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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wendet werden könne, und ich wollte den Wunsch äussprechen, daß, wenn auch diese eingehenden Collectengelder lediglich für die Erblande bestimmt sind, man sich nicht abhalten lasten möge, die Ueberschüsse der Lehrerwitwen- und Waisenkasse zuzuwen den. Der Antrag der Deputation würde also der sein, daß die in den Erblanden eingehenden Collectengelder lediglich zur Un terstützung der erblandischen armen Schullehrer und deren Wit wen und Waisen verwendet werden möchten, wogegen die in der Oberlausitz eingehenden Collectengelder ihrer bisherigen Bestimmung überlassen werden. . . Staatsminister v. Lindenau: Um Mißverständnisse zu vermeiden, wünsche ich, daß der Ausdruck: „alle Collectengel der" in den beschrankteren „diejenigen Collectengelder, die an das Cultusminksterium abgegeben werden," verändert werden möge, da es noch andere Collectengelder giebt, die an das Kir chenärar kommen. Den Wunsch des Herrn Bürgermeisters anlangend, so wird das Ministerium bemüht sein, demselben thunlichst zu entsprechen. Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß ich mit dem Anträge einverstanden bin, aber nicht mit dem Wunsche, ich glaube, daß schon sehr viel dafür geschehen ist. Haben die Erblande den Kapitalfottds in die Kasse gegeben, so ist es wohl nicht billig, daß auch sämmtliche Ueberschüsse der Collecten- kasse dem allgemeinen Fonds zu Gute gehen. Da kein An trag gestellt worden ist, so stelle ich auch keinen Antrag, son dern erkläre mich nur mit dem Wunsche nicht einverstanden. Staatsminister v. Lind en au: Der Gegenstand wird von nicht großer Wichtigkeit sein. Denn grüßtentheils sind vie Ue berschüsse für Kratisi'cationen und außerordentliche Bedürfnisse der Schullehrer verwendet worden; nur der wahrscheinlich klei ne Ueberschuß würde an die Witwen-und Waisenkasse kom men. Präsident v. Gersdorf:-Wir würden nun vermögen, auf den anderweiten Gegenstand unserer Tagesordnung überzu gehen, nämlich auf den Bericht sub 1?., welchen der Herr v. Watzdorf zu referiren die Güte haben wird. Graf Vitzthum: Ich weiß nicht, ob es mir erlaubt ist, eine ganz kurze ständische Schrift vorzutragen über das aller höchste Decret, die Überweisung der baaren Geldgefälle an die Landrentenbank betreffend, die Schrift ist ganz den ständischen Beschlüssen gemäß abgefaßt. Die ständischeSchrift. wird vörgetragen. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Inhalt dieser Schrift vernommen, und ich habe dieselbe zu fragen: ob sie damit einverstanden ist? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Die Schrift ist in der zweiten Kammer gefertigt und daselbst genehmigt worden, ehe sie hier her gekommen ist. Graf Vitzthum: Wir würden, insofern aus dem Pro- tokollextracte hervorgeht, daß die Schrift Genehmigung erlangt )at, sie abgrhen lassen können. So würde die Sache stehen. Wir würden den Protokollextract ebenfalls abzuwarten ha ben. Präsident v. Gersdorf: Insofern aus dem Protokoll- extracte hervorgeht, daß die Schrift Genehmigung gefunden hat, so würden wir die Schrift abgehen lassen können, den Protokollextract aber jedenfalls noch zu erwarten haben. Referent v. Watzdorf trägt nun zuvörderst das Aller höchste Decret, die Ablösung der geistlichen De- cem und anderer Naturalentrichtungen betreffend, vor, und geht dann zu dem Berichte der ersten Deputa tion über, welcher lautet: Das allerhöchste Decret, die Ablösung der geistlichen Decem und andern Naturalentrichtungen betreffend, ist zunächst an die zweite Kammer gelangt und daselbst nach vorausgegangener verfassungsmäßiger Berathung bei der endlichen Abstimmung durch Namensaufruf mit 53 gegen 6 Stimmen angenommen worden. Der Deputation, welcher das allerhöchsteDecretzur Begutachtung überwiesen wurde, konnte es nicht entgehen, daß dasselbe einen hochwichtigen Gegenstand betreffe, der besonders in neuerer Zeit die Aufmerksamkeit der gesummten Geistlichkeit des Vaterlandes im hohen Grade >in Anspruch genommen und in mehren Druckschriften, so wie verschiedenen bei der Stände versammlung eingereichten Petitionen mannichfache Erörterung und Beleuchtung gefunden hat. Wegen der wichtigen hierbei einschlagenden Finanzfragen hat auch zugleich eine gemei'nschaftlicheBerathung mitder zwei ten Deputation ftattgefunden, deren sämmtliche Mitglieder ihr Einverständniß mit den am Schlüsse des Berichts befind lichen Anträgen erklärt haben. Zuvörderst mußte sich die Deputation die Frage zur Beantwortung vorlegen, ob überhaupt der geistliche Decem und andere an Geistliche und Schullehrer zu entrichtende Na turalleistungen den Bestimmungen des Ablösungsgesetzes unter worfen und ob nicht vielmehr diese Leistungen zu den §. 52b. erwähnten Parochiallasten zu rechnen seien, welche ausdrücklich von den Vorschriften des Ablösungsgesetzes ausgenommen wor den sind. Allein bei näherer Erwägung der Sache und besonderer Berücksichtigung der bei Berathung desAblösungsgesetzes statt gefundenen ständischen Verhandlungen, rücksichtlich welcher die Deputation, um Wiederholungen zu vermeiden, sich auf das ebenso gründliche als geschichtlich tr.eue Deputationsgutachten der zweiten Kammer beziehet, konnte man darüber nicht zwei felhaft sein, daß wenigstens die das Ablösungsgesetz berathenden Stände der Ansicht waren, daß auch der geistlicheDecem und andere an Geistliche und Schullehrer zu entrichtende Natural leistungen den Bestimmungen des mehrerwähnten Gesetzes un terworfen sein sollten. — , Zweifelhafter war diese Frage in Bezug auf die Ansichten der hohen Staatsregierung, da hierüber die Landtagsacten vom Jahre 1831 einen bestimmten Nachweis nicht geben. Ja man könnte aus dem Umstand, daß der ständische Antrag zu Z. 2 d.es
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