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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und hat daselbst die Schneiderprofession betrieben. Im Jahre 1824, nachdem er seine Mobilien in der Leipziger Brandkaffe angeblich ziemlich hoch hatte versichern lassen, brach in seinem Hause Feuer aus , was zwar gelöscht, jedoch den Verdacht all gemein rege machte, daß er selbst der Brandstifter sei. Es wurden deshalb von dem Justizamte Meißen Erörterungen über die Entstehung des Feuers, über den Bestand von Haamanns Vermögen und über den Betrag seiner Assecuranzsummx bei dem Brandversicherungsinstitute zu Leipzig angestellt. Um je doch allem Verdachte zu begegnen, faßte Haamann den Ent schluß, aus der Leipziger Brandversicherungsanstalt auszutre ten-; kaum war jedoch dies geschehen, so brach ein abermaliges Feuer aus und verzehrte das Haamannsche Wohnhaus mit seiner sämmtlichen Haabe. Von diesem unglücklichen Zeit punkte an verfiel Haamann in die größte Armuth, er wurde allgemein verschmäht, verstoßen und ihm jede-Unterstützung ver sagt, weil man ihn immer noch als den Anstifter dieser bei den Feuersbrünste ansah. Erst nach' einem Verlauf von 5 Jahren, nachdem Haamann bonis cediren, seinen Wohnort ver lassen und sich nach Mügeln hatte wenden müssen, um den Verwünschungen der Einwohner zu Schrebitz zu entgehen, ist seine Unschuld an den Tag gekommen; sein Nachbar, der Haus besitzer Starke, als der wirkliche Anstifter der beiden bezeichne ten Feuerbrünste in Untersuchung gezogen und mit lebensläng lichem Zuchthaus bestraft worden. . > Haamann hat sich nun zwar, unter Schilderung seiner hartbedrängten Lage am 29. Februar dieses Jahres mit einer Vorstellung an das hohe Gesammtministerium gewendet und darauf angetragen: ihm und seiner unglücklichen Familie durch irgend eine Un terstützung wiederum aufzuhelfen, oder ihm irgend eine An stellung zu Theil werden zu lassen. Das hohe.Gesammtministerium hat ihn jedoch hierauf unterm 17. März aus dem formellen Grunde abfällig beschie- den, weil die genannte höchste Behörde innerhalb ihres Ge- schäfksressorts weder disponible Mittel, noch Gelegenheit habe, Unterstützungen oder Anstellungen für Calamitosen zu gewäh ren. — Mit dieser Bescheidung nicht zufrieden gestellt, hat Haamann unter Wiederholung der oben bereits referirten Um stände in der vorliegenden Eingabe an die Ständeversammlung und zwar zunächst an deren erste Kammer sich gewendet und sein Gesuch darauf gerichtet: die Ständeversammlung wolle sich seiner verzweiflungsvollen Lage annehmen, ihn bei der hohen Staatsregierung zur Un terstützung empfehlen, deshalb sein obiges bei letzterer be reits einmal angebrachtes Gesuch auf diesem oder jenem Wege bevorworten und dahin wirken, daß ihm wenigstens vor jetzt, weil seine Noth so groß sei, eine mildthätige Geldun terstützung zu Theil werde. Die Deputation hat sich nun, dem von ihrer geehrten Kammer ihr gewordenen Auftrage zu Folge, mit der Prüfung dieser Eingabe beschäftigt und die Ansichr gewonnen , obschon einerseits Petent weder einen rechtlich begründeten Anspruch auf Unterstützung aus Staats- noch anderen Kassen zu stellen vermag, auch solches nicht beabsichtigt, dennoch andrerseits der hier vorliegende Fall vor allem dazu geeignet ist, das Ge fühl des Mitleidens und der Billigkeit in Anspruch zu nehmen, wenn man besonders berücksichtigt, wie durch einen unverdien- ' tcn unzeitigen Verdacht und einer hierauf basirten Untersuchung die bürgerliche Existenz eines, seinen Zeugnissen nach braven und pflichtgetreuen Mannes und Familienvaters untergraben worden ist. I. 54. Deshalb glaubt denn nun auch die Deputation sich nicht einer Jnconsequenz beschuldigen zu sehen, wenn sie von ihrem zeither festgehaltenen Principe, nämlich nur dann sich befürwortend auszusprechen, wenn dem Petenten Gründe des Rechts zur Seite stehen, in dem hier vorliegenden Falle inso weit abgeht, als sie der geehrten Kammer anrathet, ihren Be schluß dahin zu fassen: ustter Abgabe der Vorlage an die hohe Staatsregierung, höchstderselben anheim zu geben, ob sich nicht, in Betracht der hier vorwaltenden besonderen Umstände, aus irgend ei nem dazu geeigneten Fonds für Bittstellern Etwas thun lasse. Uebrigens ist diese Petition, da sie auch an die zweite Kammer mit gerichtet, an letztere annoch gelangen zu lassen. (Die Herren Staatsminister vi Zefchau und v. Nostiz- Wallwitz verlassen den Saal.) Bürgermeister Starke: Als Deputationsmitglied steht es mir wohl eigentlich nicht zu, gegen das so eben vorgxtragene Gutachten das Wort zu ergreifen, zumal ich bei der Berathung in der Deputationssitzung mich mit dem Berichtsgutachten ein verstanden erklärt habe. Ich "glaube indeß, daß eine nicht zu mißbilligende Theilnahme an dem Schicksal des Petenten mich entschuldigen wird, wenn ich dem von der Deputation ge stellten Anträge noch einen kleinen Zusatz gegeben zu sehen wün sche. Sie haben vernommen, daß dieser Mann durch boshafte Hand um seine Habe gebracht, durch Verleumdung und fal schen Verdacht eines schweren Verbrechens bezüchtiget, deshalb in eine Untersuchung gezogen, von seinen eignen Bekannten ver folgt, zum Abtritt seines Vermögens an seine Gläubiger ge- nöthigt worden, und selbst nachdem seine Unschuld an den Tag gekommen, nicht m inteZrum restl'tuirt werden können. W;e viele werden eine solche Prüfung zu ertragen im Stande sein? Wenn sich nun dieser Mann gegenwärtig bittend der Ständeversammlung naht, so bin.ich zwar überzeugt, daß Niemand hier sein wird, der ihm seine Theilnahme entziehen möchte, allein damit kann dem Unglücklichen eben so wenig, als mit einer kleinen Unterstützung geholfen werden, und die Deputation hat daher diese Sache an die hohe Staatsregierung zur Erwägung abzugeben beschlossen, allein es ist dies freilich halb und halb mit der Besorgniß eines vergeblichen Erfolgs geschehen, weil Bittsteller bereits von dem hohen Gesammt- ministerio beschieden worden, daß ihm disponible Fonds zur Unterstützung nicht zu Gebote stünden. Ein solcher Erfolg, leugne ich nicht, würde mich aber um so mehr schmerzen, als ich mich nicht von der Ansicht trennen kann, daß im vorliegenden Fall eine moralische Verpflichtung für die Staatsregierung und Ständeversammlung vorhanden sei, um sich dieses Mannes anzunehmen, weil mehr oder weniger doch durch die-eingeleitete Untersuchung der Sturz dieses Mannes herbeigeführt worden ist. Dieser Erfolg ist aber mit größer Wahrscheinlichkeit zu be sorgen, wenn es bei dem gestellten Anträge bewenden wird, und es ist für Petenten nur dann etwas begründetere Hoffnung zu fassen, wenn die Ständeversammlung sich entschließt zugleich ' ' 4
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