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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Ermächtigung der hohen Staatsregierung auszusprechen, daß diesem Manne, nach befundener Richtigkeit seiner größten- theils schon durch Atteste belegten Angaben, eine seinen Ver hältnissen angemessene Unterstützung, bestehe stein einemGeschenk oder Vorschüssen, gegeben werden möge. Jchkann nichtglauben, daß es an einem dazu geeigneten Fonds fehlen sollte, denn als unlängst dasGesetz über dieArmenordnung berathen wurde, ist da bei zwar das Communalprincip festgehalten, jedoch auch von der Regierung bemerkt worden, daß wohl Fälle eintreten könnten, wo nach Befinden sogar ganzen Gemeinden aus öffentlichen Kassen Unterstützungen für ihre Armen zu geben sein würden. Eine solche Kasse giebt es sonach und die Budjetvorlage weist sie näher nach, und diese Kasse würde am geeignetsten sein, um dem Bittsteller zu der gehofften und bedürftigenUnterstützung zu verhelfen. Ich vereinige mich daher zwar mit dem Anträge der Deputation, jedoch unter dem Zusatz: „daß zugleich die Er mächtigung der hohen Staatsregierung zur angemessenen Un terstützung dieses Mannes für den Fall ausgesprochen werde, wenn der Sachstand so befunden wird, wie er vorgetragen wor den ist." Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag vernommen und ich frage: ob sie denselben unterstützt? — Aus reichend unterstützt. — . Staatsminister v. Könne ritz: Ich erlaube mir, die ge ehrte Kammer darauf aufmerksam zu machen, was ich vor eini gen Tagen mir zu erwähnen erlaubte; wohin es führen soll, wenn die Stände Unterstützungsgesuche annehmen und mit Em pfehlung an die Regierung bringen wollen. Ich kenne die Verhältnisse dieses Mannes nicht; denn es ist von Seiten der Deputation wenigstens das Justizministerium um Auskunft nicht angegangen worden, so daß ich nicht weiß, ob er der Un terstützung würdig sei und bedürftig, ja vielleicht sogar Rechts ansprüche habe. Aber wenn solche Gesuche durch die Stände an die Regierung kommen, und wenn namentlich, wie der ge ehrte Bürgermeister Starke beantragt, ein bestimmter Antrag ausgesprochen werden sollte, so fürchte ich, Sie werden eine Masse solcher Unterstützungsgesuche hierher bekommen. Ich kann kaum glauben, daß das Ministerium des Innern von ei nem Fonds, von dem bei Gelegenheit der Armenordnung die Rede gewesen ist, an ein einzelnes Individuum Unterstützung wird ge währen können, da jener wohl nur zu Unterstützung der Ar menkassen oder zu Unterstützung völlig Heimathloser bestimmt sein kann. Man sieht nicht ein, warum Petent nicht der Communalversorgung anheimfallen sollte. Vicepräsident v. Carlo witz: Der Fall, von dem cs sich handelt, ist allerdings eigenthümlicher Natur, und nimmt das Mitleid der Ständeversammlung in hohem Grade in Anspruch. Es werden hundert und aber hundert Petitionen eingebracht werden, ehe ein Fall so prägnanter Natur eintritt. Nur das konnte die Deputation bewegen, den Antrag so zu stellen, wie er gestellt worden ist, auf der andern Seite über auch in Aner kennung der vom Hm. Staatsmr'nister dargelegten Gründe nicht weiter zü gehen, als sie es gethan hat. Wie hier noch das Dcputativnsgutachten sich zur Annahme empfiehlt, so muß ich mich auch gegen den Vorschlag des Hrn. Bürgermeister Starke erklären, der die Absicht hat, das Deputationsgutachten zu ergänzen und zu erweitern. Ich sollte meinen, einer sol chen Vervollständigung bedürfte es nicht. Denn wenn die Deputation der Staatsregierung anheim giebt, ob sich nicht für den Mann etwas thnn lasse, so liegt schon darin die bcan- ' tragte Ermächtigung. Ich meine, die Staatsregierung werde auf den Grund eines solchen Antrags schon irgendeinen Fonds angreifen können, aus dem sie den Mann unterstützt. Einer besondern Ermächtigung dazu bedarf es nicht. Wäre das De- putationsgutachten nicht ohnehin ausreichend, so würde ich Herrn Bü^germeisterStarke beitrcten; allein ich glaube nur, was erreicht werden soll, wird durch die Worte des Deputationsgut» achtens schon vollkommen erreicht. - . v. Po lenz: Ich glaube auch,'daß eine Unterstützung dieser Art zu keiner nachtheiligen Consequenz führen werde. Ich weiß, daß ähnliche Gesuche, freilich sehr selten, von der Ständeversammlung im Jahre 1833 und auch 1837 der Staatsregierung empfohlen worden sind, und es haben diese Fälle andere Petitionen, die zu befürchten sein sollen, dennoch nicht hcrvorgerufen. Einen Fall weiß ich ganz bestimmt. Es war ein Invalide, der früherhin keine Militairpension bekom men hatte, späterhin nachwies, daß er, wenn nicht gewisse Umstände eingetreten wären, wohl eine Pension bekommen ha ben würde; diesen empfahl man der Regierung. Der damalige Staatsminister, der dem Kriegsdepartement vorstand, warm der Sitzung und hat sich nicht dagegen erklärt, auch ist der Mann betheiligt worden. Bürgermeister Schill: Ich stimme mit der Deputation bei der Lage der Sache, aber nicht mit dem Anträge des Bür germeister Starke aus dem Grunde, welcher von dem Herrn Viceprasidenten angegeben worden ist. Es bedarf hier keiner Ermächtigung, weil die Negierung Fonds hat, über die sie dis- poniren kann in solchen Fällen; mithin bedarf es nicht einer be sondern Anweisung von Seiten der Stände. Das würde zu weit gehen, hier die Ermächtigung auszusprechen; es wird ge nügen, diesen Fall der Erwägung und Berücksichtigung zu empfehlen. Bürgermeister Starke: Ich würde mir nicht den Antrag erlaubt haben, wenn nicht dem Bittsteller in der Bescheidung des hohen Gesammtministerii zu erkennen gegeben worden wäre, daß es an einem Fonds zur Unterstützung fehle. Sonach weiß ich nicht, was die Erwägung ohne einen solchen Antrag dem Manne für Nutzen bringen könne. Und so sehr ich gerechtes Bedenken trage, irgend ein bloßes Bittgesuch in der jetzt von mir geschehenen Maße zu empfehlen, so muß ich wiederholen, was schon bemerkt worden ist, nämlich daß durchaus nicht an- zunehmen, daß eine nachtheilige Consequenz aus dieser Bewil ligung hervortreten werde. Es ist kaum möglich, daß Fälle
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