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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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entstand die Frage, ob diese Kasse nicht lediglich den Erblanden angehöre, und von Seiten der Oberlausitz ein Einkauf stattfin den müsse, wie bei Errichtung einer Predigerwitwen- und Waisenkaffe ebenfalls eine solche stattfand. . Seiten des Hrn. Staatsministers v. Lindenau ist vor der Sitzung der Deputa tion eine genauere Auskunft darüber gegeben worden. Der Herr Staatsminister ist nämlich auch der Ansicht, daß diese Kasse blos zu einem speciellen Zwecke bestimmt und als eine milde Stiftung betrachtet, nicht dem allgemeinen Staatsver mögen angehört, und nach dem Partikular»ertrage mit der Oberlausitz nicht- zu einer gemeinschaftlichen Verwendung be stimmt worden, sondern den Erblanden verblieben sei. Jedoch glaubt der Herr Staatsminister, daß dadurch die Differenz sich ausgleichen würde, indem von den laufenden Collecteneinnah- men früher 1100 Lhlr. Bußtagscollecten und 1500 Thlr. von andern Collecten, mithin Summa 2600 Thlr. den Straf- und Versorgungsanstalten zugewiesen waren, diese aber den Anstal ten entnommen und dem Cultusministerio zur Unterstützung armer Lehrer und ihrer Witwen und Waisen überwiesen worden sind, daß dadurch eine Compensation einträte, weil die Unter stützung für die Straf- und Versorgungsanstalten aus der Staatskasse um so viel größer geworden, und der Antheil, den die Oberlausitz dazu giebt, etwas gewachsen sei. Ich meines- theils kann diese Gründe nicht als vollgültig anerkennen, da unmöglich das, was durch eine milde Gabe zur Erhaltung ei ner Anstalt gegeben worden ist, in Compensation genommen werden dürfte. Jedoch ist die Deputation der Ansicht, daß an dere Billigkeitsgründe hier obwalten dürsten, und daß man von einer weitern Berechnung zwischen den Erblanden und der Oberlausitz hinsichtlich eines Beitrags zu dem Schullehrerwit wen- und Waisenfonds absehen könnte. > Kürzlich habe ich nur anzudeuten, daß insonderheit jene Unterstützung, welche auf dem Budjet für die Schulen steht, größtentheils den Erb landen zukommt, indem die Öberlausitz schon früher aus eignen Mitteln diese Verbesserung vorgenommen hat, welche durch Unterstützung des Staats jetzt in den Erblanden erfolgt. Es ist das nur eine Andeutung und es läßt sich nicht Mt Zahlen weiter ausdrücken, und es dürfte, wenn man Billigkeitsrück sichten obwalten lassen will, wohl von einer genauen gegensei tigen Berechnung und einem fernem Anträge, daß die Ober lausitz hinsichtlich dieses Kapitals ein besonderes Einkaufsquan tum noch an die Witwen- und Waisenkassechezahle, abzusehen sein. Ich würde daher den Herrn Präsidenten um die Frag stellung bitten, ob die Kammer damit einverstanden sei, daß von einer fernern Verhandlung mit der Oberlausitz hinsichtlich des Kapitals, welchss hier der Schullehrerwitwen- und Wai senkaffe überwiesen worden, abgesehen werden möge. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand weiter hier über spricht, so habe ich die Kammer zu fragen: ob sie nach dem wom Referenten ausgesprochenen Gutachten von allem Weitern absehen wolle? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgerm. Schill: Es wird nun die §. 2 selbst I. Ü6. noch zur Abstimmung zu bringen sein, und dann der Namens aufruf über den ganzen Gesetzentwurf erfolgen müssen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde mir also die Frage an die Kammer zu stellen erlauben: ob sie §. 2 des Gesetzent wurfs, so wie sie sich nach den Bemerkungen gestaltet hat,.an- zuneymen gemeint sei? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gershorf: Nun würde noch der Namens aufruf über diesen Gegenstand eintreten können. — Bei erfolg tem Namensaufruf geben sämmtliche Anwesende ihre Zu stimmung. —- Referent Bürgerm. Schill: Ich will mir noch einige Nachbemerkungen über den schon vorgetragenen Gegenstand erlauben, auf die ich erst aufmerksam geworden bin, und die allerdings gestern auch mit zur Sprache kamen, jedoch mit dem Gesetzentwürfe nicht im genauen Zusammenhänge stehen. Es war nämlich gestern noch davon die Rede, wie es hinsichtlich der Beiträge gehalten werden solle, welche durch die laufenden Collecten jetzt ringehen. Es wurde von. dem Herrn Staatsmi nister bemerkbar gemacht, daß die laufenden Beiträge der Erb- lande verwendet würden zu Unterstützung armer Lehrer und deren Witwen und Waisen; dagegen in der Oberlausitz die Beiträge zur Armenversorgung dienten. Nun schien es aller dings gestern die Ansicht der Kammer zu sein, insoweit man sich darüber aussprach, daß die Oberlausitz künftig ihre Col- lecteneingänge ebenfalls zu dem Hauptfonds einzahlen und die Verwendung derselben nach einem gleichen Maßstabe erfolgen solle. Nach der Ansicht des Herrn Staatsministers, die eben falls ausgesprochen worden ist, scheint dies jedoch nicht thunlich, indem hierdurch zu einer großen Störung Veranlassung gegeben' würde, und es wurde daher von Seiten des Herrn Staats ministers der Antrag in Vorschlag gebracht in die Schrift, daß die Ständeversammlung voraussetze, wie die in den Erblanden eingehenden Bußtags- und sonstigen Collectengelder lediglich zu Unterstützung armer Lehrer und deren Witwen und Waisen in den Erblanden verwendet werden und nicht ebenfalls der Oberlausitz zu Gute gehen sollten, wogegen die in der Ober lausitz eingehenden Collectengelder, ihrer zeitherigen Bestim mung gemäß, noch zu verwenden wären. Es ist gegen diesen Antrag ein Bedenken nicht ausgesprochen worden; nun muß ich meinerseits noch einen Wunsch zu Protokoll geben, ohne ihn gerade in einen Antrag zu verwandeln. Die Deputation hat, wie schon im Berichte ausgesprochen worden ist, den leb haften Wunsch gehegt, dieser Schullehrerwitwen- und Waisen pensionskasse immer mehr Zuflüsse zuzuweisen. Sie hatte schon diese eingehenden Collecten in Aussicht gestellt; von der hohen Staatsregierung wurde jedoch die Hoffnung vonVerwen- dung abgeschnittcn. Nun glaube ich aber, daß diese Hoffnung nicht ganz zurückzuweisen ist, indem doch wenigstens der An theil, der zeither zu Unterstützung der Schullehrerwitwen und Waisen verwendet worden ist, zu seiner Zeit, d. h. wenn die dermaligen Percipienten nicht mehr am Leben sind, daß dieser Antheil dann der Schullehrerwitwen- und Waisenkaffe zuge- 2*
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