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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Schon das allerhöchste Decret, das Gesetz "einer Prediger- Witwen- und Waisenkasse betreffend, vom 17. April 1837 sprach das dringende Bedürfniß aus, für die Nachgelassenen der Lehrer an den evangelischen und katholischen öffentlichen Schulen eine gleiche Kasse zu errichten und obwohl am vorigen Landtage eine Gesetzesvorlage wegen der dort immer noch im Vorschreiten begriffenen Reorganisation des Schulwesens in al len Theilen des Landes, wo sich die Zahl der Kheilnehmer und die Summe der zu erwartenden Beitrage mit Sicherheit noch nicht angeben lassen, nicht erfolgte, so wurden doch schon Mittel angegeben, welche zur Unterstützung der künftigen Pensionskasse für Nachgelassene der Lehrer zu verwenden manbeabsichtigte; die Deputation erkannte in ihrem Berichte über das nurgedachte allerhöchste Decret die Errichtung einer solchen als eine der wün- schenswerthesten, ja dringend notwendige Maßregel an; die verehrte Kammer widersprach dieser Ansicht nicht, vielmehr, er klärte man sich mehrseitig in gleichem Sinne und in der ständi schen Schrift vom 27. November 1837 wurde die Genehmigung ertheilt, daß zu Vorbereitung einer Pensionskasse für die Hin terlassenen der Lehrer H der vom 1. Januar 1837 an eingegan genen und ferner eingehenden Bezeigungsquanta, ingleichen die Fonds der am Endeschen Stiftung und' der Consistorial- strafgelderkasse angesammelt und zurückgelegt werden mochten; tnachte jedoch hierbei den Vorbehalt, daß aus dieser Erklärung ' im Allgemeinen eine Genehmigung der zu errichtenden Pen sionskasse und eines zu erlassenden Gesetzes nicht abgeleitet wer den möge. — Nach diesen Vorgängen hält die Deputation die Frage: ob der jetzige Gesetzentwurf nützlich und notwendig, durch das Bedürfniß geboten worden sei? gnügend schon beantwor tet und zwar bejahend, sie empfiehlt den Gesetzentwurf unter oen nachbemerkten Veränderungen und gestattet sich sofort zu demselben selbst überzugehen. Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich bin mit der De putation ganz einverstanden, daß der Gesetzentwurf nützlich, ja notwendig sei; ich erlaube mir aber eine kurze Bemerkung, um von der Staatsregierung oder dem Referenten eine Erklä rung hervorzurufen. Es ist nämlich durch die Vorlage des Ge setzentwurfs eine, wie mir scheint, irrige Meinung verbreitet worden. Es befürchten diejenigen Lehrer, besonders in den klei nen Städten, welche zugleich ordinirte Geistliche sind, durch das Gesetz gezwungen zu werden, zur Schullehrerwitwen-und Wai senkasse beizutragen, obgleich sie zur Predigerwitwen-und Wai- senkassc gehören, weil keine ausdrückliche Ausnahme für sie in dem Gesetzentwürfe gemacht worden ist. Ich bin aber der Ue- berzeugung, daß die Staatsregierung von der Ansicht ausgegan gen sein wird, welche als Nebenamt ein Schulamt verwalten, nicht zu beiden Kassen beizutragen brauchen, und ich glaube, daß eine Bestimmung hierüber in die Ausführungsverordnung gehört und jene Befürchtung durch eine kurze Bemerkung der Staats regierung beseitigt werden kann. Staatsminister v. Lindenau: Für den vom Grafen Ho henthal berührten Fall wird zu unterscheiden sein zwischen Can- didaten, welche Schulstellen lange, vielleicht zeitlebens bekleiden, und solchen, die eine Schulstelle nur als Uebergangsposten an nehmen. Erstere müssen zur Schullehrerkasse b eitragen jäh rend letztere als ordinirte Geistliche von dieser Verpflichtung frei sind. GrafHohenthal (Königsbrück): Ich spreche auch nur von ordinirten Geistlichen, welche als Nebenamt ein Schufamt haben. > Referent Bürgermeister Schill: Ich bemerke, daß in dem Deputationsberichte dieses Falles in soweir gedacht wird, als der Antrag gestellt ist, daß, wenn sie in den geistlichen Stand Übertreten, sie ihren Pensionsanspruch als Lehrer ver lieren. Bürgermeister!). Groß: Die wohlwollende Absicht der Staatsregierung bei Vorlegung des gegenwärtigen Gesetzes wird gewiß nicht verkannt werden. Es existiren aber in vielen Orten des Vaterlandes, namentlich auch in Leipzig, mehre Privat kassen zur Unterstützung der Witwen und Waisen: der Schul lehrer, welche theils durch Beiträge der Lehrer aufgebracht, theils durch Legate und Schenkungen begründet worden sind. Zn mancher dieser Kassen müssen di? angestellten Lehrer nicht un beträchtliche Beiträge geben, und da die Kassen don dem hohen Ministerium des Cultus consirmirt sind, so hat Zeder, der als Lehrer angestellt wird, die Verpflichtung, hinzuzutreten und bei zutragen. Wenn neben den durch das Gesetz vorgeschrkebenen Beiträgen zu dem allgemeinen Pensionsfonds auch die zeitheri- gen Beiträge zu diesen Privatkassen fortentrichtet werden sollen, so werden sie in manchen Fällen eine nicht unbeträchtliche Last für die Lehrer herbeiführen, da die Schulstellen ohnehin nicht zu reichlich dotirt sind, und die finanzielle Stellung der Schul lehrer durch manche neue Einrichtung, besonders durch die hohen indirecten Steuern eher verschlechtert worden ist. In dem Ge setz ist hierüber Etwas nicht zu erwähnen, umsoweniger, da auch die Bestimmung wegen des Döhner'schen Pensionsfonds nach dem Beschlüsse der zweiten Kammer llnd dem Anträge un serer Deputation daraus entfernt werden soll- ich wünsche aber, daß in der Ausführungsverordnung eine Bestimmung darüber ausgenommen werden möge, wodurch dahin gewirkt werde, daß mittelst einer Vereinigung der Betheiligten, die Beiträge zu den consirmirten Privatkassen entweder gänzlich wegfallen, oder doch wesentlich vermindert werden. Staatsminister v. Lindenau: Insofern von dem Abg. aus Leipzig es nur als Wunsch ausgesprochen wird, daß die Beiträge zu den Privatvereinen für Schullehrerwitwen und Waisen entweder wegfallen oder vermindert werden sollen, und beides auf freie Vereinigung der Betheiligten gestellt wird, so ist von Seiten des Ministeriums kein Grund vorhanden, ei nem solchen Wunsch widersprechen zu wollen. Doch glaube ich, es nicht unbemerkt lassen zu dürfen, daß diese Verminderung der Beiträge mancher Schwierigkeit unterliegen wird; einmal, wenn bestimmte gegenseitig verbindende Vertragsbedingungen vorliegen und dann, wenn bei solchen Vereinen die Witwen pensionen nicht aus dem Kapitalfonds, sondern nur durch Bei träge der Mitglieder aufgebracht werden können. In Veranlas sung einer von mehren Geistlichen über die Erhaltung der Pri- vatpredkgerwitwen-Vereine bei der zweiten Kammer eingereich ten Petition, habe ich bei der darüber stattgefundenen Berathung
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