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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Gers darf: Ich würde nun fragen: ob 10 unter der gedachten Veränderung angenommen werden wolle? — Wird einstimmig bejaht.— Referent Bürgermeister Schill: Zur Beruhigung des Hrn. Grafen v. Hohenthal, obschon der Antrag nicht ausreichend un terstützt worden ist, wollte ich mir die Bemerkung erlauben, daß der Staat schwerlich einen und denselben Zwang zweimal aus üben und nie Einen zwingen wird, in zwei Pensionskassen ein zutreten. Entweder ist der Betheiligte schön als Geistlicher in eine Pensionswitwen- und Waisenkasse eingetretcn, und er braucht also nicht als Schullehrer einzutreten, oder ertritt, wenn das nicht der Fall ist, hier ein. Das Deputationsgutachten zu Z. 11 (s. Nr.89 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1790) lautet: Als neue Bestimmung gegen §. 10 des Prediger-Witwen- und Waisenpensionsgesetzes erscheint der letzte Satz der §.: „Ein Anspruch" geschlossen wurde." Die zweite Kammer hat dessen Wegfall beschlossen, und die für diesen Beschluß im jenseitigen Bericht angeführten Gründe theilend empfiehlt man den Bestritt dazu. Ref. Bürgermstr. Schill: Es ist allerdings richtig, daß sich oft schwer unterscheiden lassen wird, ob ein Lehrer, welcher in einer Krankheit geheivathet,geglaubt hat,daß es seine lrtzteKrankheit sei; die weiteren Gründe sind in dem jenseitigen Deputationsberichte aufgeführt, welche für den Wegfall des letzten Satzes, der auch in dem Predigerwitwen - und Waisenpensionsgesetze nicht auf- genominen ist, sprechen möchten. Die Deputation ist daher damit einverstanden, daß man den letzten Satz ausschließen möchte. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer ebenfalls den letzten Satz der tz. 11 in Wegfall bringen wolle? Und: ob man die H. mit der angedeuteten Weglassung anneh men wolle? — Beides wird einstimmig bejaht. — Ref. Bürgermstr. Schill: Zu §. 12 (s. Nr. 89 der Ver handlungen der zweiten Kammer S. 1791) ist von der Depu tation nichts bemerkt worden. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer hier auch nichts bemerkt, und tz. 12 annehmen wolle? — Wird einstimmig bejaht. — Referent Bürgermeister Schill: Zu tz. 13 (s. Nr. 89 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1793) lautet das Deputations.gu lacht en: So beschwerend für die Staatskasse die Uebernahme der hier ausgesprochenen Vertretungsverbindlichkeit werden kann, so ist doch von ihr lediglich das Bestehen und vollständige Wir ken des Instituts bedingt, und die Deputatio n haft letzteres für zu wichtig, als daß sie sich nicht für die Z. erklären sollte; das Institut wird unbezweifelt die Folge haben, daß der Lehrer freudiger seinen schweren Beruf erfüllt, durch dasselbe wird ei nigermaßen wenigstens seine meist sorgenvolle Stellung erlerch- tert und das Opfer, welches die Staatskasse bringt, kommt hier jedem Orte des Landes zu Gute. Inwieweit letztere beansprucht werden dürfte, ist aus der Berechnung in -en Motiven zu ersehen; diese Berechnung scheint allerdings das summnm zu enthalten und kaum dürfte dessen Erreichung zu befürchten sein. Um die Staatskasse künftig zu erleichtern, werden in dem eingangserwähnten aller höchsten Decrete schon dermalen 2,000 Thlr. jährlich po- stulirt; die zweite Kammer hat auf Anrathen ihrer Deputation diese Summe aüf 3,000 Thlr. erhöht und der De ¬ putation erscheint in dem vorliegenden Falle diese Ueberschrei- tung des Postulats um so zulässiger, als durch diese Summe eine künftige Belastung der Staatskasse wesentlich erleichtert wird und die Bewilligung nur zum Besten der letztem erfolgt; die Deputation weist in dieser Beziehung auf die dem jensei tigen Bericht beigesügte Berechnung mb D- hin; sie bemühte sich außerdem, jetzt schon anderwärts Hilfsquellen noch aufzu finden , welche der Pensionskasse zugewielen werden könnten und wodurch die Vertretungsverbindlichkeit der Staatskasse ge mindert werden würde; es schienen ihr hierzu 1) der allgemeine Schulfonds, 2) die erzgebirgische Collectenkasse, 3) die Zeitzer Procuraturkasse und 4) ein Theil der laufenden Collectenein- nahmen, nachdem dem hohen Ministerium des Cultus der frü her den Straf- und-VLrsorganstalten zugestandene Antheil überwiesen worden ist, passend; nach erhaltener Auskunft die nen jedoch die Kassen mb 2 und 3 nur localen Zwecken, und es mindern sich die Collecteneinnahmen immer mehr und mehr, so daß von selbigen nichts abgegeben werden kann, dagegen in die Unterstützung von der snb 1 gedachten Kasse in Aussicht ge stellt worden, ohne daß jedoch sofort eine bestimmte Summe, welche zu überweisen, angegeben werden konnte. Die zweite Kammer hat denselben Wunsch gehegt und dieserhalb die Aufnahme folgender Anträge in die ständische Schrift beschlossen: 1) die hohe Staatsregierung wolle darauf Bedacht nehmen, aus geeigneten, zu ihrer Verwaltung gestellten Stiftungs kassen und sonst wo es thunlich, dem Fonds der Schulleh rer-Witwen- und Waisenpensionskasse noch andere Zu flüsse zuzuweisen. 2) Hochdieselbe zu ersuchen, daß, wenn früher oder spater eine Vereinigung zu Stande kommen oder eine rechtliche Entscheidung erfolgen sollte, nach welcher von den Stif tern Meißen und Wurzen etwas zur Verfügung für kirch liche und Schulzwecke gelangen sollte, dies dann vorzugs weise zur Vermehrung des Fonds für die Witwen - und Waisenkassen der Prediger und Schullehrer verwendet werde. Ist die Deputation auch mit dem ersten Antrag durch gängig einverstanden, so war cs doch nur die Majorität mit -em zweiten; selbige erkannte darin nur eine Andeutung, welche die hohe Staatsregierung eintretenden Falls nicht unberücksich tigt lassen werde, wogegen ein Mitglied diesen Antrag noch nicht an der Zeit fand. Die Deputation in ihrer Gesammtheit empfiehlt dem nach: gleich der zweiten Kammer eine Summe von 3,000 Thlr.' auf jedes Jahr der Finanzperiode für diese Pensions kasse zu bewilligen und dem Antrag sub 1 beizutretcn, die Majorität ebenfalls den Beitritt zu dem zweiten Anträge. Spricht die verehrte Kammer die Bewilligung der erhöhe- ften Summe in der beantragten Maße aus, so wird um so sicherer
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