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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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anwesenden königl. Herren Commissarien erlauben. Es ist vor hin zu der 2. §. der Vorschlag unserer Deputation genehmigt worden, daß über die Döhner'sche Stiftungskafse vorerst noch nähere Erörterungen angestellt werden sollen. Wenn nun in Folge derselben diese Stiftungskaffe selbstständig fortbestehen bleibt, und auch fernerhin nur als ein Privatinstitut behandelt wird, so fragt es sich, ob die Teilnehmer an dieser Stiftungs kasse verpflichtet sein sollen, auch der allgemeinen Staatspen sionskasse beizutreten? Die Frage wird wahrscheinlich zu be jahen sein. Dann tritt freilich der Uebelstand ein, daß sie dop pelte Beiträge zu entrichten haben, obwohl sie auf der andern Seite auch den Vortheil erlangen, daß ihre Hinterlassenen eine doppelte Pension erhalten werden. Referent Bürgerin.' Schill: Zum Beitritt zu der öffent lichen Pensionskasse sind alle Schullehrer gehalten;'aber bei einem Privatinstitut, wie das Döhner'sche, steht es ihnen frei, ob sie daran Theil nehmen wollen oder nicht. Wollen sie, so werden sie auch doppelte Beiträge geben müssen. Bürgermeister Hübler: Die Bestimmung der tz. 3 und der tz. 10 des Gesetzentwurfs laßt, wie ich glaube, keinen Zweifel übrig. Denn beide verordnen ausdrücklich, daß alle ständige Lehrer ohne Ausnahme, emeritirte sowohl als im Amte stehende, zu der Kaffe beitragen müssen. v. Großmann: Die Aeußerung des Herrn Referen ten, daß alle der Döhner'schen Stiftung beitreten könnten, ist mir bedenklich, und es dürfte kaum zu gestatten sein, da nach der Aeußerung des Herrn Staatsministers die Kräfte der Döh ner'schen Pensionskasse ohnehin so schwach sind, daß das Ka pital wird angegriffen werden müssen. Referent Bürgerm. Schill: Es wird auf Vereinigung ankommen, ob die Kasse aufgehoben, oder nur so lange bestehen soll, als die Lheilhaber leben. Staatsminister v. Lindenau: Eine Verpflichtung zum Beitritte besteht nur für die allgemeine Pensionskaffe; für die Döhner'sche beruht der Beitritt auf freiem Willen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage, ob die Kammer §. 3 annimmt? — Einstimmig Za. — Referent Bürgerm. Schill: Zu ß. 4 (s. dieselbe nebst Motiven in Nr. 89 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1785) sagt der Deputationsbericht: Nach dem Beschluß der zweiten Kammer sollen in die erste Klasse noch ausgenommen werden: <l) Rectoren an Stadtschulen unter derselben Voraussetzung (nämlich der «ub e. bemerkten); stehen diese Lehrer den sub e. Gedachten allerdings gleich, so kann die Deputation diesen Zusatz nur billig finden, und empfiehlt dem Beschluß der zwei ten Kammer beizutreten, und mit diesem Zusatz die §. anzu nehmen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage demnach, ob die Kammer nach dem Bestäche ihrer Deputation den von der zwei ten Kammer beliebten Zusatz annchmen wolle? — Wird ein- stimig angenommen. — Präsident v. Gersdorf: Ferner frage ich: Nimmt die Kammer die §. 4 selbst mit diesem Zusatze an? — Einstim mig Za.— Referent Bürgerm. Schill: Zu Z. 5 (s. Nr. 89 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1787) lautet das De putation^ utacht en: Znsoferri bei §. 2 die Bestimmung 8ub ä. ausfällt, ist hier der zweite Satz: „die Mitglieder frei" — wie auch die zweite Kammer beschlossen — in Wegfall zu bringen. Ferner hat die jenseitige Deputation unter Hinweisung auf die Bestimmungen in Z. 5 des Gesetzes, die Errichtung einer Prediger-Witwen - und Waisenkasse betreffend, vom 1. Decem- ber-1837 und Z. 5 der Ausführungsverordnung dazu, ei. Gesetz- und Verordn.-Blatt 1837 S. 186, 189 hinsichtlich der zu leistenden Beiträge folgende veränderte Scala vorgeschlagen: für die Mitglieder der I. Klasse: s) bei einem jährlichen Einkommen über300 Thlr. 8 Thlr. b) bei einem dergleichen von 300Thlr. u. darunter 4 - L. für die Mitglieder der II. Klasse: s) bei einem jährlichen Einkommen über300Thlr. 4 Thlr. d) - - - - - 200 3 - o) - - - - - 120 2 - ä) - - - - bis 120 1 - Die königl. Herren Commissare haben sich damit einver standen erklärt und die zweite Kammer hat diesem Vorschlag Beifall geschenkt. Darnach wird der Beitrag der Lehrer 1. Klasse gleich dem der Geistlichen sein, dagegen ist für die II. Klasse noch eine Abstu fung dazu gekommen; auf das Einkommen des Pensionsfonds befürchtet.man keinen nachtheiligen Einfluß von dieser Verän derung und stehen hie Hinterlassenen der Lehrer I. Klasse den der Geistlichen hinsichtlich der Höhe des Pensionsgenusses gleich, so wird es nicht unbillig erscheinen, die Beiträge ebenfalls gleich zu bemessen; ebenso dürfte für Beifügung einer Abstufung in der Klaffe die Billigkeit sprechen. Die Deputatiion konnte im Allgemeinen nicht verken nen, daß diese Beiträge sehr ungleich treffen können, und hätten sich selbige auch hier leichter, als bei den Geistlichen nach Pro centsätzen bestimmen lassen, da die Lehrer sixirt sind, so mußte man doch hiervon absehen, da hierdurch gleichzeitig die Abstu fung der Pensionssätze nach dem Einkommen bedingt worden wäre, diese aber zu tief in das ganze Gesetz eingegriffen haben würde. — , Die Z. selbst wird nach obigen Bemerkungen folgende Fas sung erhalten: „Jeder Theilnehmer I. Klaffe soll bei seiner Aufnahme Vier Thaler Eintrittsgeld und bei einer Beförderung in eine einträglichere Stelle Zwei Thaler, jeder Theilnehmer ll. Klasse aber in beiden Fällen nur die Hälfte dieser Sätze zahlen. Demnächst haben'die Theilnehmer alljährlich folgende Beiträge zur Kasse zu zahlen:
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