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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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schlusse, von der gewünschten Vermittelung abz'usthen.und die Petenten dessen zu bescheiden? — Gegen 3 Stimmen Za. — Präsident v.Gersdorf: Wir werden nun zu dem nach folgenden Berichte übergehen. Referent Bürgermeister Starke: Der Bericht der vier ten Deputation über das Gesuch von 25 Gemeinderathen meh rer größtentheils oberlausitzer Dorfschaften eingereichte Petition, die Besetzung geistlicher Stellen betreffend, lautet: Die Gemeinderäthe zu Neugersdorf und mehre andere in dessen Umgebung gelegene Ortschaften haben sich in einer, unter dem 4. Januar dieses Jahres eingereichten Petition bewogen gefunden, der Ständeversammlung mehre Wünsche um Verän derung oder Modisicirung bestehender Einrichtungen vorzutra- gen, von deren wohlwollender Berücksichtigung sie sich eine heilsame Beförderung der Interessen der Landeinwohner ver sprechen- — ; . . ' Die zweite Kammer, an welche nach dem Verlangen der Antragsteller diese Petition zunächst abgegeben worden, hatdarü- ber in ihrer 62. Sitzung bereits cognoscirt und theils aus den alsbald zu erwähuenden Gründen den Beschluß über einige der gestellten Anträge ausgesetzt, theils sich gegen die Willfahrung der eröffneten'Wünsche ausgesprochen, welche überhaupt fol gende Gegenstände betreffen. . Es wird nämlich I. die Ständeversammlung ersucht, sich bei der hohen Staatsregie rung dahin zu verwenden, daß den Collaturbehörden der (vermeintlich) allseitige Wunsch zur Berücksichtigung empfohlen werden möge, bei Besetzung der geistlichen und Schulstellen drei Candidaten der Parochial- gemeinde vorzuschlagen, dieser aber die Wahl des zu Ernen nenden zu überlassen. Ohne das Recht der Collatoren zu alleiniger Besetzung der Pfarr- und Schulämter in Zweifel ziehen zu wollen, finden die Petenten ihren Antrag in der Rücksicht gerechtfertigt, daß es sich hier um das Seelenwohl und moralische Erziehung der künftigen Generation handle, und daher der Kirchgemeinde bei Besetzung dieser Aemter eine Theilnahme billigerweise wohl zu gönnen sei. ' > Gebe dabei nur die Stimme eines Einzigen, des Collators, den Ausschlag, so entbehre derGewählte oft das Vertrauen der Kirchgemeinde und Schuljugend, ohne welches'er segensreich' nicht wirken könne-und dessen Nichtbesitz einen nachtheiligen Einfluß auf die accidenziellenAmtseinkünfte äußere.— Könne auch nicht abgeleugnet werden, daß die Mehrzahl der Collatoren nur tüchtige Männer zu Seelsorgern berufe, so bleibe doch die Möglichkeit des Gegentheils nicht ausgeschlossen, und wenn auch nach gesetzlicher Vorschrift der Amtsübernahme eine strenge Prüfung des Erwählten voran zu gehen habe, so seien doch die Aufforderungen der einzelnen Gemeinden, in Hinsicht auf In telligenz und äußere Verhältnisse so individueller Natur, daß der Wunsch der Gemeinden, eine thätige Kheilnahme bei der Besetzung von Kirchen- und Schulämtern zü gewinnen, hin länglich gerechtfertigt erscheine. — Dieses Gesuch hat nun die zweite Kammer als ungeeig net auf sich beruhen zu lassen beschlossen, und in formellerHin- sicht namentlich bemerkbar gemacht, daß das Patronatrecht nicht allein durch ältere Gesetze, sowie neuerdings durch, §. 31. der Werfassungsurkunde dergestalt den Collatoren gesichert und ga- rantirt worden, daß,ihnen wegen des bloß geäußerten, aus Gründen der Nothwendigkeit keineswegs beruhenden Wunsches, unmöglich eine Beschränkung angesonnen werden könne, son dern auch auf die Provinzialverfassung der Oberlausitz hinge wiesen, welche ohne Genehmigung der Provinzialstände eine 'Aenderung der dort bestehenden Verhältnisse, wie sie von den Petenten gewünscht worden, unausführbar mache. Ueberdem könne eine bloße Empfehlung dieses Wunsches zu nichts führen, da sie. die Collatoren nicht behindern, den eröffneten Wunsch unberücksichtigt zu lassen. > Materiell hat dagegen die zweite Kammer den Antrag Michi einmal für wünschenswerth erachtet, weil sich bei der Aus- -wahl unter drei Candidaten die Ansichten und Wünsche nicht selten sehr verschiedenartig aussprechen dürften und hierdurch Spaltungen in der Gemeinde zü besorgen stünden; es sei auch sehr zweifelhaft, ob durch" eine positive Mitwir kung der Gemeinden das Vertrauen derselben zu "dem An gestellten vorzugsweise und mehr gefördert werde, als bei der fetzigen Einrichtung, indem die in ihren Wünschen und Erwartungen getäuschten und überstimmten Gemeindcglie- der dem Gewählten nicht selten das ^Vertrauen vorenthalten würden, womit sie demselben, wäre er vom Collator erwählt worden, entgegen gekommen sein würden. Auch gebe Stim menmehrheit noch keinen Beweis für die größere oder mindere Befähigung eines Candidaten ab, und es lasse sich besorgen, jdaß bei Berücksichtigung des Antrags mitunter unangemessene Bemerkungen der Candidaten bei einzelrten Gemeindegliedern nicht ausbleiben, oder die Gewählten wider die Würde ihres Amts und Berufs in eine falsche, ihnen sowohl als der Ge meinde nachtheilige Stellung gerathen würden. Ueberdem iwerde das wahre, nicht auf äußern Schein beruhende Vertrauen erst mit der Zeit, durch tüchtige Amtsführung erworben und be weise die tägliche Erfahrung, daß sich die Collatoren es zur Auf gabe stellten, stets die Tüchtigsten unter den Candidaten heraus zu finden, so daß weder die Gemeinden beyindert seien, den ge wählten Kirchen - und Schuldienern mit dem Vertrauen entge gen zu kommen, dessen sie zu ihrer amtlichen Wirksamkeit be dürfen- noch mit Grunde ein Mißtrauemgegen die Intelligenz- und den guten Willen der Collatoren gehegt werden könne. Endlich schütze die der höhern Behörde zuständige Prüfung der Gewählten, sowie die Ermächtigung der Gemeinden, in einzel nen Fällen ihre gegründeten Bedenken gegen eine getroffene Wahl der obern Behörde vortragen zu dürfen, dergestalt vor etwanigen Fehlgriffen in der Wahl, daß eine Aenderung der be stehenden Verhältnisse sich durchaus nicht als nothwendig herausstelle. Allen diesen Gründen kann die Deputation nur beistimmen, und daher auch nur den Beitritt zu dem Beschlüsse der zweiten Kammer anempfehlen. ' Referent Bürgermeister Starke: Die weiter folgenden Bitten sind anderer Natur, und ich habe es der geehrten Kam mer anheimzugeben, ob sie über jede einzelne Beschluß fassen, oder über sämmtliche auf einmal ihre Ansicht aussprechen wolle. ' , - Vicepräsident v. Carlowitz: Der erstere Ausweg scheint mir der zweckmäßigere und würde von mir empfohlen werden, wenn er nicht schon vom Herrn Referenten empfohlen worden wäre. Die einzelnen Gegenstände der Petition hängen nicht zusammen, es find verschiedene Wünsche, die die Petenten auf
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