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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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.2) in dem großen.Gewinn an Brennmaterial. Ein Privatbackofen für einen Scheffel erfordert beinahe die selbe Holzquantität, wie ein Gemeindeofen für 2 Scheffel. Dieß erklärt sich sehr leicht daraus, daß der Privatbackofen, inwiefern er nur aller 8 Tage oder wohl gar erst aller 14 Tage geheizt wird, natürlicherweise auch durch weit mehr Holz in Hitze gesetzt werden muß, als der Gemeindebackofen, der, wenn auch nicht täglich, doch wöchentlich mehremale geheizt wird. Hier ist der Ofen noch durchwärmt, während der Privatback ofen, besonders im Winter, ganz durchkältet ist. Wie piel Holz bedarf es daher nicht, ehe dieser nur erst denjenigen Grad von Wärme erhält, den der Gemeindebackofen vom frühem Backen her noch in sich trägt. Hierzu kommt noch, daß sich bekanntlich der Holzzuschuß bei Wiederholung des Backens, das füglich ein, zwei und selbst noch mehrmal an einem Tage geschehen kann, beim 2ten Backen wohl um ein Viertel, beim dritten aber um die Hälfte vermindert ' Dies ergiebt sich auch daraus, daß zu Heizung eines völlig ausgekälteten Backofens fast zwei Stunden nöthig sind, das zweite Heizen hingegen nicht viel über eine halbe Stunde er fordert. Welches wichtige Resultat aber für ein Land, wenn jede Familie auf dem Lande auch nur eine Viertelklafter jährlich ersparen sollte. ' Ein in mancher Hinsicht eben so bedeutender Vortheil für den Landmann selbst entspringt 3) aus dem Zeitgewinne. Von der richtigen Verwendung und Eintheilung der Zeit hängt bei dem Landmanne sehr viel ab. Welche Folgen kann es daher haben, wenn ihn die Beschickung seines eigenen Back ofens zu halben Tagen an denselben fesselt? Welche'Vortheile dagegen fürihn, wenn erdieseganzenGefchäftevonEinmachen des Teiges an bis zur Wiederabholung des fertigen Brotes aus dem Backofen, seinem weiblichen Hauspersonal, ja selbst seinen uner wachsenen Kindern überlassen u. wichtigeren Geschäften phne alle Störung nachgehen kann? Unter diese Vortheile kann man ferner rechnen 4) besseres und gleichförmigeres Brot. Denn wie die Erfahrung beweist , gelingt das Brot in oft geheizten Oefen weit besser. Endlich 5) die größere Sicherheit des Eigentums vor Feuersgefahr. Jedermann, der die Lage und Bauart der meisten Privat backöfen auf dem Lande kennt, wird sich überzeugt haben, wie leicht dieselben zu Feuersbrünsten Veranlassung geben können und leider schon oft gegeben haben. Nichts destoweniger iss diese seit dem Jahre 1764 unausgesetzt verheißene Prämie von Anfangs 100 Thlr. , später 200 Thlr. , wozu noch eine Belohnung von 10 bis 15 Thlr. für denjenigen hin zugefügt wurde, welcher seine Gemeinde zu einem derartigen Beschluß vetmögc, niemals verdient worden, und kein einziges Beispiel der Anlegung eines Communbackofens innerhalb dem Königreiche Sachsen vorgekommen und es ward daher diese Prämie, als bis zum Jahre 1833 die Erfahrung fortwährend ihre gänzliche Erfolglosigkeit gezeigt hatte, bei Aussetzung neuer Preisaufgaben von da an weggelassen. Die Gründe, weßhalb die fragliche Maßregel bei den sächsischen Landgemeinden.nie Anklang und Eingang gefunden, dürften mindestens nicht ausschließlich in dem Mangel prakti scher Beweise für den, an sich auf keine Weise zu verkennenden Nutzen derselben, sondern darin zu finden fein, daß einerseits das Holzbedürfniß für die Privatbacköfen noch allenthalben hat erlangt werden können, man andererseits aber diese Maßregel, welche nur mittelst wesentlicher Beschränkung der natürlichen Freiheit durchzuführen ist, als einen lästigen Eingriff in altge wohnte Haus - und Wirthfchaftseinrichtungen, theils als einen Anlaß zu Reibungen und Mißhelligkeiten besonders unter den Hausfrauen betrachtet. Auch ist nicht zu verkennen, daß die erste Anlage eines Communbackofens, womit in den meisten Fallen der Bau eines Wohn - und Backhauses für den Bäcker zu verbinden sein wird, den Communen nicht geringen Aufwand zuziehen, hier und da auch die Auffindung einer geeigneten. Localität nicht ohne Schwierigkeiten sein dürfte.— Sollen nämlich mehre bedeu tende Vortheile der Gemeindebacköfen nicht gänzlich verloren gehen, so ist die Anstellung eines eigenen Bäckers nathwendig. Eines Theils würde es, wenn ein jeder backende Wirth diese Geschäfte selbst verrichten wollte, öfters an der gehörigen Ord nung und Eintracht fehlen und manches dem Willen Einzel ner zu sehr preisgegeben sein, anderen Theils würde aber auch der Vortheil des Zeitgewinnes im Geringsten nicht erreicht wer den. Nicht.allein, daß Streit über Heizung des Ofens, wie fern cs der Eine besser als der Ändere verstehen wollte, über das Schieben des Teiges und dergleichen mehr fast täglich zu er warten wäre, , würden auch öfters Klagen über mißrathenes Brot, über Ungleichheit des Holzbeitrags, sowie über Reini gung und Verschließung des Backhauses, , unausbleiblich statt- sinden. Hierzu kommen noch folgende, nicht unerhebliche Ein würfe gegen die Zweckmäßigkeit der Communbacköfen über haupt. Daß bei der ost großen Ausdehnung der sächsischen Dör fer mindestens im Voigtlande, dem Erzgebirge und einem Theil der Oberlausitz und der oft weitläufigen Läge der einzelnen Häuser von einander, diese Maßregel im Allgemeinen nie durch greifend auszuführen sein werde, daß das Hinübertragen des Teiges bei der oft weiten Entfernung des Gemeindebackofens mit nicht geringen Unbequemlichkeiten, ja selbst mit Schaden für den Teig verknüpft sein dürfte. Ferner daß ein wesentlicher Vortheil der Privatbacköfen, bestehend in dem Dörren des Flachses, des Obstes und anderer Gegenstände bei den Communbackhäusern entweder gänzlich Wegfällen, oder doch wenigstens diese Geschäfte mit großen Schwierigkeiten und Unbequemlichkeiten verknüpft sein dürsten. Ferner, daß oft Streitigkeiten unter den Backenden über den Vorzug entstehen können, namentlich hinsichtlich des so be liebten Kuchenbackens vor den drei hohen Festen, vor dem Erntefeste, der Kirmse u. s. w., wo dann hierzu bei großen Dörfern kaum einige Backtage ausreichen werden; Niemand aber beim Beginne des Festes bereits altbackenen Kuchen wird haben wollen. Schon diese Einwürfe, als aus dem praktischen Leben ge griffen , erscheinen der Deputation nicht unerheblich. Unter diesen Umständen, bei der sich deutlich durch die Erfahrung zei genden Abneigung der sächsischen Landbewohner gegen diese projectirte Einrichtung, da auch eine so bedeutende Prämie von 200 Thlr. fortwährend gänzlich erfolglos blieb, hat der Deputation — wenigstens bei dem jetzigen Stande der Holz preise in den meisten Theilen des Landes, — die Anwendung directerZwangsmaßregeln für den fraglichenZweck, durch welche derselbe gleichwohl — wie die bisherige Erfahrung es gelehrt—
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