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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Mitglieder I. Klasse, ») bei einem jährlichen Einkommen über 300 Thlr. AchtThaler, b) bei einem dergleichen von 300 Thlr. Vier Thaler. L. die Mitglieder!l. Klasse, ») bei einem jährlichen Einkommen über 300 Thlr. Vier Thaler, b) bei einem dergleichen über 200 Thlr. Drei Thaler, v) bei einem dergleichen über 120 Thlr. Zwei Thaler, ä) bei einem dergleichen bis 120 Thlr. , Einen Thaler. Emeritirte Lehrer haben diese Beitrage nur so lange zu entrichten, als sie pensionsfähige Frauen oder Kinder haben. Das Einkommen, welches Schullehrer für einen mit ihrem Amte verbundenen Kirchendienft beziehen, ist dem Einkommen vom Schuldienste zuzurechnen. - Die Deputation empfiehlt die Annahme der §. in dieser veränderten Fassung, und. bemerkt nur noch, daß, wenn in dieser §. nicht, wie in dem an gezogenen Predigerwitwen - und Waisenpensionsgesetz geschehen, die Bestimmung a'ufgenommen worden ist, daß Seniore und Substituten nur einmal den Beitrag bezahlen, der Grund die ser Verschiedenheit darin zu suchen ist, daß hier die Beiträge nicht nach der Stelle sixirt sind, sondern nach dem Einkommen berechnet werden, so daß jeder nur nach Höhe seines Dienstein kommens zahlt. Bürgermeister v. Groß: Es scheint im Berichte der Deputation eine Irrung vorzuwalten, in Bezug auf die Be stimmung der Beitrage unter Es ist in der jenseitigen Kam mer nach den Landtagsmittheilungen der Beschluß gefaßt wor den, daß ein Lehrer erster Klasse unter a., bei einem Einkom men von und über 300 Thlr., 8 Thlr., bei einem Einkommen unter 300 Thlr., 4 Thlr. zahlen soll. Nach dem Berichte unserer Deputation wäre aber der Beschluß so gefaßt, daß bei einem Einkommen über 300 Thlr., 8 Thlr. gezahlt werden sollen, also bei 300 Thlr. Gehalt noch nicht; wogegen bei einem Einkommen von 300 Thlr. und darunter, 4 Thlr. zu zahlen sind. Will man aber mit dem Vorschläge der zwei ten Kammer übereinstimmen, so müßte die Fassung, wie oben angegeben, genommen werden. ° - Referent Bürgermeister Schill: Ich bemerke, daß die Fassung gerade so ist, wie sie in dem Protokoll der zweiten Kam mer angegeben worden ist. Allerdings wird sich aus den Mit theilungen eine andre Scala ergeben; allein in der Discussion selbst ist man darauf zurückgekommen, daß die Beiträge so sein sollen, wie sie hier bemerkt worden sind; und es hat der Herr Staatsminister die Fassung sodann gegeben nach dieser Bera- thung, die in das Protokoll ausgenommen und hier wörtlich wieder-gegeben worden ist. Staatsminister v. Lindenau: Ich habe alles, was der Herr Referent über den Hergang anführte, vollkommen zu be stätigen. Referent Bürgermeister Schill: Ich bemerke nur noch: Es wurde bei der Discussion des Berichts in der zweiten Kam mer von dem Herrn Präsidenten selbst die Frage aufgestellt: was mit Denen werden sollte, die gerade 300 Thlr. Gehalt hät ten? Und man hat dann die Fassung gegeben, die in unserm Berichte wieder erscheint. 0. Großmann: Man hat hier bei der Quotisirung der Beiträge der Mitglieder erster Klaffe unter a., immer auf die Verhältnisse der Geistlichen sich bezogen und den geistlichen Wit- wenfiscus; allein dieses Verhältniß trifft nicht ganz zu. Die Witwen der Geistlichen haben früher aus der Augusteischen Stif tung unentgeltich 16 Thlr. Pension bekommen, folglich steuern sie jetzt für den Mehrbetrag von 44 Thlr., der ihnen zugewiesen worden ist, 8 Thlr. Das ergiebt, zu Procenten gerechnet, un gefähr 18 prCt. Beitrag. Dieser ist von einer enormen Höhe, und nothwendig muß man dahin trachten, daß entweder die Bei träge der Geistlichen vermindert werden, oder wenn das Verhalt- niß durchaus festgehalten werden soll, die Beiträge der Lehrer hier erhöhet werden. Für das Letztere kann ich nicht stimmen, desto mehr aber für das Erstere, und ich kann nur den Wunsch aussprechen: das hohe Ministerium wolle künftig darauf Be dacht nehmen, die allzuhohen Beitrage der Geistlichen herabzu setzen. Ich füge noch als Motiv die Rücksicht auf die preußi schen Pensionskassen hinzu. Das Herzogthum Sachsen hat verhältnißmäßig ganz denselben Antheil ander Augusteischen Stiftung, der uns verblieben ist; dort aber kauft die Regierung jeden Geistlichen in die Berliner Witwenkaffe ohne allen Zu schuß von seiner Seite, und zwar mit 50 Thlr. Pension ein; der Beitrag betragt 9 Thlr. im Golde, den sie auch zahlt, und was dort möglich ist, sollte wohl apch bei uns möglich sein. Königl. Commissar v. Hübel: Der Antrag des Herrn Superintendenten V. Großmann scheint mir hieher gar nicht zu gehören, wo es sich um die Errichtung einer Schullehrerwitwen- und Waisenkasse handelt. Ich kann auch eine seinen Wünschen entsprechende Erklärung darauf um so weniger geben, als die Predigerwitwen - undWaisenkasse zu Gewährung der gesetzlichen Pensionen der gegenwärtigen Beiträge der Geistlichen bedarf. Sollten diese herabgesetzt werden, so müßte die Staatskasse mit Zuschüssen eintreten und die Regierung dazu ein Postulat an die Stände bringen. Wenn dagegen die Regierung der Ansicht ist, daß durch die Beiträge, welche von den Lehrern erster Klasse gezahlt werden, diese eben so stark als die Geistlichen belastet würden, so ist diese gewiß gegründet. Die Augusteische Stif tung verdankt ihr Dasein dem Landesherrn, was dieser inftührer Zeit für die Geistlichen gethan hat, das wird der Staat gegen wärtig für die Lehrer thun, indem er das, was durch die Beiträge nicht gedeckt werden kann, zufchießt. Die Lehrer erster Klasse zahlen also mit den Geistlichen gleiche Beiträge, ihre Wittwen erhalten gleiche Pensionen durch Vermittelung des Landesherrn und des Staates.
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