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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zwar zunächst die des Hrn. Michaelis um Errichtung eines rit- terschastlichen Creditvereins. Referent Picepräsident v. Carlo witz: Der Bericht der vierten Deputation über die Petition des Hrn. Michaelis um Errichtung eines ritterschaftlichen.Creditvereins lautet: Unter Beitritt mehrer Rittergutsbesitzer des voigtländi- schen Kreises hat, sich Herr Friedrich Wilhelm Michaelis auf Rodersdorf "mit einer, die Errichtung eines ritterschaftlichen Creditvereins bezweckenden Petition an die Ständeversamm lung, gewendet und damit den Wunsch verbunden, daß diebe treffenden Directorialgeschäfte, zur Ersparung von Kosten, der Landrentendank-Verwaltung mit übertragen würden, so wie daß die Scaatsregierung ermächtigt werde, im Fall, daß beim Entstehen des Vereins große Baarzahlungen von den jetzigen Inhabern der Rittergutshppotheken verlangt würden, als Mit telsperson aufzutreten und gegen Deponirung der verzinsbaren sächsischen Creditvereinsbriefe baare -Vorschüsse zur Ausglei chung zu leisten, damit nicht durch zu schnelle und stärke Emit- tirung dieser Papiere der Cours unter den Nennwerth herab sinke. Die Errichtung eines solchen Creditvereins soll aber zum Zwecke haben, die Hypothekenschulden der Rittergutsbe sitzer in eine geschloffene Anleihe zu verwandeln und deren all- mälige Tilgung durch Zinsersparnisse herbeizuführen. , In einem der Petition beiliegenden, ziemlich ausführ- - lichen Plane, dem eine Einleitung voran- und ein Entwurf der Statuten nachgeschickr ist, unterstützt der Herr Petent seine Ansicht durch folgende Gründe: Der jetzt so rasche Aufschwung industrieller Unternehmun gen entziehe dem Grundbesitz viele Kapitalien, erschüttere aber damit den Ackerbau in seinen Grundvesten und störe so' das nöthige Gleichgewicht zwischen Ackerbau und Handel. Das Verschwinden der jenen bisher gewidmet gewesenen Kapitalien sei aber für den größeren Grundbesitz eben jetzt um so empfind licher, als sich in Folge der Ablösungen eine Vermehrung, des Betriebskapitals und überhaupt so manche kostspielige Verbes serung nöthig mache. Daher sei eine Maßregel wohl zeitge mäß, die einetseits die erforderlichen Kapitalien dem Grund besitze sichere und andererseits durch die Verkäuflichkeit der be treffenden Papiere dem Kapitalisten -bei größerer Sicherheit einen augenblicklich möglichen Umsatz gewähre. Eine solche Maßregel werde aber eben durch einen Creditverein, wie er anderwärts, z. B. in Mecklenburg, -Würtemberg und Schlesien längst in anerkannter Wirksamkeit bestehe, erzielt; es möge nun dieser Verein entweder blvs einzelne Kreise oder das ganze Land umfassen. Von einem solchen Institute verspricht sich der Herr Petent insonderheit folgende Vortheile: 1) Erhaltung der großen Besitzungen; 2) Erhöhung des Werths derselben durch alljährlichen Zuwachs des Tilgungsfonds. 3) Befreiung des Rittergutsbesitzers von der Verlegenheit, seine Kapitalschulden gekündigt zu sehen. 4) Schonung und Erhaltung.der Privatwaldungen. 5) Gewährung eines stets disponiblen, zu landwirth- schaftlichen Verbesserungen anwendbaren Kapitals für den jetzt schuldenfreien Besitzer. 6) Gelegenheit für jüngere Besitzer, ihren Nachkommen ohne besondere Anstrengung ein schuldenfreies Besitzthum zu hinterlassen. 7) Gelegenheit für die Kapitalisten, Vorsteher milder Stiftungen und Vormünder, ihre Kapitalien unter größter Sicherheit anzulegen. 8) Gewährung der Möglichkeit für den Rittergutsbesitzer, hier und da Geld auf bäuerliche Besitzungen auszuleihen. 9) Erleichterung des gleichzeitigen Umsatzes der Kapita lien in Sachsen. - Die Hauptgrundzüge des Planes und Statutenentwurfs kommen darauf hinaus, daß kein Gutsbesitzer eine größere Summe als die Hälfte seines ungefähren Werths soll unterzeich nen dürfen; daß derselbe, wenn er mehr Schulden hat, als ihm vom Creditvereine aufzunehmen erlaubt ist, sich abzusinden und zu vereinigen hat; daß eine halbjährige Verzinsung mit vier vom Hundert bedungen wird; daß Creditvereinsbriefe mit einer Verzinsung von 3H- pro Cent creirt werden, der Zinsüberschuß aber zur Deckung der Regiekosten und zum Tilgungsfonds verwendet, wird; daß eine allmählige Verlovsung der Credit vereinsbriefe und Vernichtung der ausgeloosten Platz greifen soll; daß unter gewissen Bedingungen jedem Vereinsmitglieve auch die ganze oder theilweise Rückzahlung seines aufgenom menen Kapitals an den Verein gestattet ist; und daß ein vom hohen Minifterio des Innern erwähltes Directprium, bestehend aus einem königlichen Commissar, einem aus der Vereinskasse zu besoldenden Directvr und einem Kassirer, der eben daher seine Besoldung empfängt, zu Leitung des Geschäfts niederge setzt werden soll. Die mit Begutachtung dieser Eingabe beauftragte De putation, schienen ihr auch die Erwartungen des Herrn Pe tenten in mancher Beziehung etwas zu sanguinisch zu sein, so wie Plan und Statuten noch so mancher Vervollständigung und Berichtigung zu bedürfen, konnte gleichwohl nicht umhin der Idee der Errichtung eines ritterschaftlichen Creditvereins ihr ungetheil- tes Interesse zuzuwenden. Es geschah dies umsomehr, als diese Idee aus Anlaß, theils wohl der günstigen Erfahrungen, die man in andern Staaten hierüber gemacht hat, theils wohl der gedrückten Verhältnisse mancher sächsischer Grundbesitzer, oft schon hier und da in Anregung gekommen ist und ihre eifrigen Verlheidigergefunden hat. So sind, wiedie Deputation in Erfahrung gebracht hat, in neuester Zeit wenig ritterschaft- liche Kreis- und Provinzialconvente gehalten worden, auf denen nicht dieser Gegenstand zur Sprache gebracht und weiterer Er wägung zugewiesen worden wäre, ja es steht die Ritterschaft des Leipziger Kreises dem Vernehmen nach im Begriffe sich mit einer diesfallsigen Eingabe an die hohe Staatsregierung zu wenden, und deren Mitwirkung bei Ausführung dieser Maßregel zu beanspruchen. Allein eben die regeTheilnahme, die diese Ange legenheit bereits außerhalb der allgemeinen Standeversammlung gefunden hat, dürfte für dieDep utation, zur Zeit wenigstens, ein tieferes Eingehen «ufdiePetition und ihre Unterlagen entbehr lich, ja selbst unräthlich machen, wollte man selbst davon abse- hen, daß eine specielle Berathung des von dem Herrn Petenten ausgearbeiteten Statutenentwurfs, Behufs dessen späterer Vorlage an die Staatsregierung, der Standeversammlung den Vorwurf zuziehen konnte, als überschreite sie ihr verfassungs mäßiges Befugniß und greife in das der Regierung allein zu stehende Recht der Initiative ein. Und überhaupt möchten zu einer gründlichen präparatorischen Bearbeitung dieses Gegen standes die ritterschaftlichen Kreisstände, als dabei zunächst be- theiligt, noch Mehr berufen und befähigt sein, als die allgemei nen Stände, denen wegen des durch/eine -derartige Maßregel mit berührten ständischen Brwillkgungs - und Gesetzgebungs rechts dieser Gegenstand schwerlich wird vorenthalten werden
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