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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Anträge neben dem Deputationsgutachten und alle drei Bestim mungen neben einander bestehen; dieienlgen Jammermitglie der, welche dem Deputationsgutachten beistimmen, können eben so gut meinem und auch dem Anträge des Herrn Bürgermeister Schill beitreten. Vicepräsident v. Carlowitz: Mir scheint es am einfach sten, eine Frage auf das Deputationsgutachten zu richten. Wünscht nun Jemand den Amendements beizutreten, so wird er gegen das Deputationsgutachten stimmen. Sodann, glaube ich, müßte der Schill'sche Antrag dem Groß'schen Amendement boraus zur Abstimmung gelangen. Wird für den Antrag des Hrn. Bürgermeister Schill gestimmt, so würde es gar nicht nö- thig sein, auf den Groß'schen Antrag noch einzugehen, denn der Groß'sche Antrag liegt in dem Schill'schen, weil er nur das Wenigere umfaßt. So scheint mir die Sache am einfachsten sich abwickeln zu lassen. Prinz Johann: Es käme darauf an, ob durch Annahme des Deputationsgutachtens der Groß'sche Antrag ausgeschlos sen wird; der Schill'sche Antrag würde allerdings dadurch ausgeschlossen werden. v. Polenz: Wir haben noch vor wenig Tagen in der Maße abgestimmt, daß man auf das Deputationsgutachten unter Vorbehalt der Amendements einging; denn wer den bei den Amendements beitreten will, kann solchen Falles auch sehr gut dem Deputationsgutachten beistimmen. Ich will aber einmal den Fall umkehren und annehmen, es würde der Vor schlag, nach welchem alle Acrzte ausgenommen werden sollten, abgeworfen, durch die, welche wenigstens so viel erhalten zu se hen wünschen, daß die Aerzte, die bei Krankenanstalten ange stellt sind, oder die Geburtshelfer ausgenommen blieben. Folg lich kann ich nicht einsehen, warum derjenige dem Deputations gutachten entgegentreten soll, welcher für den Antrag des Hrn. Bürgermeister Schill oder Bürgermeister v. Groß stimmt. Ich glaube vielmehr, daß alles dreierecht gut neben einander be stehen könne, wenn über den Deputationsvorschlag mit Vorbe halt beider Amendements abgestimmt wird. Vicepräsident v. Carlowitz: Es ist das ganz gleichgül tig, nur muß man wissen, wie man stimmt, da das Deputa tionsgutachten vorangeht. Denn muß dies vorangehen, so ist auch nöthig, daß man wisse, ob die Annahme des Deputations gutachtens noch die weitern Fragen zuläßt oder nicht. Es kommt blos darauf an, daß man sich vorher darüber klar wird. Allerdings laßt sich das Amendement des Hrn. Bürgermeister v. Groß mit dem Deputationsgutachten vereinigen; dagegen würde der Schill'sche Antrag dasselbe ausschließen. Ich habe das nie verkannt. v. Potenz: Es ist nur darum zu thun, ob, wenn man den Schill'schen Antrag annimmt, über das Deputationsgut achten abgestimmt werden soll, was doch vielleicht Mehre an nehmen wollen. Bicepräsident v. Carlowitz: Ich habe schon erklärt, daß ich nichts dawiver habe, wenn über das Deputationsgut achten mit Vorbehalt der Amendements zuerst abgestimmt wird. Bürgermeister v- Groß:. Ich glaube ebenfalls, daß das Deputationsgutachten angenommen werden kann, ohne daß mein Antrag ausgeschlossen wird. Präsident v. Gersdorf; Meine Herren, meine ganze Rede ging vorhin nur dahin, um jeden Zweifel zu beseitigen. Es ist in der That gleichgültig, wie die Fragstellung eingerichtet wird, ich will Ihnen dieselbe, wenn Sie wünschen, auf vier ver schiedene Arten vorlegen, und es wird am Ende auf Einsheraus kommen. Soviel gebe ichJhnen aber anheim, daß ich meine, wenn man das Deputationsgutachten annähme, sei dessen ungeachtet auf jeden Fall die Frage noch auf den Groß'schen Antrag zu richten, da er einen bloßen Zusatz enthalt. Dagegen würde durch Annahme des Deputationsgutachtens allerdings das Schill'sche Amendement eigentlich in Wegfall kommen, und ich glaube darinnen mit dem Referenten übereinzustimmen. In dessen es ist der Wunsch geäußert worden, daß, wie es dieLand- tagsordnung vorschreibt, das Deputationsgutachten vorauszu nehmen sei. Ich werde es thun. Es ist gewünscht worden, daß alsdann das Schillsche Amendement in Frage gestellt werde, ich will Ihnen auch hierin gern nachgeb'en, daß aber am Ende die Frage auf das Groß'sche Amendement,noch hinzutreten soll, da muß ich doch vorher fragen, was, wenn der Antrag des Herrn Bürgermeister Schill angenommen werde, alsdann eigentlich eine Frage auf das Groß'sche Amendement noch nützen soll, da dasselbe mit in dem Schillschen Amendement begriffen ist. Bicepräsident v. Carlowitz: Ich habe gesagt, wenn der Antrag des Herrn Bürgermeister Schill angenommen wird, ist eine Frage auf das Groß'sche Amendement nicht zu stellen, weil dies in dem Anträge des Erster« schon mit berücksichtigt ist, und darin liegt. Referent Bürgermeister Wehner: Es hat wohl seine Richtigkeit, daß der Schillsche Antrag mit dem Deputations gutachten sehr verschlungen ist, nach der Landtagsordnung muß aber freilich die Frage zuerst auf das Gutachten der Deputation gerichtet werden, sollte aber nachher durch Annahme des Schill schen Antrags das Depufationsgutachten fallen, so muß zugleich die Erklärung mit abgegeben werden, daß man voraussetze, daß das Deputationsgutachten dann sich erledigt habe. v. Großmann: Allerdings läßt sich ein doppelter oder mehrfacher Weg denken, auf welchem sich die Frag stellung fortbewegen könnte, denn diese Amendements haben zu dem Deputationsgutachten nur ein Verhältniß in Hinsicht des logischen Umfangs des Begriffs. Man könnte von unten anfangen und mit dem kleinsten beginnen; das wäre derGroß- sche Antrag; dann würde das Deputationsgutachten kommen, und nachher der Schillsche Antrag. Würde der letztere ange nommen, dann würdedasDeputationsgutachten als abgeworfen zu betrachten sein. Man könnte aber auch den Schillschen An-
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