Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schastlichen Armenkassenverband. Es war aber dieser zu aus gedehnt und zu wenig geographisch abgerundet, als daß er nach dem Erscheinen des Heimathsgesetzes noch in dieser Maße hätte fortbestehen können. Andererseits wäre es aber eben so un zweckmäßig gewesen, ihn gänzlich aufzulösen, so daß jede ein zelne der dazu gehörigen Gemeinden einen eigenen Bezirk gebil det hätte. 'Denn theils sind die Meisten derselben zu klein, um selbstständig bestehen zu können, theils wäre dies eine offenbare Unbilligkeit gegen die ärmeren der in dem Verbände begriffenen Gemeinden gewesen, die zeither an den wohlhabenderen Ge meinden einen Rückhalt hatten, während sie nunmehr sich selbst überlassen geblieben wären. Aus diesen Gründen ist es von der Kreisdirection in Uebereinstimmüng mit dem Gutachten der Obrigkeit und der Amtshauptmannschast angemessen befunden worden, aus diesem allgemeinen Verbände drei combinirte Hei- mathsbezirke zu bilden, wovon der fragliche einen ausmacht. Die Gemeinden, welche an der Petition Thsil genommen ha ben, können sich nun durch diese Maßregel nicht prägravirt fühlen; 'denn die armen ganz oder zu,m Theil aus Häuslern be stehenden Gemeinden, Vie ihnen zugetheilt worden sind, gehör ten auch schon früher zu ihrem Bezirke. Es ist dabei aber auch noch zu berücksichtigen, daß dieser Heimathsbezirk vor den Hei den andern in sofern einen Vorzug voraus hat, als ihm das bedeutende Rittergut Graupzig zugetheilt worden ist, wel^ ches zeither an dem Armenversorgungsverbande nicht unmittel bar Lheil nahm, dem aber nunmehr die gesetzliche Verbindlich keit obliegt, einen angemessenen Beitrag zu Wen, der aus schließlich in die Kasse des fraglichen Heimathsbezirks fließt. Nqch sorgfältiger Erörterung der Localverhältnifsc konnte daher die Regierungsbehörde nicht anders verfahren, als geschehen ist. Wenn aber Herr Bürgermeister Schill, bei dieser Gelegenheit das Verfahren der Regierung bei Bildung der Heimathsbezirke imAllgcmeinen einem Tadel unterworfen hat, weil dadurch den Gemeinden ihte Selbstständigkeit ungesetzlich beschränkt worden sei, so muß ich mir erlauben, dem zu widersprechen. Ich kann im Gegentheil versichern, daß sowohl das Ministerium, als die Kreisdirectionen es sich zur Pflicht gemacht haben, bei dieser Organisationsmaßregel überall mit möglichster Schonung der Localverhältnisse und thunlichster Berücksichtigung der Wün sche der Gemeinden zuWerke zu gehen. Allein alle Wünsche, welche laut geworden sind, haben freilich nicht erfüllt werden können, weil sich die Interessen zu schroff entgegen stehen. Es geht hier, wie überall in solchen Fällen, es wollen gern Alle ge winnen , und Keiner verlieren. Wollte man Jedem Gehör schenken', so würde nichts zu Stande kommen. Den Bethei ligten sind dergleichen Wünsche am Ende nicht zu verargen, al lein die Regierung muß den Plan und Zweck des Ganzen im Auge behalten, und kann sich durch Sonderinteressen nicht be stimmen lassen. Wenn daher hervorgehoben worden ist, daß dergleichen combinirte Heimathsbezirke gebildet worden wären, ohne die einzelnen Gemeinden um ihre Zustimmung zu fragen, so ist dies zwar vollkommen richtig, allein es hat das geschehen müssen, Peil außerdem gar nicht zum Zweck zu gelangen wäre. Die Behörde ist zu solchen Maßregeln auch berechtigt gewesen, indem das Gesetz der Regierung die Ermächtigung beilegt, Ver einigungen mehrer: Gemeinden, zu Heimathshezirkey nöthi- genfalls von Ämtswegen zu verfügen, , , . -, Bürgermeister Schill: Das Heimathsgesetz sagt blos, . daß diese Ermächtigung nur da ausgeübt werde,' wo es sich um Zusammenschlagung kleiner Gemeinden handelt;- aber man ist weiter gegangen, was ich nötigenfalls durch Beispiele bewei sen kann. , . ' . ' Königl. Commiffar Ko hlschütter: Der Fall, den das geehrte Mitglied im Auge hat, ist mir bekannt; aber dasselbe wird auch bestätigen, daß die Maßregel, die von der Regie rungsbehörde angeordnet war, wieder zurückgenommen worden und nicht zur Ausführung gekommen ist. Hier aber ist der Fall ein solcher, auf welchen der Grundsatz des Heimathsgesetzes wirklich Anwendung leidet. Denn die Gemeinden, welche die Petition verfaßt haben, gehören in der That zu den kleineren, ja zu den kleinsten, da sie, nach einer Notiz in den Ministe- rialact'en, zusammen nicht mehr als 120 Einwohner zählen, so daß auf die einzelnen darunter kaum 40 bis 50 Seelen kom men. Wenn man also aus diesen Gemeinden eben so viele Heimathsbezirke hätte bilden lassen wollen, so würden wahre Diminutiven von Heimathsbezirken daraus geworden sein. Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß im ganzen Lande die Gemeinden sehr verschieden sind. Ich kenne diese Fälle ziemlich genau aus der Gegend, wo ich angesessen bin; dort sind die Orce sehr klein- und dort ist es zweckmäßig, wenn mehre Gemeinden zusammen zu einem Heimathsbezirke geschla gen werden. Auch in Jahnishausen ist derselbe Fall, dort ha ben sich sammtliche kleinere Gemeinden zu einem Bezirke ver einigt. Bürgermeister Wehner: Das Bedenken des Herrn Bür germeister Schill scheint wohl auf den speciellen Fall nicht zu passen, und insofern, glaube ich, kann man auf diese Einwen dung keine Rücksicht nehmen. Das Deputationsgutachten scheint bei dieser Sachlage richtig zu sein; denn es hat schon früher ein Armenbezirk bestanden, wozu die Petenten gehörten, und es ist blos eine andere Abtheilung im ganzen Bezirke ge schehen, weil die bisherigen nicht mehr passend waren, und da zu war die Regierung ermächtigt. Und wie man aus dem Be richte sieht, ist für die Petenten daraus kein Nachtheil entstatr- den, sondern es wird blos unangenehm empfunden, daß die Selbstständigkeit nicht mehr berücksichtigt worden sei, Gleich wohl scheint dies hier nicht zulässig gewesen zu sein. Uebrk- gens kann man die Fälle in die Zukunft nicht absehen, wo sich jene kleknen Gemeinden vielleicht Glück wünschen werden, daß sie zu einem Heimathsbezirke zusammengeschlagen worden sind. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer dem Deputationsgutachten beitreten wolle, welches dahin ge het, mit der zweiten Kammer ükereinzustimmen in dem Be-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder