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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Äusser diesen für die Landeskultur gewonnenen 250 Ackern sind noch beiläufig 2182 Acker Waldbodcn, in bessern oder ge- ringerm Bestände, von Privatbesitzern erkauft, und den Staats forsten einverleibt worden. ' Das Speciellere über die Verkaufs- und Erwerbungsob jecte, findet sich in drei von der Verwaltungsbehörde unter L. und 0. zusammengestellten tabellarischen Uebersichten, welche in ihrem ganzen Umfange vorzutragen, die hohe Kammer nur ermüden würde, daher sie sich, analog mit frühem Vorgängen, zur Einsicht der geehrten Mitglieder in der Canzlei niedergelegt finden. In Folge alles Angeführten, stellt die Deputation ihren Schlußantrag dahin: „Es möge die hohe Kammer in Gemein schaft mit der zweiten Kammer die Veränderungen genehmi gen, welche in der Periode von 1836—1838mit dem Staats guts vorgenommen worden sind, dabei aber den Wunsch aus sprechen, daß künftig auf eine möglichst strenge Sonderung des sen gehalten werde, was dem Domainenfonds zu oder abzurech nen ist." v. Carlowitz: Von der Ermächtigung, die jedem ein zelnen Mitgliede der Kammer Besage des Berichts zugestanden worden ist, Einsicht zu nehmen von den Unterlagen, die der Deputation bei Entwerfung ihres Berichtes zur Hand lagen, habe auch ich Gebrauch gemacht. Es konnte dabei nicht meine Absicht sein, in das Detail der einzelnen Veraußerungsfalle einzugehen, d. h. mit der Staatsregierung darüber rechten zu' wollen, ob in dem einen oder dem andern Veräußerungsfalle nicht mehr hätte erlangt werden, oder umgekehrt, ob eine Acquisition nicht billiger hätte gemacht werden können. Nein, es war mir vielmehr nur um einige Grundzüge und Hauptrück sichten zu thun, und ich kann nicht umhin, meine Wahrneh mungen hierüber der Beurtheilung der Kammer unterzustellen. Vorerst habe ich wahrgenommen, daß von Seiten der Staats regierung einige Acker erkauft worden sind, um sie mit einem Weinberge in Pillnitz zu vereinigen. Noch auffälliger war es mir dabei, daß, um diese wenigen Acker in Cultur zu bringen, oder, wie ich wenigstens verstanden habe, dem Weinbaue zu zuführen, nicht weniger als 5000 Lhlr. verausgabt worden sind. Es handelt sich hier um einen einzelnen Fall, und so will ich diese allerdings auffällige Erscheinung nicht weiter ver folgen. Allein es kommt mir darauf an, zu wissen, ob es die Absicht der Regierung sei, auch fernerhin Grundstücke in der Absicht anzukaufen, um den Weinbau zu befördern. Ich bin aber in der That kein so großer Verehrer des vaterländischen Weines, als daß ich glauben könnte, es sei vortheilhaft für das Staatsgut, viele Weinberge anzukaufen und anzulegen. Mir scheint es zweckmäßiger, die Staatsregierung beschränkt sich zunächst auf den Ankauf von Waldgrundstücken und Steinkoh lenlagern. Dies ist die erste Frage, über die ich mir eine Er klärung, sei es nun von Seiten der Deputation, oder des an wesenden Herrn Finanzministers erbitten möchte; ich wiederhole jedoch, daß ich zur Zeit keinen bezüglichen Antrag stellen werde, sobald es sich hier nur um einen vereinzelten Fall handelt und die Regierung mir erklärt, daß sie nicht die Absicht habe, Staatsgelder auf den Ankauf von Weinbergen ferner Zu ver wenden. Eine zweite Frage aber hat mir noch wichtiger ge schienen. Ich habe nämlich bei der Durchgehung der gedach ten Unterlagen wahrgenommen, wie hin und wieder mit ein zelnen Gemeinden und Ortschaften eine Ablösung in der Art zu Stande gekommen ist, daß man sich einen jährlichen Canon zahlen läßt für die Verzichtleistung auf die Verbindlichkeit der Gemeinden zu subsidiarischer Uebertragung der Untersuchungs kosten. Ich lasse es zuvörderst dahin gestellt sein, ob es über haupt angemessen sei, auf derartige Ablösungen jetzt einzugehen, jetzt, wo die Frage, ob die Criminaljustiz vom Staat zu über nehmen sei, erst unlängst verhandelt worden ist, und wenn auch jetzt augenblicklich keine Aussicht auf deren gänzliche und gnügende Beilegung vorhanden ist, doch wieder angeregt wer den kann, und über lang oder kurz wieder angeregt werden wird. Allein das wird jedenfalls zugleich mit in Betracht zu ziehen sein, wie es mit dieser Verpflichtung gehalten werde, wenn jetzt Ortschaften, denen diese Verbindlichkeit ebenfalls aufliegt, in Folge der Verzichtleistung auf die Gerichtsbarkeit Seiten der Patrimonialgerichtsinhaber vom Staate übernom men werden. Da ist mir denn gesagt worden, obschon ich das noch für ein ganz unverbürgtes Gerücht erklären muß, daß hin und wieder von Seiten des übernehmenden Ministeriums der Justiz die Gemeinden, ohne einen Canon sich von ihnen auszu bedingen, dieser Verbindlichkeit sofort entlassen würden, oder daß mit klareren Worten ihnen damit ein Geschenk gemacht würde. Wäre dies der Fall, so würde in der Lhat das Ver fahren des Finanz- mit dem des Justizministeriums in den grellsten Widerspruch gerathen und eine Ungleichheit sanctionirt werden, die wir nicht einen einzigen Lag länger ungerügt las sen dürfen, denn es kann unmöglich einer Gemeinde desselben Staates vom Staate diese Verbindlichkeit umsonst erlassen werden, während man einer andern einen Canon dafür abver langt, ohne dem Recht und der Billigkeit zu nahe zu treten. Ich konnte diese Bemerkung, die ich jedoch noch nicht zu einem An trag erheben kann, eben weil es mir noch an Bestätigung jenes Gerüchts fehlt, um so weniger unterdrücken, als durch einen glücklichen Zufall die Vorstände der beiden Ministerien, mit denen es meine Bemerkung zu thun hat, eben anwesend sind. Ich erbitte mir daher auch über diese zweite Frage, sei es nun von der Deputation oder von den Vorständen jener Ministerien, Antwort, um nach Befinden einen Antrag stellen zu können. Referent v. Polenz: Was den ersten Punkt betrifft, die Acquisition einiger Acker Feldes, um einen Weinberg anzulegen, da glaubte die Deputation, daß es eine ganz neue Schöpfung sei, die es rechtfertigte, wenn man mit einem Aufwande von 5000 Thlr., wie der Antragsteller richtig gelesen hat, einen ste rilen mit Steinen bedeckten Berg urbar gemacht hat, um so mehr, als der inländische Weinbau, obgleich der fremde Wein besser schmeckt, doch jetzt zu einem Industriezweige erhoben wor den ist, der nicht ganz hintenan zu stellen sein dürfte, und der Erwerbsquellen öffnet, die man früher nicht kannte. Dies in Rücksicht auf die erste Frage; in Rücksicht auf die zweite muß
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