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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Entwurfs bei der endlichen Redaction in §. 52 unter b. eine Berücksichtigung nicht gefunden habe, schließen, daß Seiten der Regierung die ständische Ansicht nicht gut geheißen worden sei. Allein alle diesfallsigen Zweifel wurden durch die Seiten des königl. Commissars der Deputation gegebene Erklärung entfernt, daß die Staatsregierung nach den darüber angestellten Erörterungen wenigstens in der jetzt von ihr aufgefqßten Ansicht den geistlichen Decem zu den Parochiallasten im Sinne des Ablösungsgesetzes nicht rechnen könne. Die Deputation war hiernächsi mit der hohen Staats regierung darüber einverstanden, daß bei Fortstellung der Ablö sungen des geistlichen Decems in der zeitherigen Maße leicht eine bedenkliche Schmälerung der geistlichen Einkünfte für die Zukunft zn besorgen sei, eine Schmälerung, welche bei gering dotirten Stellen vielleicht sogar die Folge haben könnte, daß, um die nothdürftige Existenz der Geistlichen und Schullehrer zu sichern, die Parochiallasten erhöht und somit die Parochianen mehr als zeither belastet werden müßten. Die Gründe hiervon liegen nicht allein in den zufälligen niedrigen Durchschnittspreisen der letzten 14 Jahre, nach wel chen die Ablösungen des geistlichen Zinsgetreides jetzt bewirkt werden müssen und in dem gesetzlichen Abzüge von 5st — denn diese Nachtheile würden die Geistlichen mit andern Berechtigten gemeinschaftlich tragen — sondern' ganz besonders in ihrer per sönlichen Stellung, als zeitweilige Nutznießer des'geistlichen .Lehns. Da sie in dieser Eigenschaft natürlich von dem Rechte ausgeschlossen sind, über das für die Ablösung zu gewährende Kapital frei verfügen zu können, so geht ihnen auch der Vorteil verloren, welchen andere Berechtigte durch einevortheilhafteAn- lage jener Kapitalien sich wohl hin und wieder verschaffen kön nen, während ihnen jedenfalls.der Nachtheil verbleibt, durch die niedrige Verzinsung und den möglichen Verlust der Kapitale in großen Nachrheil versetzt zu werden. Auch findet bei dem Nutznießer diejenige Ausgleichung nicht statt, .welche man bei Annahme eines Durchschnittspreises be. absichtigt, indem nur in einer langen Reihe von Jahren der Verlust des einen Jahres durch den Gewinn des andern Jahres übertragen wird, während der zeitige Inhaber die etwanigen Verluste, ohne Ersatz durch vorteilhaftere Conjuncturen, tragen muß. So einverstanden nun auch die Deputation darüber war, daß es wünschenswerth sei, die durch die Ablösung be drohten Einkünfte der Geistlichen und Schullehrer vor Scha den möglichst zu bewahren, so konnte sie sich doch die Bedenken nicht verhehlen, welche den von Seiten der hohen Staatsregie rung gemachten Vorschlägen entgegen stehen. Diese Vorschläge bestehen nämlich dem allerhöchsten Decrete zufolge darin: 1) daß auf jeden Scheffel des abgelösten und abzulösenden Decemgetreides eine Zulage von — 8 Gr. — und r«8p. 4 Gr. — gewährt werden soll, vorausgesetzt, daß dadurch die angenom menen Normalpreise nicht überschritten werden, und 2) daß alle diesfallsige, aus der Ablösung der Natural gefälle der Geistlichen und Schullehrer entstehenden Ablösungs kapitale zur Kasse des Ministern desCultus und öffentlichen Unterrichts eingezogen und mit vier vom Hundert dergestalt verzinset werden sollen, daß bei vorhandener Unmöglichkeit, die Kapitalien nach diesem Zinsfüße zu benutzen, der sich ergebende Ausfall aus Staatskassen gedeckt werde. Unverkennbar schien es der Deputation, daß durch die Annahme dieser Vorschläge, in ihrem ganzen Umfange, der Staatskasse eine sehr große Last aufgebürdet werden würde, und daß die hierdurch zu besorgende bedeutende Erhöhung des ohnehin immer im Ansteigen begriffenen Ausgabebudjets sehr bedenklich falle. Denn abgesehen davon, daß es schwierig sein dürfte- Vie hierdurch der Staatskasse künftig erwachsende.Last genau in Ziffern darzustellen, da selbst die in dem jenseitigen Deputationsberichte gegebeneBerechnung, zu Folge deren nach Vollendung aller Ablösungen die Staatskasse im ungünstigsten Falle die jährliche Summe von 37,353 Thlr. 12 Gr. — zu gewähren hätte, leicht noch einer Vermehrung fähig und min destens die dort ausgesprochene Hoffnung auf Verminderung täuschend sein möchte, wäre auch derjenige Aufwand noch in Anschlag zu bringen, welcher dem Staate aus derVerwaltung und Vertretung so bedeutender Kapitalien erwachsen müßte. Ungeachtet dieser bedeutenden Opfer Seiten der Staats kasse würde aber, durch Realisirung der Vorschläge der hohen Staatsregierung, der beabsichtigte Zweck, möglichste Sicher stellung der geistlichen Dotationen vor Schaden, nur sehr un vollkommen erreicht werden. Denn hat man das Interesse dieser Dotationen für eine ferne Zukunft vor Augen, ziehet man in Betracht, daß Getreide ein vielsichererWerthmesserift als Geld, so scheint es jedenfalls für die Sicherheit des geistlichen Ein kommens zweckmäßiger, demselben eine feste Getreideernte zu erhalten, 'als letztere gänzlich in Wegfall zu bringen und in Geldrente zu verwandeln, namentlich-wenn von einem Ein kommen die Rede ist, welches meistenteils blos die dringend sten Lebensbedürfnisse befriediget, und das die Nutznießer nötigt, die Ablösungsgelder zu dem Wiederankauf derselben Gegenstände anzuwcnden, welche erst durch Ablösung in Weg fall gekommen sind. Die Deputation konnte sich zwar nicht verschweigen, daß dem letzteren Auswege die Bestimmungen des Ablösungs gesetzes, wenigstens nach der angenommenen Interpretation entgegenstehen, obwohl man darüber jedenfalls Zweifel hegen könnte, ob Regierung und Stände bei Entwerfung und Be ratung des Ablösungsgesetzes die Folgen der Ablösbarkeit des geistlichen Zehnts in ihrem ganzen Umfange ermessen haben, und soviel jedenfalls feststeht, daß die gemeinsame Absicht bei der Theile aus den Verhandlungen sich nicht deutlich ergiebt, auch diese Frage bis auf die neuesteZeit von vielen Seiten unter die zweifelhaften gerechnet worden ist und zum Theil noch ge rechnet wird. Allein in die unangenehme Alternative versetzt, entweder den Staatskassen eine bedeutende, mit manchen andern Jncon- venienzen verbundene Last auferlegen, oder eine Bestimmung des Ablösungsgesetzes abändern zu müssen, hielt man es für notwendig, zu untersuchen, ob in der That einer beanzu- tragenden Ausschließung des geistlichen Zehnts, so weit er in Körnern bestehet, von der Ablösung wesentliche Bedenken ent gegenstünden. Waren Befreiung des ländlichen Grundbesitzes von allen die freie Benutzung desselben lähmenden Berechtigungen und freier Gebrauch der Zeit und Kräfte die Grundideen, welche das Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitötheilungen her vorriefen , so.muß hiernach jedenfalls der vom Felde zu erhe bende Naturalzehnr entfernt werden können, weil derselbe der freien Benutzung des ländlichen Grundeigentums hemmend in den Weg tritt und als eine vöm Rohertrag zu erhebende Quote die landwirtschaftliche Industrie auf eine nachtheilige Weise besteuert. Keineswegs lassen sich aber dieselben Gründe in staats-
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