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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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trag oben anstellen, und das Groß'sche Amendement zuletzt nehmen; oder man könnte, wie es die Landtagsordnung vorschreibt, mit dem Depulationsgutachten anfangen, dann müßte aber ausdrücklich die Frage mit der Erklärung gestellt werden, daß man nach der. Annahme des Depu tationsgutachtens auf den Schillschen Antrag zurückkommen könnte. Wenn man das aber ändert, dann muß Jeder, der sich für den Schillschen Antrag entscheiden will, gegen das De putationsgutachten stimmen. Secretair v. Biedermann: Dann muß ich doch darauf aufmerksam machen, wohin es führen könnte, wenn diejenigen, welche den Schillschen Antrag angenommen zu sehen wünsch ten, gegen das Deputationsgutachten stimmen müßten. Wenn nämlich dieses verworfen würde, und der Schillsche Antrag spä ter auch, dann hätten wir gar nichts. Bürgermeister H übler: Mir scheint es am besten zusein, genau der Landtagsordnung zu folgen. Da ist es denn ganz unbedenklich, zunächst über das Deputationsgutachten abzustkm- men, vorbehältlich des Schillschen Amendements und dann auf den Schillschen Antrag überzugehen. Es versteht sich von selbst, wird der Schillsche Antrag angenommen, so ist das Deputations gutachten abgeworfen und das Amendement des Bürgermeister Groß erledigt. Präsident v. Gersdorf: Ich muß mich dieser Ansicht anschlicßen, und es tritt hier die Erfahrung ein, daß man durch einen Zirkel auf den Anfangspunkt zurückkommen kann. Das Deputationsgutachten, auf das ich jedenfalls zurückzugehen habe, geht dahin,.daß unter b. die Fassung gewählt werde: „b. die bei Kranken - und andern öffentlichen Anstalten angestellten Aerzte und Wundärzte." Bürgermeister Ritter städt: Mit Vorbehalt beider Amen dements. Präsident v. Gersdorf: Der Ausdruck Vorbehalt ist wohl nicht gewünscht worden, und dennoch wird er angeregt, ihn zu wählen; ich möchte wissen, wie ich in Zukunft die Frage zu stellen habe. Ich frage demnach die Kammer: ob sie mit derAnsicht der Deputation einverstanden sei?—Einstimmig I a. ' Präsident v. Gersdorf: Nach dem Schillschen Amende mentsoll gesetzt werden: „praktische Aerzte und Wundärzte." Ich frage die Kammer: ob sic dieses Amendement annimmt? — Wird mit 18 gegen 13 Stimmen bejaht. Präsident v. Gersdorf: Somit gelangt das Groß'sche Amendement, als darinnen begriffen, nun nicht mehr zur Ab stimmung. Bürgermeister Hübler: Ist es noch erlaubt, zu §. 4 etwas zu bemerken, oder ist die Debatte über alle Theile der §. bereits geschlossen? ReferentBürgermeisterWehner: Ueberdie verschiedenen Punkte ist wohl vorhin schon gesprochen worden? Präsident v. Gersdorf: Allerdings ist das wohl so, doch werde ich nicht füglich zur Fragstellung übergehen können, als bis die Discussion über die §. selbst beendigt ist. Bürgermeister Hübler: Ich wollte mir zu dem Punkte unter ä. noch eine Bemerkung erlauben. Es ist in diesem Punkt angegeben , daß der Eintritt der Hauslehrer in den Com- munalgardendienst ein fakultativer sein soll. Wenn nun aber nach dem von der Kammer vorhin angenommenen Amendement des Hrn. 0. Großmann zu §. 3 Candidaten der Theologie vom Communalgardendienst unbedingt ausgeschlossen sein sollen, so dürsten die Hauslehrer, insoferne sie in die Kategorie der Can didaten der Theologie gehören, hier wohl in Wegfall kommen, da der, welcher unbedingt vom Dienste ausgeschlossen, auch nicht freiwillig in denselben eintreten kann. Prinz Johann: Dabei muß ich bemerken, daß es auch Candidaten des Schulamts giebt, die Hauslehrer sind. Präsident v. Gersdorf: Das Deputationsgutachten geht ferner dahin, daß die Bestimmung suü §. gänzlich in Wegfall gebracht werden solle. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsivent v. Gersdorf: Endlich soll nach ihren Ansich ten noch in die Z. ausgenommen werden: „Directoren angestellte Lehrer." Tritt die Kammer der Deputation bei? — Allgemein Ja. Präsident v. Gersdorf: Wir kommen nun auf den zwei en Theil der Anträge, nämlich zudem, was unsere Deputation noch besonders hinzugefügt wissen will. Referent Bürgermeister Wehn er: Es ist nämlich die Auf nahme der Bestimmung sub c.: „Dkrectoren Lehrer," diese soll unter dem Buchstaben §. erfolgen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie mit dieser vorgeschlagenen Veränderung übereinstimme? — Einhellig Ja. Präsident v. Gersdorf: Ferner sagt unsere Deputation, daß in dem Nachsatze: „zum freiwilligen Eintritt — erforder lich," hinter dem auf der ersten Zeile befindlichen Buchstaben k. sowohl, als dem auf dritter Zeile ersichtlichen Buchstaben «. an- noch: „und mit Hinweglassung des Wortes „und" vor den Buchstaben 1. und e. eingeschaltet werde. Ich frage die Kam mer: ob sie dem Vorschläge der Deputation Beifall schenken wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Und nun frage ich: ob die Kammer mit diesenV eränderungen ß. 4 selbst annehme ?—Wird allgemein genehmigt. Zu §. 5 (s. Nr. 91 der Verhandl. d. zweiten Kammer S. -1845 flg.) lautet das Deputationsgutachten: Die §. ist von der zweiten Kammer angenommen, jedoch sind dabei folgende Veränderungen beschlossen worden:
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