Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gedeckt. Nicht so für Rittergutsbesitzer, außer diesen Verlusten I sind nicht nur ihre Vertretungen alle geblieben, sondern noch neue Lasten hinzugekommen, ihre Gläubiger sind zwar gesichert, sie aber können zu Grunde gehen. Ferner hat der Herr v. Lüt tichau seine Niederlagen hier ausgesprochen, daß er auf einem Gut nach erfolgter Ablösung 1000 Thlr. weniger Pacht erhält, während auf einem anderndieserBerlustnoch nicht hinreicht,son dern 1500 Lhlr. beträgt. Fälle dieser Art könnte ich noch mehr angeben. Auf eine Petition der Rittergutsbesitzer, welche die gedachte Instruction geändert wissen wollte, zu deren Gunsten sich die erste Kammer aussprach, ist nichts erfolgt, während das Verlangen der Geistlichen, was Aenderung des Gesetzes zur Folge hat, sogleich berücksichtigt worden ist. Keineswegs will ich dem geistlichen Stayde, ,den ich sehr hoch achte und schätze, zu nahe treten, nur kann ich ihm kein Vorzugsrecht vor andern Berechtigten einräumen. Ganz treffend sind die Worte eines sehr geehrten Mitglieds unserer Kammer, welches 'sagte: Es ist in Sachsen eher ein Pulvermagazin, was mit. Stroh gedeckt ist, zu versichern, als wohlerworbene gutsherrliche Rechte. — Welches Vertrauen soll man neuen Verträgen schenken, wenn man mit den alten nach Willkühr verfährt. Zum Schluß meiner Worte kann ich blos noch hinzufügen, daß ich für, die Berechtigten keine Begünstigung, sondern blos Gerechtigkeit und Gleichstellung vor dem Gesetze verlange. Aus diesen Gründen erlaube ich mir folgenden Antrag an die Kammer zu. stellen: „Die erste Kammer möge im Verein mit der zweiten Kammer bei der hohen Staatsregierung dahin antragen, die bei Naturalzinsen in dem Decrete vom 14. Februar 1840 ausge sprochene Entschädigung aus Staatskassen nicht allein auf die Geistlichen und Schullehrer, sondern auf alle Berechtigte aus zudehnen." Präsidenty. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag soeben vernommen und ich frage zuvörderst die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Er wird ni ch t ausreichend unterstützt. — 0. Großmann: Obgleich der Antrag nicht unterstützt ist, so kann es doch wohl sein, daß derselbe hier und da in ein zelnen Herzen Anklang gefunden hat, da allerdings Manches auf den ersten Anblick für denselben zu sprechen scheint, darum sehe ich mich veranlaßt, ihn ganz kurz zu beleuchten. Präsident v. Gersdorf: Das wird wohl nicht nöthig sein, da der Antrag nicht unterstützt ist. v. Großmann: Ich sollte glauben, es werde mir wohl gestattet sein, die Sache zu widerlegen. Präsident v. Gersdorf: Ich will die Kammer darüber entscheiden laffen. Ich erlaube mir dieselbe zu fragen: ob sie der Ansicht ist, daß die Entwickelung von Gründen gegen einen nicht unterstützten Antrag stattfinden kann? — Die Kam mer spricht ihre verneinende Meinung aus. — Bürgermeister Schill: Mit den Ansichten der Deputa tion vollkommen'einverstanden, will ich mir.nur noch erlauben, wenige Worte zu Unterstützung der Anträge hier auszusprechen. Sehr richtig hat die Deputation die Verschiedenheit hervorge hoben, welche hier stattsinder, zwischen den berechtigten Grund besitzern und den Geistlichen. Während der berechtigte Grund besitzer, welcher Entschädigung erhält, eine freie Disposition über sein Kapital mit bekommt, muß sich der Geistliche lediglich an den Zinsengenuß halten, und diesen als Entschädigung an sehen , ohlie darüber etwas Weiteres verfügen zu können. Ich glaube, um den vorliegenden Gegenstand gehörig zu würdigens muß man ihn aus einem vierfachen Gesichtspunkte ansehen, man muß fragen, was hat er für einen Einfluß für die Geistli chen, wenn die Ablösung stattsindet; was hat es für einen Ein fluß für die Collatoren und Gemeinden; was hat es für^einen Einfluß auf die Staatskasse, und welchen Einfluß hat es für die übrigen steuerpflichtigen Staatsbürger? Der Sackzchnten ist am sichersten, das Geldemolument weniger sicher, dem Geist lichen seine Existenz zu gewähren. Diese kann nicht so sicher gewährt werden durch eine feste Geldentschädigung, weil das Getreide, wie die Deputation sehr richtig ausspricht, einen viel richtigem Werthmesser gewährt, als das Geld selbst. Das Ge treide richtet seinen Werth immer nach der Höhe des Preises und gewährt dem Geistlichen eine gleichmäßige Besoldung. Nimmt man einen festen Preis von 3 Thlr. für den Scheffel an, so wird das in vielen Jahren eine unzweckmäßige und unzu reichende Entschädigung sein und der Zweck der Regierung wird nur unvollständig erreicht werden. Andrerseits ist auch darauf Rücksicht zu nehmen, daß durch fernere Ablösung und Entschä digung aus der Staatskasse diese nur sehr ungleich die einzel nen Geistlichen in den verschiedenen Theilen des Landes trifft, während die Geistlichen in den wohlhabenden Gegenden, dem Niederland, zu hoch entschädigt werden, werden die Geistlichem, welche .auf minder gut dotirten Stellen im Gebirge und in ärmern Landesgegenden sich befinden, dadurch noch mehr beeinträchtigt. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redacnon beauftragt: >). Gretschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder