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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stalten, worunter jedoch diejenigen nicht zu verstehen sind, welche nach Stunden Unterricht in einzelnen Nebenfächern ertheilen zu b) der von der zweiten Kammer zu ä) beschlossene An trag aber dürfte als zweckmäßig auch von der ersten Kam mer anzunehmen sein. Wenn übrigens e) die Deputation die Ansicht, daß aus denen im Bericht der jenseitigen Deputation aufgestellten Grün den aus tz. 4 die Bestimmung §) wegzulassen sein dürfte, zwar theilt, so schien ihr denn doch, daß die letztere nicht ganz unbe rücksichtigt zu lassen sei, deshalb schlägt sie vor, in §. 3. die dermalige Bestimmung K) dahin abzuändern: Ii) „Personen,. die dauernd in einem solchen geistigen oder körperlichen Zustand sich befinden, daß sie entweder zum Dienste in derCommunalgarde untüchtig sind, oder nicht ohne wesentlichen Nachtheil für ihre Gesundheit sich dem selben unterziehen können. Referent Bürgermeister Wehner: Ich habe noch die Be merkung zu machen, daß unter öffentlichen Unterrichtsanstalten alle, auch die Gymnasien zu verstehen sind, weil darüber, wie es scheint, einiger Zweifel hat erregt werden wollen. Präsident v. Gersdorf: Es würde zuvörderst eines Amendements Erwähnung zu thun sein, welches Herr Super intendent 0. Großmann zu Z. 3s. gestellt hat, es trägt derselbe darauf an, daß es der Kammer gefällig sein möge, auch dieCan- didaten der Theologie, die Küster und kirchlichen Diener mit unter die Ausnahmen zu setzen. v. Großmann: Allerdings erkenne ich wohl an, daß der Antrag, den ich zu stellen beabsichtige,-gegen das Grundprin- cip, welches die Deputation angenommen hat, in einigem Wi derspruch steht. Allein da keine Regel ohne Ausnahme ist, so erlaube ich mir aus Rücksicht auf das kirchliche Interesse die Ausnahme der beiden Klaffen der. Candidaten der Theologie, sowie der Küster und kirchlichen Diener, dennoch zu beantragen. Was die Candidaten der Theologie betrifft, so gilt für sie im Ganzen das, was für die Geistlichen gilt. Das Wesen ihres Berufs ist mit dem Communalgardendienste unvereinbar. Sie sollen Frieden predigen mit Gott und Menschen, und damit scheinen sich kriegerische Waffenübungen nicht gut zu vertragen. Sie sollen allen Mitbürgern bei der öffentlichen Gottesvereh rung in den höchsten Beziehungen des geistlichen Lebens gegen über stehen; und da scheint es mir nicht angemessen, wenn man sie nun auch bei den gemeinen Beschäftigungen des Wachdien stes mit zuziehen wolle. Aber auch abgesehen, so sind ihre Ne benbeschäftigungen gewöhnlich ihre einzige Einnahmequelle. Sie sind Hauslehrer, siegeben einzelne Unterrichtsstunden, sie schriftstellern. Jedenfalls ist ihr Erwerb, zumal bei der großen Concurrenz, welche durch die Seminaristen in neuerer Zeit ver anlaßt worden ist, so gering, daß sie ost wirklich mit drückenden Nahrungssorgen zu kämpfen haben. Es würde also nicht blos für sie der Zeitverlust, sondern auch der Aufwand, den sie auf Uniformirung, auf Anschaffung von Waffen und dergl. zu machen habön, so drückend sein, daß sie in jeder Beziehung zu rückkommen würden. Was die Küster betrifft, so sind sie theils- bei dem öffentlichen Gottesdienste beschäftigt, namentlich bei Verwaltung der Sakramente, theils sind sie Führer des Kir chenbuchs und Duplicafs, die namentlich als solche die Anmel dung von allen Taufen und Privatcommunionen anzunehmen, darauf geeignete Maßregeln zu ergreifen und allen Privatcom- munionrn in Person beizuwohnen haben. In großen, volkrei chen Städten, wie Dresden und Leipzig, kommen Haustaufen und Privatcommunionen namentlich im Winter sehr oft vor, und es würde gewiß ein sehr wesentlicher Lheil der Seelsorge darunter leiden, wenn nicht den Wünschen der Kranken oder Sterbenden auf der Stelle sollte gewillfahrt werden können. Das sind die Gründe, warum ich bitte, es möge der Kammer gefallen, diese beiden Klassen in Ausnahme zu stellen. Präsident v. G'ersdorf: Ich habe zuvörderst die Kammer zu fragen: ob sie das Amendement unterstützt? — Wird zahl reich unterstützt. — Prinz Johann: Ich habe das Amendement nicht unter stützt. Nicht, als ob ich einen besonderen Werth auf Zuziehung dieser Leute zur Communalgarde legte, aber es scheint mir in der That wirklich überflüssig zu sein. Was zuvörderst die Candi daten der Theologie betrifft, so werden sie jetzt ohnehin durch das Gesetz frei gesprochen sein. Hauslehrer sind nach H. 4 <Z. unter die befreiten Personen zu rechnen, sie haben den Eintritt wenigstens nicht nöthig; eben so Diejenigen, die vielleicht bei Schulanstalten, bei Gymnasien und dergleichen eine Anstellung gefunden haben, auch diese sind frei. Sind aber einige Candi daten der Theologie übrig, die sich in Privatschulen mit Stun den und mit literarischen Arbeiten beschäftigen, so ist kein Grund vorhanden, sie frei zu sprechen. Was ferner die Befreiung der Küster betrifft, so stelle ich anheim, ob wirklich die Gründe dazu so überwiegend sein dürften, da sie keine eigentlichen geistlichen Functionen, sondern blos Handreichungen haben, und dann, glaube ich, sind dieselben durch die Bestimmung unter ä mit ge troffen. Die Regierung wird es in der Hand haben, zu prüfen, inwiefern diese Kirchendiener unter Diejenigen gehören, welche sie von der Communalgarde frei sprechen wolle. Also scheint es mir nicht absolut nothwendig, sie unter die Befreiten zu stel len. v. Großmann: Ich muß dem, was von Sr. königl. Hoheit geäußert worden ist, noch einen wichtigen Grund entge genstellen, der von der Parität entlehnt ist. Man zeige mir ein einziges Beispiel, wo ein katholischer Candidatmit zur Commu nalgarde zugezogen wurde? Es giebt nicht einen; jeder, der die Weihe empfangen hat, bekommt Lischtitel. Man weise mir ein gleiches Beispiel von einem katholischen Küster nach! Prinz Johann: Gleich das Letztere muß ich widerlegen. Kürzlich ist in Dresden die Befreiung der Sacristanen und Gra bebitter zur Sprache gekommen, aber vom Generalcommando zurückgewiesen worden. v. v. Ammon: Ich muß den Antrag meines verehrten
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