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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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legte Erläuterungsgesetz, wenn schon darinnen aus denen in dm Motiven angeführten Gründen (welche die Depu tation theilt) auf eine gleichförmige Bekleidung der Commu- nalgarde einzugehen Bedenken gefunden worden ist, entspricht übrigens den Wünschen der Stände, und, indem die Depu tation mit der in den Motiven ausgesprochenen Ansicht, daß auch zurZeit noch mit Erlassung eines, unter Aufhebung aller bereits das Communalgardenwesen betreffenden Vor schriften, alle Verhältnisse des Communalgardeninstituts er schöpfenden Gesetzes, Anstand zu nehmen sei, einverstanden ist, empfiehlt sie der Kammer die An nahme des Gesetzes unter denen nachbesindlichen, in Vor schlag gebrachten Modifikationen. Referent Bürgermeister Wehner: Es möchte nun wohl zu fragen sein, ob im Allgemeinen gesprochen werden will. Vicepräsident v. Carlowitz: Meine Ansichten über die Communalgarde sind ziemlich noch die alten und der Kammer längst bekannt. Wenn ich gleichwohl in die Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfs mit einging, den Bericht mit un terschrieb , den Entwurf der Kammer zur Annahme empfahl und mich überhaupt fast bei keinem Punkte von den Ansichten der übrigen Deputationsmitglieder trennte; so geschah dies aus dem Grunde, weil ich der Meinung bin, daß ein Antrag auf Aufhebung dieses Instituts keineswegs zeitgemäß sei, und zu keinem Erfolg führen könne. Besteht aber die Cvmmunal- garde einmal, so muß sie möglichst zweckmäßig organisirt be stehen. . Das muß in dem Wunsch eines Jeden liegen, der es mit dem Vaterlande gut meint. Ein Ausweg aber, wie etwa der, wo man sich zwar scheut, einen Antrag auf Aufhebung die ses Instituts zu stellen, weil man damit nicht durchzukommen glaubt; dagegen aber durch Annahme und Vertheidigung von Amendements, die das Institut untergraben, oder durch Wider spruch gegen Amendements, die das Institut fördern, dem In stitute entgegen wirkt und das Gesetz auf indirccte Weise zu un tergraben sucht, ein solcher Ausweg ist mir zu wenig offen, zu wenig loyal, als daß ich mich wenigstens demselben hingeben könnte. Das sind die Gründe, weshalb ich den Ansichten mei ner College« in der Deputation habe vollständig beitreten können. Präsident v. Gersdorf: Wenn nichts weiter im Allge meinen bemerkt wird, so würde ich den Herrn Referenten ersu chenkönnen, zu dem speciellen Theile des Berichtes überzu gehen. Referent Bürgermeister Wehner tragt den Eingang und §. I des Gesetzentwurfs (s. Nr. 91 d. Verhandl. der zweiten Kammer S. 1826) vor. Von Seiten der Deputation und von Seiten der zweiten Kammer ist gegen diese §. nichts einge wendet worden. Präsident v. Gersdorf: Wenn von Seiten der Kammer nichts bemerkt wird, so habe ich zu fragen: ob sie Z. Ides Ge setzentwurfs annimmt? — Wird e i n st i m m i g b e j a h t. — Referent Bürgermeister Wehner geht zu §. 2 (s. Nr. 91 der Verhandl. d. zweiten Kammer S. 1826) über. Der Be richt sagt hierbei: Die Deputationhat zwar gegen die §. etwas nicht zu erinnern gefunden, sie setzt jedoch voraus: „daß durch Verordnung eine Zeit im Jahre genau festgesetzt 'werde, in welcher der im laufenden Jahre in das communal- pflichtige Alter und aus demselben Tretende in den Dienst einzutreten gehalten, und wieder auszutreten berechtigt ist," da eine solche Bestimmung in der bisherigen §. 3 enthalten und mit den Worten des Gesetzes im Widerspruch zu stehen scheint. Referent Bürgermeister Wehner: Es wäre also blos die Frage zu stellen: ob die Kammer mit der Ansicht der Deputa tion einverstanden wäre, und dann auf die §. jelbst. Präsident v. Gersdorf: Ich würde noch zur Erläute rung an den Herrn Referenten mir die Frage erlauben, ob dies in der Schrift auszudrücken sei. Referent Bürgermeister Wehner: Ja, auf jeden Fall. Präsidentv. Gersdorf: Ich.würde mir erlauben, zu vörderst die Kammer zu fragen, ob sie diese Voraussetzung in die Schrift ausgenommen wissen wolle? — Wird einstimmig bejaht.— Präsident v. Gersdorf: Ferner frage ich: ob sie nach diesem Beschlüsse Z. 2 des Gesetzentwurfs annehmen wolle? — Wird ebenfalls einhellig bejaht.— Zu H. 3 (s. Nr. 91 d. Verhandl. d. zweiten Kammer S. 1826) lautet der Bericht: Die zweite Kammer hat die §. unter folgenden Abände rungen angenommen: g) die Bestimmung unter «) des Gesetzentwurfs soll in fol gender Maße gefaßt werden: v) „festangestellte Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten, worunter jedoch diejenigen nicht zu verstehen sind, welche Unterricht in einzelnen Gegenständendes besondern Unter richts bei den Anstalten ertheilcn; b) es soll zu ck) in der Schrift der Antrag an die Staats regierung gestellt werden: „daß die hohe Staatsregierung die unter ä) ausgesprochene Exemption möglichst beschränken, und weiter nicht ausdeh nen möge, als es ganz unerläßlich und durch da§ Dienstver- haltniß unabweisbar geboten, sich ergeben werde." Die Deputation, im Allgemeinen mit dem in der zwei ten Kammer ausgesprochenen Grundsatz: daß die Exemptionen von der Theilnahme, so viel als möglich, zu beschränken sind, völlig einverstanden, kann in der Hauptsache auch nur denen in der zweiten Kammer beschlossenen Veränderungen ihren Bei fall schenken. Da jedoch zu s) auch fest angestellte Lehrer an öffentlichen Unterrichts anstalten , welche Unterricht in einzelnen Gegenständen des be sondern Unterrichts ertheilen, vorhanden sind, welchen eine Befreiung zuzugestehen sein dürfte, z. B. Lehrer der Mathema tik rc., und hierüber aus der Fassung der zroerten KammerZweifel entstehen könnten, so beantragt die Deputation die Bestim mung unter o) in folgender Maße zu genehmigen: zu °) „fest angestellte Lehrer an öffentlichen Unterrichts«»-
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