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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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v. Großmann: Ich will die Berathung nicht aufhalten, habe auch keinen Antrag gestellt, mußte aber jenen Wunsch aus sprechen, weil die Klagen der Geistlichen über die Höhe ihrer Beitrage allerdings sehr ost gegen mich laut geworden sind, und ich glaube sie sind nicht ungegründet. , Referent Bürgermeister Schill: Ich muß auf das, was der Herr Regierungscommissar gesagt, Beziehung nehmen, daß nämlich dieser Gegenstand nicht hier zur Berathung gehört. Die hohen Beiträge sind schon bei vorigem Landtage besprochen worden, und man hat Bedenken getragen, auf eine Minderung einzugehen, man wollte sie erst mehrjährig bestehen lassen, was allem den Nachweis liefern kann, in wiefern sie zu hoch oder zu niedrig sind. In sofern es der Wunsch eines Einzelnen ist, der ins Protokoll ausgenommen werden soll, kann ich nichts dagegen einwenden, glaube aber nicht, daß er als Wunsch der Kammer gelten kann. Präsident v. Gersdorf: Die ganze Sache wird in eine Frage aufgelöst werden können: ob nämlich die Kammer die neue Fassung über tz. 5, welche die Deputation vorschlägt, an nehmen wolle? — Einstimmig Ja. — Auch ß. 6 (s. Nr. 89 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 1789) wird einstimmig angenommen- — Referent Bürgermeister Schill: Zu §. 7 (s. dieselbe in Nr. 89 der Berhandl. der zweiten Kammer S. 1789) sagt der Deputationsbericht: Die Pensionßsatze der!. Klaffe sind dieselben, wie die nie drigsten für die Witwen und Waisen der Geistlichen. In dieser §. findet sich dieselbe Ermächtigung wieder, die in der §. 7 des mehrerwähnten Predigerwitwen- und Waisenpen- stonsgrsetzes hinsichtlich der Fortgewährung einer Unterstützung für gebrechliche Waisen über das 18. Lebensjahr hinaus, ausge nommen worden ist. Es läßt sich wohl nicht in Abrede stellen, daß durch diese Bestimmung das in der jüngst berathenen Armenordnung an die Spitze gestellte Princip der Localversorgung berührt wird, indem von dem Zeitpunkt an, wo die Erziehung der Waisen präsumtiv vollendet ist, nicht mehr die Pensionskasse zu sorgen, sondern die Gemeinde einzutreten hat, es dürften aber auch hier dieselben Gründe der Billigkeit, die früher anerkannt wor den sind, für Beibehaltung der Bestimmung sprechen; um je doch einen Ueberblick zu behalten, inwieweit die Pensivnskasse durch selbige beschwert und in welcher Maße die Vertretungs verbindlichkeit der Staatskasse (Z. 13) dadurch erhöht wird, hat die zweite Kammer den Antrag in die Schrift beschlossen: Tie hohe Staatsregierung wolle an jedem ordentlichen Land tage ein Verzeichnis derjenigen Waisen der Lehrer vorlegen, welche nach zurückgelegtem 18. Lebensjahre noch Pension genießen. Die Gründe, die diesem Antrag unterliegen, theilend, wird der Beitritt zum Beschluß der zweiten Kammer em pfohlen. Präsident v. Gersdorf: Es ist von dem Hrn. v. Groß mann zu §. 7 ein Amendement gestellt worden; es soll nämlich Noch der Buchstabe e hinzukommen, des Inhaltes: „Kinder oder andere Erben, die nach vorstehenden Bestimmungen nicht perceptionsfähig sind, erhalten indem Falle, wo ein Lehrer ohne Hinterlassung einer Witwe stirbt, ein für allemal den Be trag einer Jahrcspension." v. Großmann: Schüchtern wage ich einen Vorschlag zu thun, der mit dem Princip -des Gesetzes allerdings nicht in Einklang steht, der aber durch Rücksichten auf die Lage der Leh rer und die geringe Besoldung, welche die Mehrzahl derselben genießt, höchst Wünschenswerth erscheint. Es kommt nämlich der Fall vor, daß Lehrer, sei es, daß sie unverheirathet sind, oder daß sie im Witwerstande leben., in Umständen der Krankheit oder des Siechthums oft ganz und gar ohne Hülfe sind. Sie müssen sich, wenn sie eine solche Hülfe in so elender Lage haben wollen, natürlich entweder an die Ihrigen wenden, die oft ent fernt sind, oder an Fremde. In letzterm Falle mangelt es ihnen oft an Allem, um denen, von welchen sie Wartung und Pflege verlangen, eine Aufmunterung oder Vergeltung zu bieten. Und in diesem Falle wünschte ich, daß es möglich sein möchte, eine Bestimmung hier aufzunehmen, daß auch in dem Falle, wo ein Lehrer ohne Witwe stirbt, oder ohne unversorgte Kinder zu hinterlassen, zum Besten seinen Kinder oder Erben eine Jahres pension zur Verfügung stehe, die jenen nach seinem Lode zu Lheil werde. Ich hoffe, daß die Rücksicht, welche meinem An trag motivirt, wenigstens der Erwägung der hohen Staatsre gierung nicht unwürdig erscheinen dürfte. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag vernommen, und ich frage: ob sie ihn unterstützt? — Wird hinlänglich unterstützt. Referent Bürgermeister Schill: Ich muß mich gegen die sen Antrag ganz bestimmt erklären, weil er gegen alles Princip des Gesetzes ist, was wir bei allen Pensionsgesetzen, deren wir nun das vierte berathen, angenommen haben. Wollen wir eine solche Bestimmung hier aufnehmen, so fordert es nicht nur die Billigkeit, sondern auch die Gerechtigkeit, daß wir sie in alle anderen Pensionsgesetze bringen. Anderntheils. überschreitet aber auch diese Bestimmung ganz den Zweck, den das Pensions gesetz haben soll, nämlich die Unterstützung der Witwen und noch unerzogenen Waisen, wozu noch die Versorgung der zwar erzogenen, aber gebrechlichen hinzukommt. Jedoch kann ein Pensionsgesetz, was auf Kosten des Staates, wenigstens zum großen Lheile, errichtet worden, sich schwerlich so weit erstrecken, daß auch Andre aus dieser Kaffe Gelder beziehen und erben sol len. Ich glaube, daß sich viel gegen diesen Antrag sagen läßt, und wollen wir ihn nicht bei den andern Pensionsgesetzen gleich falls stellen, so wird er hier jedenfalls in Wegfall kommen müs sen. Das, was der Herr Antragsteller in guter Meinung ge sagt hat, verkenne ich nicht, auch nicht, daß viele Lehrer nur eine geringe Besoldung genießen; allein dieselben Gründe pas sen mehr oder weniger auf alle andere Angestellte. v. Großmann: Der Zweck des Pensionsgesetzes ist, den Lehrern eine Aufmunterung zu geben und ihnen ihre Sorgen für die Zukunft abzunehmsn, also ihre Amtsfreudigkeit zu er höhen. Allein dieser Zweck erfordert, glaube ich, auch ein sol-
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