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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gründe, die auch von der Deputation nicht verkannt worden sind, zu sprechen, daß ich es ganz unbedenklich finde, einen An trag auf eine dirsfallfige authentische Erläuterung zu richten. Es würde sich sonst sehr auffallend Herausstellen, wie sehr die Schüllehrer durchFixirung ihres Einkommens verschlechtert wor den wären, wenn sie ihre bisherige Befreiung von dem Schul- gelbe für ihre Kinder verlieren sollten. Wie hart würde es z. B. für einen Schullehrer auf dem Lande mit 120 Thlr. Gehalt sein, wenn er vielleicht mehre Kinder zugleich in der Schulehat, und für sie Alle das Schulgeld bezahlen sollte. Es würde ein nicht unbeträchtlicher Lheil seines Gehaltes dadurch absorbirt werden. Auch kann ich nicht, wie diegeehrte Deputation meint, die Schullehrer für befriedigt halten durch das Gesetz wegen Errichtung einer Pensionskasse für die Witwen und Waisen der evangelischen Schullehrer. Denn so groß auch der Vortheil ist, der daraus für ihre Relikten und vielleicht für sie selbst, wenn sie emeritirt sind, erwächst, so beziehen sie doch, so lange sie im Amte sind, noch keinen Vortheil daraus; vielmehr wird ihnen durch die Beiträge zu der Pensionskasse noch eine pecuniäre Last angesonnen, und man kann also jenen Vortheil nicht in An schlag bringen gegen die jetzt von ihnen in Anspruch genommene Befreiung vom Schulgelde für ihre Kinder. Aus allen diesen Rücksichten muß ich dringend wünschen, daß die Kammer auf das Gesuch der Petenten und auf den darauf gegründeten An trag Sr. königl. Hoheit sich beifällig erklären möge. - Bürgermeister V. Groß: In Bezug auf die Aeußerung des Herrn Bürgermeister Starke, daß die bisherige Befreiung durch das Gesetz wegen Aufbringung der Parochiallasten Z. 25 aufgehoben sei, muß ich bemerken, daß ich diese Ansicht nicht theile. Es hat Se. königl. Hoheit bereits erinnert, daß die Bestimmungen, die der Z. vorhcrgehen, sich nur auf diejenigen Leistungen beziehen, welche von den Mitgliedern der Kirchen - und Schulgemeinden als solchen aufzubringen sind. Es ist in allen diesen Paragraphen durchaus von der Bezahlung des Schulgeldes nicht die Rede. Wenn also gesagt wird in Z. 25, daß alle übrigen persönlichen Befreiungen ohne Unterschied auf gehoben sein sollen, so kann das wohl nur aufdieVerbindlichkei- ten bezogen werden, die in den vorhergehenden HZ. der Gemeinde auferlegt worden sind. Dagegen kann h. 27 nicht angezogen werden, denn es steht ausdrücklich in der betreffenden h.: „daß von der Bekanntmachung des Gesetzes an bleibende Befreiungen von den den Mitgliedern einer Kirchen- oder Schulgemeinde, als solchen obliegenden Leistungen nicht erworben werden können. Das kann sich allerdings nur auf die Leistungen beziehen, wel che von den Mitgliedern der Gemeinde als solchen aufzubrin gen sind; keineswegs ist aber von Bezahlung des Schulgeldes die Rede, denn das entrichtet Jeder, der es bezahlen muß, nicht als Mitglied der Gemeinde, sondern als Vater für seine Kin der. v. Posern: Ich bin dasjenige Mitglied, welches die Pe tition bevorwortet hatte. Gleichwohl habe ich, — obschon ungern und nach langem Kampfe — mich nicht entbrechen können, den Bericht der Deputation zu unterschreiben, und das Gutachten derselben zu dem meinigen zu machen, Und zwar aus dem Grunde, weil ich aus den, mir früher nicht bekannten Mit theilungen der hohen Staatsregierung, besonders denen, welche die Absicht des frühem Ministerium des Cultus bei Entwerfung des betreffenden Gesetzes ins Licht stellen, und nach genauerer Prüfung der Protokolle über die nochmaligen Verhandlungen der Kammern über den betreffenden Gesetzentwurf die Überzeu gung gewonnen habe, daß das Deputationsgutachten ganz fun- dirt ist. Jedoch habe ich immer noch den Wunsch- es möchte für die Petenten etwas geschehen; denn ich halte diese Bestim mung des Gesetzes für eine große Härte, und daher werde ich jeden Antrag unterstützen, der auf den Vortheil der Petenten hingerichtet ist. Aber ich konnte mich nicht entbrechen, das Deputationsgutachten zu unterschreiben, weil es Pflicht ist, die Wahrheit zubekennen, selbst wenn sie unfern Lieblings wunsch vernichtet. Ich hoffe, eine spätere Gesetzgebung wird diese Härte wieder aufheben oder ausgleichen. — Dies schon jetzt zu beantragen, hielt die Deputation aus andern Rück sichten- die wohl in die Augen fallen, für bedenklich. Jedenfalls möge diese meine Stellung, dieser Kampf des Gefühls mit der Pflicht, mich entschuldigen, wenn ich als Vertheidiger des De- putatiousgutachtens weiter nicht auftrete, mich in die fernere Diskussion nicht mische, wohl aber jeden Antrag stumm unterstütze, der auf den Vortheil der Petenten gerichtet ist. — Staatsminister v. Lindenau: An Se. königl. Hoheit habe ich die Frage zu richten, ob dessen Antrag als eine authen tische Erklärung der 25. Z. des Parochialgesetzes angesehen wer den soll? Geschieht dies, und wird somit bestimmt, daß die Schullehrer künftig von der Entrichtung des Schulgeldes für ihre Kinder befreit sein sollen, so werde ich mich aller weitern Diskussion darüber enthalten, da es mir nur wünschenswerth fein könnte, dem bedürftigen Stande unserer Schullehrer diese Erleichterung gewährt zu sehen. Prinz Johann: Allerdings ist das meine Absicht gewe sen. Zur Erläuterung auf die Aeußerung des Herrn Bürger meister Starke erinnere ich nur, daß hier von Gymnasiallehrern nicht die Rede sein kann, sondern blos von Volksschullehrern. Secretair Bürgermeister Ritt erst ädt: Alles, was zeit- her gesprochen worden ist, scheint mehr aus Rücksichten der Billigkeit für die Schullehrer gesprochen worden zu sein, als aus einem wirklichen Nechtsgrunde. Ich bin jederzeit sehr be reit, dem Schullehrerstande Alles zuzugestehen, was die Billig keit erfordert, soweit als diese Billigkeit nicht auf der andern Seite zur Unbilligkeit wird. Soweit man nämlich aus Staatsmitteln, wozu Alle beitragen, die Schullehrer unterstü tzen und erleichtern kann, bin ich bereit, allem dem beizutreten; aber hier glaube ich doch -- und ich halte mich für verbunden, dieß zur Vertheidigung der Deputation anzuführen — hier sind auch Rücksichten auf die Gemeinde zu nehmen, welcher die Beitrage der Schullehrer entgehen. Diese Rücksichten scheinen mir um so bedeutender, da in der neuern Zeit durch das Schul gesetz den Gemeinden sehr bedeutende Lasten auferlegt worden
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