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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Meißen begonnenen Verhandlungen entgegensetzen und dieselben abwarten wolle; er hat aber dessenungeachtet den Antrag wieder angebracht, und der Sache dadurch vorgegrissen. Hauptsächlich ist nun der Wunsch in mir rege geworden, daß der Hr. Minister des Cultus und öffentlichen Unterrichts eine Erklärung nieder lege in daß Protokoll, und der Kammer bekräftige, daß dieser Antrag nur bedingungsweise gestellt sei-, also durchaus ganz unbestimmt, und daß das Wenn und sub cvu- äitione dadurch ganz klar hervorgehoben werde. Ich ersuche den Herrn Cultusminister, sich darüber zu erklären. Staatsminister v. Lindenau: Als der vorliegende An trag in der zweiten Kammer gemacht wurde, konnte ich aus doppelten Gründen keine Veranlassung finden, ynch demselben zu widersetzen. Ich schwieg, und der mit Beifall aufgenom mene Antrag wurde mit großer Majorität, ja ich glaube mit Einstimmigkeit, in der zweiten Kammer angenommen. Eine Veranlassung zur Einmischung in diese Discussion fand ich da rum nicht, weil in dem Anträge selbst und in dessen Motivirung irgend ein Vorwurf für die Regierung nicht enthalten war. Won einer Erinnerung oder Mahnung zur Beschleunigung der stattfindenden Verhandlungen war nicht die Rede. Dann konnte ich aber auch mich eines Antheils an der Berathung darum enthalten, weil der Antrag mit den hierher gehörigen Vorschrif ten mit der Verfassungsurkunde vollkommen im Einklänge.steht. In tz. 60 ist bestimmt, daß in dem Falle, wo der stiftungs mäßige Zweck nicht mehr zu erreichen steht, eine Verwendung zu andern ähnlichen Zwecken mit Zustimmung der, Betheiligten erfolgen dürfe. Nun ist in dem Anträge diese Verwendung ab hängig gemacht, einmal von der Vereinigung, also der Zu stimmung der Betheiligten, und dann soll die Verwendung zu kirchlichen und Schulzwecken erfolgen, was vollkommen im Sinne der Stiftung liegt und bereits jetzt geschieht. Aus diesen Gründen scheint mir der Antrag völlig unbedenklich zu sein. v. Leipziger: Ich habe schon bei dem vorigen Landtage erwähnt, welche höchst bedeutende Summen von dem Domstift Meißen zu Herstellung, Erhaltung und Verschönerung des Domes zu Meißen, sowie zu einer Menge von jährlichen armen Studirenden bestimmter Stipendien, also zu einem rein kirchlichen und Schulzwecke verwendet wird. Ich kann mich daher hierbei des weitern enthalten; es wird ein kirch licher Zweck verfolgt, indeß ist die Motive des Antrags schon erfüllt. Referent Bürgerm. Schill: Der Herr Staatsminister hat mich überhoben, die Discussion weiter aufzunehmen. Es handelt sich hier nicht von einem Vorgriffe. Der Antrag ist so gefaßt, daß ich ihn höchst unschädlich halte, indem er nament lich den wohl durchgängig von uns allseitig getheilten Wunsch ausspricht, diesen beiden Anstalten neue Zuschüsse zuführen zu können. In dem Anträge wird immer vorausgesetzt, daß, nachdem eine Vereinigung zu Stande gekommen, oder eine rechtliche Entscheidung erfolgt ist, diese Fonds zur Disposition des Staates wirklich gestellt worden sind. Ist das nicht der Fall, so kann auch nicht darüber verfügt werden. Es wird also Niemand in seinem Rechte gekränkt, und es wird immer vor ausgesetzt, daß die hohe Staatsregierung über diese Fonds disponiren könne. Wird der Antrag angenommen, so würde die hohe Staatsregierung diese beidenKassen als solche Anstalten benennen können, welche des Fonds bedürfen. Ich glaube, man würde sich, schon um sich hierin nicht von der zweitenKam- mer zu trennen, recht wohl dafür bestimmen können. Präsident v. Gersd ors: Es scheint nicht weiter darüber discutirt zu werden. Die Deputation hat in ihrer Gestimmt- heit gleich der zweiten Kammer empfohlen, hier die Summe von 3000 Thlr. auf jede Finanzperiode zu diesem Pensionsfonds zu bewilligen. Ich habe zuvörderst zu fragen: ob Sie dieses zuthun gemeint sind? —Wird einstimmig bejaht.— Präsident v. Gersdors: Alsdann frage ich: ob Sieden ersten Antrag, den die zweite Kammer stellte, und unsere De putation empfiehlt, in den Worten enthalten: „die hohe Staatsregierung wolle darauf Bedacht nehmen, aus geeigneten, zu ihrer Verwaltung gestellten Stiftungskassen und sonst, wo es thunlich, dem Fonds der Schullehrerwitwen- und Waisen pensionskasse noch andere Zuflüsse zuzuweisen," annehmen wollen? — Wirö einstimmig bejaht. — Präsident v. Gersdors: Und endlich frage ich: ob Sie den Antrag unter 2: „Hochdieselbe zu ersuchen, daß, wenn früher oder später eine Vereinigung zu Stande kommen oder eine rechtliche Entscheidung erfolgen sollte, nach welcher von den Stiftern Meißen und Wurzen etwas zur Verfügung für kirchliche und Schulzwecke gelangen sollte, dieß dann vorzugs weise zur Vermehrung des Fonds für die Witwen- und Waisen kasse der Prediger und Schullehrer verwendet werde," anneh men wollen? — Wird gegen 9 Stimmen abgelehnt. — Präsident v. Gersdors: Nun frage ich: ob man die tz. 13 annehmen wolle? — Wird einstimmig bejaht. — Referent Bürgerm. Schill tragt §. 14 (s. Nr. 89 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1795) vor. 0. Großmann: Ich erlaube mir auf einen Mangel auf merksam zu machen, der nach Analogie der übrigen Pensions gesetze wohl als hervorstechend gelten muß. Es fehlt noch die Beisetzung des Wortes: „Por'tofreiheit." Nach tz. 6 muß man schließen, daß mit Einhebung der Beiträge, der Pensionsaus zahlungen u. s. w. die Superintendenten beauftragt werden sollen. Das kann man ihnen aber nicht zumuthen, daß sie das Porto erlegen. Staatsminister v.Lindenau: Darauf ist zu bemerken, daß von Seiten des Cultusministeriums bei Verwaltung der Stiftungskassen die Portofreiheit im Allgemeinen stattfindet. v. Großmann: Noch einen Wunsch erlaube ich mir anzusprechen., Ich achte allerdings für eine allgemeine Christen pflicht, die Angelegenheiten der Witwen und Waisen, und
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