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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zu besorgenden Regreßanspruche zu entgehen, ihr aber nicht zugemuthet werden könne, in Fällen, wo rin Gesuch völlig be gründet, oder völlig unbegründet erscheine, annoch sich des Weiräths der Gemeindevorstände zu bedienen, da dies nur zu ganz zwecklosen Weiterungen führe und Jnconsequenzen in die Stellung der Gemeinderäthe bringe,, welche ihnen durch die jetzige Gesetzgebung angewiesen worden. Berücksichtigt man aber überdem, daß zu Folge der Eröff nungen des königlichen Herrn Commiffars, welcher den Be- rathungen der zweiten Kammer über diesen Gegenstand beige wohnt hat, nach den bisherigen Erfahrungen voN den Obrig keiten in der bemerkten Beziehung eher zu viel als zu wenig geschehen sei, und eine, von irgend einer Behörde etwa ver-. hangene Unrichtigkeit- die nachträgliche Cassirung deS Hu- rnathsscheines nicht ausschließe, sowie daß auch in den Städten den Stadtverordneten eine Mitwirkung bei Ausstellung und Vollziehung der Heimathsscheine nicht zugestanden worden ist und daß endlich die hohe Staatsregierung mit Bearbeitung ei ner Instruction für die Dorfgerichtspersonen beschäftigt ist, -wo durch eine Abgrenzung der Befugnisse der Gerichtsvorstände den Gemeinden gegenüber erzielt werden soll, so kann die De putation sich nur für den Beschluß der zweiten Kammer, daß der diesfallsige Antrag der Petenten abgelehnt werden möge, aussprechen.— Präsident v. Oersdorf: Ich frage: ob die Kammer der zweiten Kammer beitreten will, den Antrag der Petenten abzu lehnen? — Einstimmig Ja.— Referent Bürgermeister Starke: Der dritte Wunsch der Petenten ist in Folgendem enthalten: Hl. wünschen die Petenten, daß die Abhaltung von Tanzvergnügungen nicht bloß bis zu der gesetzlichen Zeit unwiderruflich eingeschränkt, sondern dieselbe überhaupt nur mit Genehmigung der Ortsobrigkeit und im Einverständniß des Gemeinderaths gestattet werden möge. — Dieser Gegenstand nun hat durch die jüngst gefaßten Be schlüsse bei Berathung 139 bis 142 der neuen Armenord nung, wenigstens in Beziehung auf die erste Kammer seine Er ledigung gefunden; man hat dort, wie in der Petition, die Nothwendigkeit eines Einschreitens gegen die nicht selten in Or gien ausartenden Lanzvergnügungen anerkannt, und die nach jenen Bestimmungen von den Ortspolizeibehörden, mit Rück sicht auf die Localverhältnisse zu treffenden Einrichtungen wer den dem wohlgemeinten Wunsche der Antragsteller jedenfalls genügen, ohne daß es nöthig erscheint, durch eine gesetzliche Verfügung auözusprechen, daß die zu treffenden Einrichtungen selbst von der Polizeibehörde nur im absoluten Einverständniß des Gemeinderaths festgestellt werden dürften. Die zweite Kammer hat sich ihrerseits Vorbehalten, auf diesen Gegenstand bei der Berathung über die Armenordnung zurückzukommen.— . . Referent Bürgermeister Starke: Seiten der Deputation hat es unbedenklich geschienen, sich, dafür auszusprechen, daß der Antrag auf sich beruhen möge, weil nach den bei Berathung der Armenordnung gefaßten Beschlüssen ein Grund' nicht vor- zutiegen scheint, um den Gemeinderäthen eine Mitwirkung in Bezug auf die Anordnungen zu gestatten, die nach dem Gesetze nur der Ortspolizeibehörde zu treffen überlassen worden ist, zu mal wohl vorauszusetzen ist, daß diese auch ohne Beirath der Gemeinderäthe das anzpordnen am besten im Stande sein wird, was den Localverhältnissen entspricht. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob auch Sie glau ben, daß dieser Gegenstand auf sich beruhen könne? — Ein stimmig Ja.— Referent Bürgermeister Starke: Weiter sprechen die Petenten den Wunsch aus: IV. daß Erbzinsen und andere herrschaftliche baare Geldgefälle, insofern sie der Ablösbarkeit überhaupt unterliegen, an die Landrentenbank überwiesen werden möchten, und machen dabei auf die Räthlichkeit ihres Antrags für die da bei betheiligten Abgabenpflichtigen aufmerksam. , Es dürften indeß diesem Wunsche noch weit gewichtigere Oegengründe eingehalten werden können , deren ausführlichst. in dem höchsten Decrete vom 10. November 1839 (Landtags- Acten I. Abthl. 1. Bd. S. 201 flg.) gedacht worden ist. Zur dermaligen Beseitigung des Antrags wird es jedenfalls genü gen, zu erwähnen, daß die hohe'Staatsregierung es nach die sem Decrete durchaus für bedenklich erachtet hat, auf eine Ue- berwcisung baarer Geldgefälle und selbst auch nur der an die Stelle früherer Naturalleistungen getretenen, einzugehen. — Uebrigens hat die zweite Kammer, in Betracht, daß ihr eine Petition des Abg. Scholze gleichen Inhalts und noch an dere ähnliche Anträge zur Begutachtung vorliegen, die Bera thung und Beschlußnahme auf den hier vorliegenden Antrag bis zur Berathung über jene Petitionen auszusetzen befunden und cs,dürfte die geehrte erste Kammer, falls sie es überhaupt ihrer Convenienz nicht gemäß erachtet, sofort definitiv über diesen Antrag zu beschließen, eine etwanige weitere Berathung hierüber gleichfalls auszusetzen haben, bis die bezüglichen Schriften und Beschlüsse der zweiten Kammer ihr mitgetheilt worden sein werden. — Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer es abwarten wolle, bis die bezüglichen Schriften und Beschlüsse an sie gelangen werden? — EinstimmigIa. — Referent Bürgermeister Starke: Endlich bitten die Pe tenten: ' V. daß insbesonvere für die beiden amtshauptmannschaftlichen Bezirke der Oberlausitz eine Modisication der hohen Verord nung vom 18. Mai 1832. dir harten Bedachungen betref fend, nachgelassen werde, und begründen das Gesuch auf den', allerdings nicht unberück- sichtigungswerthen Umstand, daß das zu harten Dachungen erforderliche Material höchst bedeutende, besonders in den grö ßer« volkreichen Fabrikdörfern, wegen des ohnehin daselbst ge steigerten Werthes des Grundbesitzes, für den Bauenden fast unerschwingliche Kosten erfordere, Schiefer gar nicht zu erlangen sei, Ziegel, die nur aus der preußischen Oberlausitz zu beziehen seien, wegen des allzu theuren Fuhrlohns höchst kostspielig, und ebenso, wie die Lehmschindeldächer, besonders in steinigten,' wasserreichen und rauhen. Gegenden, der schnellen Verwitte rung ausgesetzt wären', daher aber, wie für den erzgebirgischen und voiatländischen Kreis in der 10. 8. der aedackten Verord-
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