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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ich glaube, diese Unterstützung würde kaum eine Compensation sein können für den Wegfall eines möglicher Weise großen Bei trags zu dem Schulgelde in aller Zukunft. Mein ich glaube noch immer, es ist nicht bloß Sache der Billigkeit, sondern auch der Gerechtigkeit, wenn man nach Z.60des Schulgesetzes an den Schulen, wo ein Lehrer ist, das Gesetz d.ahin erläutert, daß er frei gelassen werden muß. Das kann der Lehrer nach dem Schulgesetze verlangen. Was das Weitere betrifft, so scheint dies Sache der Gemeinde zu sein. Präsident v. Gersdorf: Ich stimme mit dem Hrn. Vi- cbpräsident um so mehr darin überein, daß hier eine ausdrück liche Frage an die Kammer gestellt werden muß, als es mir selbst noch zweifelhaft ist, ob der Satz richtig gewesen wäre in Bezug auf das für ihre Kinder zu gebende Schulgeld, daß man vom Gesetze eine solche Ausnähme durch eine derartige Frage und Antwort begründen könnte. Es hat mir dies in der That zweifelhaft geschienen. Denn auf diese Weise wäre es wohl möglich , daß wohl berathene, lange ins Leben getretene Ge setze in Hauptpunkten schnell und auf leichte Art umgeändert, und doch nicht verbessert werden könnten. Die verehrte Kam mer wird das nicht ganz unberücksichtigt lassen, und wohl er wägen, ehe sie ihre Antwort abgiebt. Auch liegt es mir ob, einen solchen Zweifel, wenn er mir beigeht, zu veröffentlichen. Jetzt scheint es mir darauf anzukommen, eine Frage auf dasje nige, was vom Herrn Staatsminister ausgegangen ist, zu stellen. Es ist dessen Ansicht dahin gegangen, es möge die Kammer gegen die Negierung eine Ermächtigung aussprechen, da, wo sie eine Unterstützung verabreicht, die Bedingung anzu knüpfen, daß der Schullehrer für seine Kinder etwas in die Schulkasse nicht zu bezahlen genöthigt sei. Ich weiß nicht, ob ich es so richtig gefaßt habe. Bürgermeister Wehner: Der Herr Staatsminister hat erklärt, daß das Befugniß ihm zugestanden werden möchte, nicht die Ermächtigung. Präsident v. Gersdorf: Zuletzt ist das Befugniß aus gesprochen worden, früher hatte ich „Ermächtigung" ausge zeichnet. Also: daß der hohen Staatsregierung das Befugniß zugestanden werden möge. Referent v. Welck: Ich erlaube mir noch die Frage, ob das ganz allgemein gerichtet sein soll auf seine Kinder, oder blos, insofern er ihnen selbst Unterricht ertheilt. v. Großmann: Ich glaube das Erstere. Insofern er ihnen selbst Unterricht ertheilt, das ist ihm schon durch das Ge setz gewährt. Prinz Iohann: Ich glaube, es herrscht in der Sache noch eine Undeutlichkeit. Darüber kann kein Zweifel sein, daß, wenn der Schullehrer seinen Kindern außerhalb der Schule selbst Unterricht giebt, er dann vom Schulgelde befreit ist, aber nicht in dem Falle, wenn er seine Kinder in der Schule an dem Unterrichte theilnehmen läßt. Da ist die Meinung der Depu tation , daß er nicht befreit sein soll. Nun ftagt es sich, ob die Regierung in dem Sinne die Unterstützung gewährt wissen will. Nicht, daß ich unbedingt der Regierung entgegen treten will, aber ich finde es nicht ganz sachgemäß, den Antrag dar auf zu stellen, weil dadurch nur die ärmsten Communen ge troffen werden, indem nur diese Unterstützung bekommen . Ich werde daher dagegen stimmen. Staatsminister v.Lindenau: Auf die Aeußerung Sr. königl. Hoheit habe ich zu erwiedern, daß diese Zuschüsse theils an arme Communen, theils an sehr kleine Communen gegeben werden, bei denen die Aufbringung des vorgeschriebenen Schul- lehrergehaltes ost mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Mein Antrag wurde zunächst durch den Deputationsbericht und den darinnen ausgesprochenen Wunsch hervorgerufen, daß den Schullehrern eine Erleichterung gewährt werden möge. Vicepräsident v. Carlo witz: Nach alledem, was bereits über den Vorschlag der hohen Staatsregierung gesprochen wor den ist, muß ich doch noch bemerken, daß sich noch ein Zweifel über die Ausführung erheben läßt. Ich weiß nämlich nicht, ob das Ministerium beabsichtigt, die Bedingung nur für den jedes mal vorhandenen Fall,- oder auch für alle zukünftigen Fälle kn Anwendung zu bringen. Nehme ich z. B. an: es verlangte' eine Gemeinde Unterstützung aus der Staatskasse, die Regie rung stelle ihr die Bedingung der Befreiung des Schullehrers vom Schulgelde, die Gemeinde gehe auf diese Bedingung ein, weil zufällig der Schullehrer nur ein Kind hat; es gehe aber dieser Schullehrer kurz nachher mit Tode ab, der Nachfolger aber bring? vielleicht ein Häufchen von zwölf Kindern mit, so würde es sich fragen, ob die Gemeinde diese Bedingung für erle digt erachten dürfe, oder ob sie für alle Folgezeit an ihre Zu sicherung gebunden sei. Staatsminister v.Lindenau: Die Aeußerung des Herrn Vicepräsidenten habe ich mit Folgendem zu beantworten: Ge wöhnlich werden in zwei Fallen solche Verwilligungen gemacht: einmal bei neuen Schulbauen, eine größere Summe, ein für allemal; hier würde allerdings die Bedingung dahin gehen, daß dem Schullehrer für seine Kinder der freie Unterricht für immer gewährt würde. Dann werden remporaire Gehaltsver- willigungen von jährlich 20, 30, 40 Thalern gemacht, die eine Schulgelderbefreiung nur für die Dauer der Verwilligung zur Folge haben könnte, ohne jedoch von einer Veränderung der Person abhängig zu sein. Secretair Bürgermeister Ritt erstädt: Aus alledem, was auf den Antrag des Herrn Staarsministers bemerkt wor den ist, scheint es mir, als ob uns der Antrag doch zu sehr über raschte. Um deswillen werde auch ich dagegen stimmen. Aber ich wünschte, daß hier ein Ausweggetroffen werde, und ich be ruhige mich mit der Ueberzeugung, daß die hohe Staatsregie rung wohl der Sache abzuhelfen bedacht sein und uns vielleicht in Zukunft eine Vorlage darüber machen werde. Präsident v Gersdorf: Es scheint nicht mehr über die-
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