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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent Bürgermeister Wehner: Das Amendement würde gleich zu c. zu bringen sein. Superintendent v. Großmann: Die Frage wird doch mit Vorbehalt des Amendements gestellt? Präsident v. Gersdorf: Ich werde das Amendement dahin bringen. Die Deputation berichtigt nämlich die Be stimmung zu o. in folgendermaßen: „fest angestellte Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten, worunter jedoch diejenigen nicht zu verstehen sind, welche nach Stunden Unterricht in ein zelnen Nebenfächern ertheilen." Ich frage die Kammer: ob sie hiermit einverstanden sei? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Nun würde ich den so eben aus gedrückten Ansichten gemäß auf das Großmannsche Amendement zurückkommen, welches einige Veränderungen beantragt, die fol gendergestalt zu stehen kommen würden, daß Candidaten der Theologie, in sofern sie nicht einen andern Lebensberuf wählten oder eingeschlagen haben, und die Küster in die Ausnahmen zu setzen wären. Da verschiedene Ansichten statt finden können, so werde ich die Fragen darüber einzeln stellen und frage demnach zuvörderst: ist die Kammer gemeint die Candidaten der Theolo gie, in sofern sie nicht einen andern Lebensberufgewählt haben, mit in die Ausnahmen zu setzen? — Wird mit 22 gegen 9 Stimmen bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Dieselbe Frage stelle ich auf die „Küster", ob diese ebenfalls unter die Ausnahmen ausgenommen werden sollen? — 23 gegen 8 Stimmen sprechen sich mit Ja aus. — Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun auf das zu -kommen haben, was zu l>. gesagt worden ist. Die Deputation räth uns an, den Antrag der zweiten Kammer, welcher oben zu 6. enthalten ist, in den Worten: „daß die hohe Staatsregierung die unter ä. ausgesprochene Eremplion möglichst beschränken, und weiter nicht ausdehnen möge, als es ganz unerläßlich und durch das Dienstverhaltniß unabweisbar geboten, sich ergeben werde" anzunehmen. Stimmt die Kammer damit überein ? — Gegen eine Stimme Ja. — Präsident v. Gersdorf: Endlich habe ich zu fragen, ob die dermalige Bestimmung In dahin abgeändert und so ge faßt werden solle: „Personen, die dauernd in einem solchen gei stigen oder körperlichen Zustand sich befinden, daß sie entweder zum Dienste in der Cvmmunalgarde untüchtig sind, oder nicht ohne wesentlichen Nachtheil für ihre Gesundheit sich demselben unterziehen können?" — Wird einhellig bejaht. Präsidentv. Gersdorf: Will die Kammer mit diesen Veränderungen §. 3 annehmen? — Allgemein Ja.— Zu tz. 4 (s. Nr. 91 der Verhandlungen der zweiten Kam mer Seite 1840) sagtchie Deputation: Die §. ist von der zweiten Kammer unter folgenden Modi fikationen angenommen worden: I. 60. s) die Bestimmung b) in nachstehender Fassung: I») „die bei Kranken - und andern öffentlichen Anstalten an gestellten Aerzte und Wundärzte;" d) die Bestimmung §) solle gänzlichin Wegfallgebracht werden; e) es sollen in die Z. noch ausgenommen werden: „Directoren vonPrivatunterrichtsanstaltenund bei letzter» fest angestellte Lehrer;" jedoch in derselben Beschränkung, welche in §. 3 bei öffentlichen Unterrichtsanstalten bemerkt worden ist. Die Gründe zu diesen Veränderungen sind im Depu tationsberichte der zweiten Kammer naher auseinander gesetzt worden und die D e p u t a t i o n hält solche für ausreichend, um der ersten Kammer dcnBeitritt zum Beschlüsse der zweiten Kammer anzurathen, sie tragt jedoch dabei zugleich dahin an: sa) daß die Aufnahme der Bestimmung sub o. Directoren Lehrer „unter dem Buchstaben erfolge, und bk) daß in dem Nachsatze zum freiwilligen Eintritt erforderlich „hinter dem auf der ersten Zeile befindlichen Buchstaben ck) sowohl, als dem auf dritter Zeile ersichtlichen Buchstaben e) annoch und §) mit Hinweglassung des Wortes und vor den Buchstaben t') und e) eingeschaltet werde." Bürgermeister Schill: Auch bei dieser §. gehen mir einige Bemerkungen bei. Einestheils hätte ich allerdings gewünscht, daß der facultative Eintritt hinsichtlich der Bergarbeiter nicht so ausgedehnt worden wäre, wie cs hier steht, weil das in manchen Bergstädten eine wesentliche Störung verursachen wird,wo von Seiten der Bergarbeiter der Dienst in der Cvmmunalgarde gern und willig und gewiß nicht ohne Nutzen geleistet worden ist. Dann habe ich aber noch eine zweite Bemerkung, welchedie Be stimmung unter b. betrifft. Schon unter den Motiven ist be merkt worden, daß von Seiten der Aerzte hinsichtlich ihrer Be freiung vom Communalgardendienst eine Menge Petitionen eingegangen sind. Wenn man nun jetzt nur die bei Kranken anstalten angestellten Aerzte von der Verpflichtung freisprechen und ihnen überlassen will, ob sie Communalgardcndienste thun wollen oder nicht, so halte ich doch dies für zu beschränkend und für sehr angemessen, daß man überhaupt bei diesem Stande die Wichtigkeit des Amtes berücksichtige, da ich glaube, daß man den Aerzten überhaupt die Verbindlichkeit zum Dienste nicht auflegen darf. Meine Ucberzeugung spricht dafür, die Aerzte und Wundärzte nicht verbindlich zu machen, damit sie ihre Zeit ungemessen ihren wichtigen Pflichten widmen können. Der Arzt ist keinen Augenblick, weder Tag noch Nacht seiner Herr. Nun hat man zwar gesagt: er wäre auf dem Erercirplatz am leichtesten zu finden ; dabei muß ich aber bemerken, daß oft ein Menschenleben von dem Augenblick abhängt, und es nicht an gemessen ist, den Arzt erst von der Wache oder einem Ort zu holen, wo er nicht eingerichtet ist zum Kranken zu gehen. Na mentlich hat der in der Stadt gesuchte Arzt Vormittags Stadt praxis und Nachmittags Landpraxis zu besorgen und ist damit so beschäftigt, daß er nicht dazu kommen kann, Communalgar- « *
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