner in gleichem Geiste, und also nach den Wünschen, wie sie in ganz Deutschland laut geworden find, wirken werde. Wenn ich nun ein Bedenken des Herrn Referenten erregt habe, dadurch, daß ich den Antrag des v. Großmann unterstützte, so muß ich dazu be merken, daß ich es Hat, weil, wie er das erste Mal verlesen wurde, ich ihn nicht ganz verstanden hatte, und wünschte, er möge zu weiterer Besprechung gelangen, um erwägen zu können , ob er so gefaßt sei, daß man ihm doch vielleicht beistimmen könnte. Allein ich muß nunchemerken, daß ich in demselben auch nichts anderes finden könnte, als in dem, was von der zweiten Kam mer beschlossen worden ist, und insofern beruhige ich den Herrn Referenten durch die Erklärung, daß ich trotz dieses neuen An trags dennoch dem Gutachten der Deputation treu bleiben werde. In anderer Hinsicht ist das Deputationsgutachten zwar auch noch angefochten worden, aber ich kann es dem Referenten über lassen, daß er in dieser Beziehung uns rechtfertige. Präsident v. G ers do rf: Ich glaube wohl, daß der Refe rent zum Schluß sprechen könnte, und ich ersuche denselben dies zu thun. Referent v-Welck: Allerdings steht mir das Recht zu. Jndeß glaube ich, daß es bei der gegenwärtigen Sachlage kei ner weitläufigen Erwiederung auf -die vorgekommenen Aeuße rungen und Anträge bedürfen werde. Was nämlich den An trag des Hrn. v. Großmann betrifft, so habe ich mir schon vor hin erlaubt, Einiges dagegen zu erwiedern, und ich habediefe An sicht auch jetzt noch. Was den Zusatz betrifft, den die Depu tation sich erlaubt hat, zu beiden Anträgen der jenseitigen Kam mer, zu 2 b. und v., vorzuschlagen, so ist von Seiten der Staatsregierung auch schon das erwähnt worden, was die dies- fallsige Ansicht der Deputation bestimmt" hat; ich erlaube mir in dieser Beziehung nochmals auf den Vergleich zurückzukom men, der bei Eröffnung der heutigen Verhandlung über diesen Gegenstand von Hrn. Bürgermeister Wehner gemacht wurde. Es schien ihm, als wenn die Sache durch ein Fernrohr betrach tet werden sollte. Ich kann den Vergleich vollkommen aner kennen, und glaube, daß in dieser Angelegenheit die Mitwir kung eines Fernrohrs sehr nützlich sein möchte. Nun ist es aber im Allgemeinen ein unbestrittener Satz, daß man mit einem Fernrohr von einem Observatorio aus besser und erfolgreicher agiren könne, als wenn man auf der platten Erde steht. Wir, so wie das Volk, stehen aufder Basis, die Staatsregierung aber auf dem Observatorium, und ich glaube, baß sie, je nachdem sie
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