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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sie ihre Einkünfte für sich verwenden -soll. Ich glaube also, wenn man auch vielleicht propraoierito aus Rücksichten davon absehen wollte, doch vielleicht ein Antrag in die Schrift zu stel len sei, daß künftig die Lausitzer Collectengeldcr auch in Vie all gemeine Schullehrerkasse fließen möchten. Ich sehe wenigstens keinen Rechtsgrund ein, daß sie die Localarmenkasse in Anspruch nehmen können, und die Gleichheit scheint es zu fordern. Ich erlaube mir also den Antrag zu stellen, der an die hohe Staats regierung gebracht werden soll, die Lausitzer Bußtagscollecten- gelder gleichfalls mit in den allgemeinen Landespensionsfonds zu bringen. - Referent Bürgermeister Schill: Bevor der Antrag Sr. königl. Hoheit zur Unterstützung gebracht wird, noch eine Be merkung. Ich bin nämlich für meinen Theil auch nicht durch die Erklärung des Herrn Staatsministers ganz zufrieden ge stellt. Es sind hier ganz andere Verhältnisse, als bei den all gemeinen Staatskassen, die Collectengelderkasse ist als besondere, nicht zu letztrer gehörige Kasse, als milde Stiftung angesehen und behandelt worden. Es werden in den Erblanden die Col- lecten nur zu einem gewissen Zwecke eingesammelt, daß nämlich von den eingegangenen Geldern die erbländischen Lehrer unter stützt werden sollen. Ich muß es jedoch der verehrten Kammer überlassen, ob sie diesen Gegenstand jetzt weiter verfolgen will. Die Deputation ist für den Augenblick nicht mehr darauf vor bereitet, und würde, wenn der Gegenstand weiter zur Sprache kommen sollte, näher in die Verhältnisse eingehen müssen. Was den Antrag Sr. königl. Hoheit anlangt, so habe ich mir schon die Anfrage erlaubt, ob die Landescollecten lediglich zur Unterstützung der erblandischen Lehrer verwendet werden sollen, oder auch mit für die Lausitzer. Staatsminister v. Lindenau: Die Anfrage des Herrn Referenten beantworte ich dahin, daß die laufenden Collecten zwar vorzugsweise für die Erblande verwendet, jedoch in eini gen allerdings seltenen Fallen auch Unterstützungen in die Lausitz verwilliget worden sind. Prinz Johann: Ich schlage vor, daß der Gegenstand nochmals der Deputation zurückgegeben werde, damit sie nach stat-tgefundenem Vernehmen mit einem Commissar, Vortrag er statten könne. Die Sache greift zu tief ein, und es dürfte schwer sein, ohne eine solche Maßregel eine sachgemäße Ent- schließung zu fassen. Bürgermeister Starke: Zu meiner Rechtfertigung be merke ich für jetzt nur, daß, wenn die Collectengelder fort dauernd dem Pensionfonds zufließen sollen, es allerdings ange messen erscheint, daß auch die Lausitzer Collecten eine gleiche Bestimmung erhalten müssen. Uebrigens liegt durchaus kein Grund vor, um den Lausitzer Schullehrern die Participirung an dem, der Pensionskasse zugewiesenen Fonds, antheilig zu entziehen. Staatsmim'ster v. Lindenau: Die jährlichen Collecten gelder der Oberlausitz haben eine andere Bestimmung; sie kom- I. c>5. . men nW.hierher, sondern werden, wie ich glaube, zur dorti gen Armenversorgung benutzt. v. Großmann: Mit dem Anträge Sr- königlichen Hoheit bin ich einverstanden, aber auch mit der Ansicht des Herrn Referenten. Ich glaube allerdings, daß hier derselbe Fall wieder eintritt, wie bei der Augusteischen Stiftung. Da die Collectenkasse nur für die erblandischen Schullehrer zu sammengebracht worden ist, so würden die Lausitzer, wenn sie daran Theil nehmen wollen, sich einkauftn müssen. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, der erste Antrag Sr. königl. Hoheit ist durch Ihre zweite Aeußerung gleichsam aufgehoben. Prinz Johann: Ich nehme ihn allerdings zurück, und trage auf eine nochmalige Erörterung dieses Gegenstandes Sei ten der Deputation an. Präsidentv. Gersdorf: Ich würde also die Fragstellung auf diese §. aussetzen müssen, und der Namensaufruf über das ' ganze Gesetz würde auch nicht eher erfolgen können, als bis die Deputation über diesen Punkt Bericht erstattet hat. In dessen frage ich die Kammer, ob sie den Antrag Sr. königlichen Hoheit, daß dieser Punkt noch an die Deputation zur Begut achtung zurückgegeben werde, unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt.— Präsidentv. Gersdorf: Und nimmt die Kammer den Antrag Sr. königl. Hoheit an? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: DieZ. wird also an die Depu tation zurückgehen. . Referent Bürgermeister Schill: Ich weiß nicht, ob der Herr Präsident auf den Punkt e. nicht die Frage stellen wollte? Der hängt mit den übrigen nicht zusammen, und es wäre dann wenigstens der Wiederauslebung der Discussion darüber vorge beugt. Präsidentv. Gersdorf: Dann kann auch auf den letz ten Satz die Frage gestellt werden, um die Discussion dann auf den neu zu begutachtenden Punkt zurückgeführt zu sehen. Ich werde also auf düs Deputationsgutachten kommen. Dort heißt es: „daß aus der tz. die unter ll. ersichtliche Bestimmung über den dort erwähnten Privatpensionsfonds aussalle." Stimmt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Dann frage ich, ob die Kam mer nach dem Beirathe der Deputation den Schlußsatz der „Es wird jedoch für die Fortdauer dieser bei «. überwiesenen Bezeigquanta keine Gewähr geleistet" in Wegfall bringen will? — Einstimmig Ja.— Man geht zu tz. 3 (s. dieselbe in Nr. 89 d. Verhandl. der zweiten Kammer S 1784) über. DieDeputationhat nichts erinnert. Domherrv. Schilling: Bei dieser §. wollte ich mir eine Anfrage an den Herrn Referenten, oder nach Befinden an die 2*
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