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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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cher Hinsicht für das Ganze keine Bedeutung hat? Ich bin also mit dem Vorschlag der Deputation so wie mit dem Sr. königl. Hoheit vollkommen einverstanden, und muß nur wünschen, daß die geehrte hohe Kammer diesen mir zeit- und sachgemäß scheinenden Vorschlägen geneigtes Gehör schenken wolle. Bürgermeister v. Groß: Die Erörterung der Frager ob nach dem Sinne des Ablösungsgesetzes die geistlichen Zehnten ablösbar sind oder nicht, scheint mir in hem gegenwärtigen Augenblicke überflüssig, wo es sich von einer neuen gesetzlichen Bestimmung handelt, wodurch die Frage auf die eine oder die andere Weise entschieden wird. Abgesehen also hiervon, werde ich nicht allein dem Vorschläge der Deputation aus den im Be richt angegebenen Gründen beistimmen, sondern auch dem Amendement Sr. K. Hoheit beitreten. Auf der einen Seite scheint dieses durch die Billigkeit empfohlen zu werden, welche gegen die Geistlichen zu berücksichtigen ist, um den nachtheiligen Wirkungen, welche für diejenigen, deren Zehnten schon abge löst ist, aus der Ungleichheit der Getreidepreise in den verschie denen Gegenden des Landes entstehen möchten, auf der andern Seite sind aber auch die finanziellen Bedenken dagegen wohl sehr unerheblich. Nach den von der Deputation gemachten Miltheilungen beträgt die Summe der abgelösten Decem 5 bis 600 Scheffel. Es würde also, wenn das gesammte Getreide in Roggen bestände, und auf jeden Scheffel mithin 8 Gr. zu zulegen wären, der Zuschlag jährlich 200 Thlr. betragennun wird die Zulage fast in allen Fällen gegeben werden müssen, da nach der Behauptung mehrer geehrten Sprecher der Ablösungs preis im Durchschnitt bei weitem den Normalpreis nicht erreicht. Wird nun Mach dem Amendement Sr. K. Hoheit auch da der Zuschuß gegeben, wo der Ablösungspreis den Normalpreis er reicht oder überschreitet, so wird die zu zahlende Summe nur um einen höchst unbedeutenden Shell vermehrt werden, und die Staatskasse gewiß keinen wesentlichen Nachtheil erleiden. , Prinz Johann: Zur Erläuterung muß ich bemerken, daß beide Anträge, der Antrag des Grafen Hohenthal und der meinige, sich diametral entgegen zu stehen scheinen. Der Graf Hohenthal wünscht, daß allemal der Normalpreis,, ich dage gen, daß allemal 8 und 4 Gr. gewahrt werden sollen. Ich könnte mich nicht für diesen Antrag des Grafen Hohenthal er klären , weil er nur den reichen Gegenden des Landes zu Gute kommen würde. In andern Gegenden, wo die Preise niedriger sind, würde die Summe, die bis zu 3 Thlr. gewährt wird, wenig oder nichts betragen, aber der Ungleichheit nicht abge holfen werden, weil der Normalpreis von 3 Thlr, nicht genügt. Wegen des finanziellen Bedenkens erlaube ich mir eine kurze Berechnung zur Beruhigung derjenigen, welche ein Gewicht darauf legen. Wenn 5 — 600 Scheffel in Frage sind, so ist es gewiß viel, wenn ich behaupte, daß bei 150 Scheffel der Normalpreis überschritten wird, denn in dem Niederlande kann es nicht der Fall sein. Wenn nun in diesem Falle auch der Normalpreis um 4 Gr. überschritten würde, so betrüge dies doch jährlich nur etwa 24 Thlr. Das ist das Ganze, was sie zu riskiren haben. Graf Hohenthal (Königsbrück) : Se. K. Hoheit haben gesagt, daß mein Antrag dem seim'gen offenbar entgegenstehe. Ich kann das nicht zugeben. Ich würde mich mit dem Anträge Sr. K- Hoheit vereinigen, daß in den Gegenden, wo ein an derer Preis, als der gesetzlich ausgestellte Normalpreis von 3 Thlr., anzunehmen sei, noch etwas darüber gegeben würde. Die Gegend, für welche ich gesprochen habe, ist nicht, wie gesagt worden, die reichste unsers Vaterlandes. Die Sand? flächen bei Königsbrück, Großenhain und Radeberg wird Niemand für reich halten. Sie sind die schlechtesten im Lande, und .von den ärmsten Menschen bewohnt. Für diese habe ich gesprochen. Ich habe den Antrag, wie der Herr Secretair Rit- lerstädt richtig angegeben hat, aus dem Grunde gestellt, um die möglichste Gleichheit unter den Geistlichen hervorzubringen, welche zur Ablösung gezwungen worden sind. Die Geistlichen, welche zuerst.dem Gesetze sich fügen zu müssen glaubten, und von der Staatsregierung provycirt waren, sind am schlimmsten davon gekommen, und zwar gerade in der armen Gegend, von welcher ich gesprochen habe. Es ist ihnen der Scheffel, der größer ist, als der gewöhnliche, nur zu 2 Thlr. 11 Gr. be- rechnet worden, während sie ihn im Durchschnitt auch in meiner Gegend zu 3Thlr.,'also zum Normalsatz, den hie Staatsre gierung sehr richtig angenommen , verkauft haben. Die Geist lichen haben auch das Getreide so lange liegen lassen können, bis der Preis die Höhe des Normalsatzcs erlangte. Wenn im Gebirge ein anderer Normalsatz styttsindet, so will ich den dor tigen Geistlichen gern 8 und 4 Gr. über die 3Thlr. zugestehen. Ich habe nur für die armen Gegenden gesprochen, daß nicht unter dem Normalsatze gegeben werden möge. ,Prinz Johann: Ich will nicht bestreiten, daß jene Ge? genden arm sind, aber es sind doch Gegenden, wo der Durch schnittspreis nicht hoch steht. Er steht nur hoch im Gebirge und im Voigtlande. .In jenen Gegenden steht er immer niedri-- ger. Es ist die größte Gleichheit, wenn überall 8 und 4 Gr. gewährt werden. Wenn der Sprecher von einem größeren Maase sprach , als dem gewöhnlichen, so versteht es sich von selbst, daß ' die Leistungen auf das gewöhnliche Maas reducirt werden müssen. Staatsminister v. Lindenau: Ueber die Art und Weise, wie den Geistlichen, deren Getreidezinsen bereits abgelöst worden sind, eine Vergütung gewahrt werden solle, liegen au ßer dem Deputationsgutachten zwei Amendements Sr. königl., Hoheit und des Grafen.Hohenthal vor. Gegen beide habe ich mir einige.Erinnerungen zu erlauben, da mir beide nicht voll ständig rationell erscheinen wollen. Ein wirklich rationelles Prrncip für. diese Vergütung würde im Einklang mit den An trägen des Deputationsgutachtcns durch die Anordnung erhal ten werden- daß die Vergütung der geistlichen Getreidezinsen nach den Mittlern jährlichen Marktpreisen der nächsten Markt stadt vergütet würden. Allein da die Verwaltung dadurch er schwert und in unsere Etats eine veränderliche Ausgabe gebracht würde, so habe ich weder in der Deputation einen Antrag ge-
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