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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Eintrittsgeld bezahlen, sie eigentlich in der Kategorie der Geist lichen stehen, und'sie sah dieserhalb auch den Uebergang in ein geistliches Amt als eine Beförderung und nicht als neue An stellung an. Das ist der Grund, warum sie ihren Antrag gestellt hat. Uebrigens habe ich es der hohen Kammer zu überlassen, ob sie unserer Ansicht beipslichten will. Prinz Johann: Ich muß gegen den Antrag der Depu tation ein rechtliches Bedenken erheben; es scheint mir nämlich, daß der aus einem Schulamte in ein geistliches Uebertretende kein Recht habe, von seinem Beitrage befreit zu werden; denn es steht bei ihm, die Beförderung anzunehmen oder nicht. Dagegen will es mich bedünken, als ob die Predigerkassen ein jus guaesitum hätten, denn es fällt dieser Beitrag weg, welchen sie sonst bekommen haben würden. Nun könnte man entgegnen, die Kasse sei kein Rechtssubject, weil der Staat eintrete; das ist aber doch nicht ganz der Fall, denn wenn einmal die Staatsunterstützung sich nicht noch nöthig machen sollte, ist eine Erhöhung der Pension in Aussicht gestellt. Da her scheint es zweifelhaft, ob der aus einem Schulamte Ueber tretende nicht den Beitrag zahlen muß, zudem jeder Andere verpflichtet ist. Referent Bürgermeister Schill: Ich kann dem Bedenken Sr. königl. Hoheit nicht völlig entgegen sein. Die Deputa tion hat sie auch gefühlt, allein andrerseits schien es ihr unbillig, daß der Lehrer erster Klasse, der bereits 4 Thlr. Eintrittsgeld gezahlt hat, nochmals 4 Thlr. zahlen sofl, ohne eine wesentliche Verbesserung zu bekommen, und namentlich ohne irgend eine Aussicht auf eine höhere Pension. Die Berücksichtigung der Predigerwitwcn- und Waisenkasse erfordert allerdigs eine Entschädigung; aber andrerseits ist auch nicht unbeachtet zu lassen, daß der Fall selten vorkommt, und daß bei einzelnen Fällen die Kasse wohl auch ein minus übertragen kann. Wie gesagt, die Deputation glaubte hauptsächlich Billigkeitsrücksich ten nehmen zu müssen, und muß cs ihrer verehrten Kammer überlassen, ob sie ihr in dieser Beziehung beitreten will, oder nicht. ' Königl. Commissar v. Hübel: Das von Sr. königl. Hoheit angeregte Bedenken ist sehr begründet. Es kann der Predigerwitwen- und Waisenkasse nichts entzogen werden, was ihr gesetzlich zukommt. Es wäre dies ein Eingriff in die Rechte ihrer Mitglieder. Der auf eine Billigkeitsrücksicht gegründete Antrag der geehrten Deputation ließe sich aber mit der Modi fikation annehmen, daß dem Männern, welche aus einem Schulamte in das Predigtamt übertreten, die Hälfte ihres Eintrittsgeldes aus der Schullehrerkasse zurückgegeben würde. v. Po lenz: Ein Anspruch scheint von der Predigerwit wenkasse an Vie Schullehrerwitwenkasse nicht gemacht werden zu können, da beide vom Staate unterstützt und garantirt werden, folglich können sie sich auch nicht wie zwei Privatleute entgegen treten und Ersatz dieser Kleinigkeit fordern. Das Ministerium versichert, der Fall des Uebcrtritts eines Lehrers in ein geistliches Amt komme nur höchst selten vor; zu was also Restitution von 2, 4 oder 6 Thlr. zwischen zwei Kassen, deren Zwecke in so en ger Verbindung stehen? Uebrigens muß man doch mehr den armen Contribuenten, als die verhältnißmäßig reichere Kasse berücksichtigen. Bürgermeister Hüb le r: Auch mir hat bei der Stellung -des Antrages in der Deputation das Bedenken vorgeschwebt, welches demselben jetzt entgegengehalten worden ist. Die De putation hatte allerdings blvs Gründe der Billigkeit vor. Augen, als sie sich zu dem Anträge entschloß, und diese Billigkeitsrück sichten schienen ihr überwiegender, als die Rücksichten für die Pensionskasse der Geistlichen, die bei der Seltenheit des hier fraglichen Falles keinen großen Abbruch zu fürchten hat. Da indeß durch den Vorschlag des Herrn königl. Commifsars der Zweck der Deputation vollständig erreicht wird, ohne auf der andern Seite der Predigerpensionskasse irgend zu nahe zu tre ten, so wäre ich meinerseits nicht abgeneigt, jenen Vorschlag zu dem der Deputation zu machen. Prinz Johann: Dem Vorschläge des Herrn Commis- sars kann ich mich nicht anschließen; denn er wälzt in einzelnen Fällen auf die Schullehrerkaffe eine Last. Der Schullehrer kasse stehen überhaupt nicht dieselben Zuflüsse zu, wieder der Pre digerkasse; es kann aber auch der umgekehrte Fall eintreten; es kann nämlich der Fall sein, daß auch ein Geistlicher ein Schul amt annehme, z. B. eine Rectorstelle; sollte der nichts zur Schullehrerkasse geben, so würde alle Last auf diese fallen. Man läßt, glaube ich, am besten die Sache auf sich beruhen. In ein zelnen Fällen, die vorkommen' können, hat es Jeder in seiner Hand, ob er eine Versetzung annehmen will oder nicht. Es kann auch z. B. der Fall eintreten, daß ein Staatsdiener in das Schulfach übertritt. Wir haben manche Schulmänner, die Staatsdiener, sind, z. B. an öffentlichen Anstalten. Wenn diese übertreten, wüd ihnen auch der monatliche Abzug, den sie früher abgeben mußten, nicht zu gute geschrieben, sie müssen ih ren neuen Beitrag geben; also sehe ich keinen Grund, warum Schullehrer, die in ein geistliches Amt übertreten, frei sein sollen. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Leubner in Dresden.' Mit der Redacnon beauftrag:; Gretschel.
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