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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Vie Bahn gebracht haben. Nun der erste ist bereits so vollstän dig vorgetragen, daß die Berathung darüber beginnen, oder nach Befinden sofort Beschluß gefaßt werden kann., Ziegler und Klipphausen: Ich würde mir erlauben für" die Ansicht der Petenten in Rücksicht des großem Einflusses auf die Wahl des Seelsorgers und der Schullehrer etwas zu sprechen, wenn die zweite Kammer und die verehrte Deputation der ersten nicht unbedingt ablehnend sich erklärt hätten. — Die Gemeinden sind in neuererZeit selbstständiger, also wohlauch ge eignet, in so einer wichtigen Sache einigen Einfluß zu üben, wenn überGelehrsamkeit denselben auch keine Stimme gebührt,so doch gewiß über die Gemütlichkeit und den sittlichen Gehalt. Es ist von Gewicht, daß das Vertrauen zu dem zu Wählenden die Grundlage mache,daß man sich überzeuge, einem solchen Manne sich recht herzlich hinzugeben; es kann ein Mann hohe Gelehr samkeit haben, ja sogar ein wahrhaft braver Mann sein, und doch nichts Anziehendes im Betragen besitzen, ja vielleicht et was Abstoßendes — so wird er bei allem guten Willen nicht das wirken, was ein gemütlicher Mann, der freundlich die Men schen zu behandeln weiß. Also über die Gemütlichkeit würde doch wohl.eine Gemeinde zu urtheilen fähig sein. Referent Bürgermeister Starke: Ich muß zwar die wohl gemeinte Absicht des Herrn Kammerherrn v, Ziegler ehren, allein sehr problematisch ist es, ob durch die Gewährung der von den Petenten ausgesprochenen Wünsche in derThat für deren Bestes gesorgt werden würde, und nicht vielmehr, was auch von der zweiten Kammer vorzugsweise hervorgehoben wurde, dadurch mannigfache Nachtheike hervorgerufen und Anlaß zu den größ ten Spaltungen gegeben werden dürfte. Uebrigens aber ist ja auch gar kein begründeter Anlaß vorhanden, umsämmtlichen Collatoren des Landes eine Beschränkung ihrer Collaturtechte anzusinnen, um svweniger, als noch unlängst bei anderer Ge legenheit selbst von dem hohen Ministers des Kultus das Be stehen der jetzigenVerhältnisse als nachteilig keineswegs erachtet worden ist, und als den Collatoren durch die Verfassungsurkunde dieses Recht ausdrücklich gesichert worden ist. v. Wclck: Ich für meine Person wüßte in der Thai nicht recht, wir die einzelnen Gcmeindeglieder Gelegenheit finden soll ten, sich von der Gemüthlichkeit der Candidaten zu über zeugen ; es wäre denn vielleicht auf dem Kegelschube, beim Vo gelschießen oder in der Schankstube. Das sind nun aber doch nicht die Orte, wo sich die Candidgten einzufinden haben. Ziegler und Klipphausen: Zur Entgegnung auf das, was der verehrte Sprecher gesagt hat, bemerke ich. Die Gemeinden in der Lausitz im Allgemeinen sind nicht so ungebil det, daß sie nicht zu beurteilen im Stande wären, mit welchem Manne sie als Seelsorger und Schullehrer recht gemütlich auskommen werden. Und so roh find sie durchaus nicht, um auf den Kegelschub, in der Schenke oder in lustigen Gelagen sich von der Gemüthlichkeit und dem sittlichen Gehalte eines Bewerbers ihr Urtheil zu bilden. O. Großmann: Allerdings wäre wohl in chesl den Gemeinden ein größerer Antheil an der Besetzung geistlicher und Schulstellen zu wünschen. Allein, wie jetzt d,ie Sachen stehen, konnteich nicht für die Gewährung stimmen. Es würde das einmal eine Beschränkung der Patronatsrechte sein und den Pa- tronen dafür ein Ersatz gewahrt werden müssen. Fürs zweite mangelt es vor der Hand an einem eigenen durchgreifenden Or ganismus der kirchlichen Verfassung, und partielle Bestimmun- gen würden hier zu gar keinem Ziele führen und nichts Großes wirken- Wäre vielleicht eine allgemeine Kirchenverfassung vor gelegt, wodurch den Patronen für den Verlust oder die Beschrän kung ihrer Rechte Entschädigung geboten würde, da wäre es etwas Anderes. Fürs dritte aber ist auch die Wissenschaft eine wichtige Basis, des Protestantismus. . Sie darf den Geistlichen in unsrer Zeit, wo so viele Zweifel und Bedenken über religiöse Dinge obwalten, durchaus nicht.fehlen. Ob aber ein kompe tentes Urtheil über die wissenschaftliche. Befähigung der Geist lichen bei den Gemeindevorstarchen eher zu suchen sein, dürste, als bei den Patronen, das ist wohl mehr als zweifelhaft. Ich fürchte vielmehr, es würden, wenn man den Gemeinden unbe dingt freie Wahl unter 3 Subjecten gestatten wollte, in der Regel nur Aeußerlichkeiten, Stattlichkeit.der Person, Tüchtig keit der Stimme, den Ausschlag geben, und, was ich sehr fürchte, das eriinen ainbiius würde sehr in Gang kommen. Die Deputation hat, glaube ich, ganzRecht,wenn sie den Beschlüssen der zweiten Kammer beizutreten den Rath ertheilt. Präsident v. Gers dorf: Ich frage die Kammer: ob sie, wie dieDeputation anräth, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beitrete, den Gegenstand dermalen nicht weiter in Berathung zu ziehen? —Einstimmig Ja.—. Referent Bürgermeister Starke: Der zweite Antrag, der gestellt worden ist, lautet so: II. Ist ein Antrag gestellt worden auf dem Wege der Verordnung zu verfügen, daß Heimath- schcine nur unter Beirath und Mitvollziehung des Gemein deraths ausgefertigt werden sollen. — Dieses Befugniß vindiciren die Petenten den Gemeinde- räthen, weil diese nach dem Geiste der Landgemeindeordnung verpflichtet seien, das Interesse der Gemeinden in jeder Be ziehung wahrzunehmen und die Gemeinderatbe, namentlich bei Patrimonialgerichten, denen ein mit mehren Bestallungen ver sehener Justitiar vorstehe, bester als Letzterer im Stande sei, die Heimathsverhältnisse der einzelnen Gemeindemitglieder zu be gutachten. Schon jenseitige Deputation hat aber dem entgegen gestellt, daß das Befugniß zur Ausstellung der Heimathsscheme, wodurch nur der thatsächliche Umstand bezeugt werde, daß Je mand an einem bestimmten Orte eine Heimathsangehörkgkeit habe, nach Z. 15 des Heimathsgesetzes und §. 7 und 8 der Landgemeindeordnung nur der-Ortspolizeibehösde zustehe und diese bei irgend zweifelhaften Fällen von selbst sichchewogen finden werde , durch Befragung sich die, zu Ausstellung eines Zeugnisses dieser Art erforderliche Gewißheit zu verschaffen, um jedem, durch unbegründete Ausstellung eines Heimathsscheins
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