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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent v. Welck: Ich erlaube mir blos diese Äuße rung vorauszuschicken, um daran die Versicherung zu knüpfen, daß die Deputation sehr gern näher darauf eingegangen sein würde, weil auch sie die Billigkeitsgründe, die für die Petenten sprechen, keineswegs verkannt hat. Hat die Deputation die Petition nicht beifällig begutachtet, so geschah dies -lediglich, weil sie von der Ueberzeugung geleitet wurde, daß dieserWunsch der Petenten mit den ausdrücklichen Worten des Gesetzes nicht zu vereinigen sei. Sämmtliche zeitherige Sprecher, selbst der Hr. v. Großmann, haben dies ebenfalls anerkannt und nur Se. königl. Hoheit haben bemerkt, daß selbst in > den Worten des Gesetzes die Rechtfertigung des Antrags der Petenten liege. Se. königl. Hoheit haben dies durch die Behauptung zu bewei sen gesucht, daß das Schulgeld nicht unter die Anlagen zu rech nen sei. Das hat aber der Deputation doch so geschienen; denn es ist ein besonderer Antrag damals bei der Berathung desParochialgesetzes gestellt worden, daß die Kaste, in welche das Schulgeld gezahlt wird, vorzugsweise zur Bestreitung des Schulgeldes verwendet werden soll. Daraus geht also hervor, daß sie nicht allein zur Besoldung der Schullehrer be stimmt ist, und daß die Schullehrer zu Schulzwecken im Allge meinen Beitrage leisten müssen, sowie jedes andere Mitglied der Schulgemeinde, ist noch von Niemand bezweifelt worden. Die Deputation ist blos von dem Grundsätze ausgegangen: xrin- vlxiis obsta! Ich kann nicht ableugnen, daß es vielleicht Man chem unter uns wünschenswerth erscheinen könnte, daß vom Gesichtspunkte der Billigkeit aus betrachtet, Veränderungen im Parochialgesetze eintreten möchten, denn gerade das Parochial- gesetz ist dasjenige, durch welches sich Viele in ihren früheren Rechten und Befreiungen gekrankt fühlen. Die Deputation hat aber nicht geglaubt, der verehrten Kammer Veränderungen des Gejetzes auf den Grund der Billigkeit anempfehlen zu dürfen. Von Seiten des Herrn Secretair v. Biedermann ist namentlich gerügt worden, daß das Deputationsgutachten ei gentlich keinen Grund enthalte, warum die Deputation ihr Gutachten gerade so abgegeben hat, wie sie es abgegeben hati Der Grund ist allerdings im Berichte enthalten, und es scheint nur, als wenn er dem Herrn Secretair v- Biedermann nicht i genug ausgeführt worden wäre. Es steht da: „Eine Erläute rung dieses Schlußsatzes, im Sinne der Petenten, würde daher jedenfalls nur durch Abänderung einer definitiv gegebenen ge setzlichen Bestimmung erfolgen können, und eine solche zu bean tragen schien der Deputation nicht rathsam." Eben weil sie dies als einen Hauptgrund aussprechen zu müssen geglaubt hat, so hat sie sich deshalb überhoben geglaubt, auf andere Gründe einzugehen. Es ist ferner angeführt worden, daß die Bezahlung des Schulgeldes Seiten der Schullehrer nichts An deres sein würde, als wenn er dieses sein Geld an sich selbst be ¬ zahle. Das ist nun aber ein Fall, der auch bei anderen Gele genheiten eintritt. Denn so z. B. zahlen Staatsdiener ihre Kopfsteuer in Malische Kassen, obschon sie aus denselben Malischen Kassen auch ihre Besoldung erhalten. Daß auf jeden Fall nur in solchen Fallen die fragliche Befreiung eintre ¬ ten könnte, wo nicht mehre Schulklassen sind, das ist schon von den wenigen Wertheidigern, die leider die Deputation gefunden hat, erwähnt worden, und ich brauche daher nicht weiter mehr darauf einzugehen. Es würde gewiß zu großen Differenzen und Unannehmlichkeiten führen, wenn eine solche Befreiung der verschiedenen Lehrer, die'an Einer Schule angestellt sind, rücksichtlich ihrer resp. Kinder gegen einander eingeräumt wer den sollte. Secretair ».Biedermann: Die Deputation hat aller dings gesagt, es habe ihr nicht rathsam geschienen, aufeinesolche Abänderung anzutragen. Wenn sie nun aber das sagt, so muß man doch fragen, warum es nicht rathsam sei? und diese Frage ist nicht beantwortet. Zweitens habe ich ebenfalls noch zu entgegnen, daß nicht blos Se. königl. Hoheit, sondern auch der Herr Bürgermeister v. Groß und ich der Meinung gewesen sind, daß das Gesetz von 1838 den Schullehrern die Verbindlich keit nicht auferlegt, Schulgeld zu bezahlen. Ich bin davon ausgegangen : so lange den Schullehrern das Schulgeld zuge wiesen war, so lange könnte gar nicht davon die Rede sein, daß sie sich es selbst bezahlten, denn Niemand kann eine Verbind lichkeit gegen sich selbst haben. Bestand aber keine solche Ver bindlichkeit, so könnte auch nicht von einer Befreiung derer die Rede sein, und wenn keine Befreiung vorhanden war, konnte auch das Gesetz keine aufheben. Bürgermeister Starke: Nur um einen etwaigen Jrrthum zu berichtigen, erlaube ich mir zu bemerken, daß ich mich nicht entsinne, den Ausdruck gebraucht zu haben, als ob tz. 25 des Parochialgesetzes aufgehoben worden sei. Im Gegentheil, ich bin der festen Ueberzeugung, daß durch diese tz. die Befreiung der Schullehrer von Bezahlung des Schulgeldes hat aufgehoben werden wollen. Was aber die Sache selbst anlangt, so weiß ich noch nicht, wohin der Beschluß der Kammer gehen wird, und ob das Deputationsgutachten Annahme finden werde oder nicht. Gesetzt nun, es würde nicht angenommen, so scheint es doch in der Natur der Sache zu liegen, daß irgend ein andrer Beschluß in Bezug auf die Petition der sämmtlichen Herren Petenten gefaßt werden muß. Im Laufe der Debatte hat man sich nun zur Zeit blos dahin ausgesprochen, daß es billig erscheine, daß den Schullehrern eine Befreiung von dem Schulgelde für die Kinder, die sie selbst unterrichten, zugestanden werde. Allein die Petitionen bezwecken keineswegs dies allein, sondern bezwek- ken vielmehr eine Befreiung vom Schulgelde für die Schullehrer überhaupt, und auch dann wenn die Kindern in andern Klassen oder Schulen unterrichtet würden, und ich meinerseits würde dem um so eher beitreten, als ich nicht glaube, daß, wenn man überhaupt eine Befreiung zugestehn will, diese blos für die Schul-, lehrer an Elementarschulen ausgesprochen werden könne, sondern auch den Gymnasiallehrern vindicirt werden müsse, weil diese auch bisher eine solche Befreiung genossen haben. Referent v. Welck: Ich habe darauf zu erinnern, daß aus dem Inhalte der Petition soviel hervorgeht, daß die Petenten selbst ihr Gesuch nur darauf gestellt haben, daß ihnen die Be-
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