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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gründet, herbeigeführt werden, und dadurch die Hinterziehung der Communalgardenpflicht veranlaßt wird. Ich werde daher für meinen Theil der zweiten Kammer um so mehr beitreten, als der Gegenstand nicht von der Art zu sein scheint, daß des wegen eine Differenz mit der zweiten Kammer bestehe. . Präsident y. Gersdprf: Es sind bei der §. drei Fragen auf die einzelnen Lheile derselben nach demDeputütionsgutach- ten zu stellen. Zuerst hüt die Deputation »ä s. den Beitritt zu dem Beschluß der zweiten Kammer angeratyen, und ich frage die Kammer: ob sie hierin ihrer Deputation beistimmt? — Einstimmig Za.-7^ . , , Präsident v. Gersdorf: Sodann räth uns die Depu tation »ä b. an, der zweiten Kammer beizutretcn, und ich frage die Kammer: ob sie auch hierin ihrer Deputation beistimmt? — Wird gegen 3 Stimmen bejaht. — Referent Bürgermeister Wehner: Es würde nunmehro hinter dem Worte -,oder" zuzüsügen sein: „bei sich ergebenden Schwierigkeiten." . Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Frage im Allge meinen stellen wollen; da jedoch der Referent eine Erinnerung macht, ist es besser, klar zu werden, und ich frage die Kam mer: ob sie auch hiermit einverstanden sei? — Allgemein La. — Präsident v. Gersdorf: Was nun die Deputation bis Ende vorschlägt, darüber stelle ich die Frage: ob die Kammer auch damit einverstanden sei? — Einhellig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Und nun könnte ich die Frage darauf richten : ob die Kammer den Antrag des Herrn v. Groß mann, daß die Worte: „anEidesstatt" Hinwegzulassen sind, angenommen wissen wolle? —«Wird mit 21 gegen 8 Stim men verneint. — Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer die so ver änderte tz.5 an?— Allgemein Ja. — .. Zu §. 6 (s. Nr. 92 der Verhandlungen der zweiten Kam mer, S. 1849) lautet das Deputationsgutachten: a) Bei der Verhandlung in der zweiten Kammer wurde beschlossen: „daß, da die in tz.' 9 k. und l. des dem Mandate vom 29. November 1830 angehäNgten Regulativs enthaltenen Be stimmungen mit den im vorgelegten Gesetzentwürfe nicht ganz in Einklang zu stehen scheinen, die Beseitigung dieser Be denken den Verhandlungen der ersten Kammer überlassen werden möchte;" b) „daß die auf der vorletzten und letzten Zeile zu lesenden Worte und §. 4 in Wegfall gebracht werden sollen." 1 «) daß die tz. noch folgenden Zusatz erhalten solle: „die genannten Recursbehörden können hei Verwerfung ganz unerheblich befundener Recurse, den Recurrenten zugleich in Abstattung der Recmskosten verurtheilen. Solchenfalls sind i. so. für die durch den Recurs verursachten Expeditionen in jeder Instanz die taxmäßigen Sportul- und Stempelsätze, wie irr Rügensachen, zu liquiviren," und daß in Folge dieses Zusatzes bei der Ueberschrift nach §. 40 auch §>46,. des Drscrpllnarregulatlvs hinzuzusetzen sei. Wenn nun zu s) die angezogenen Vorschriften den Commu- yalgardenausschüffen die Ermächtigung ertheilen,, theils solche Personen, welche zum Eintrittin die Communalgarde nicht verpflichtet sind, in dringender Noth zum Dienst in der Com munalgarde zu berufen, theils ganz armen Personen Befreiung; vom Communalgardendienst zu gewähren, die Ausführung der ersteren Ermächtigung aber nicht nur mit vielen Schwierigkeiten verbunden, sondern auch, da die Einzüberufenden, wenigstens größeren Theils, des Communaldienstes unkundig , daher auch unfähig sind, nicht zweckmäßig erscheinen dürste, die letztere aber durch §. 3, unter §. sich erledigt, und auch jetzt schon durch die erläuternden Bestimmungen aufgehoben war; so findet die Deputation sich veranlaßt, ihren Antrag dahin zu richten: „daß die Bestimmungen in §. 9 unter K. und 1. des Regu lativs vom 29. November 1830aufgehoben Und diese Aufhebung in §-> 1 des vorgelegten Gesetzentwurfs mit ausgenommen wer den möge." Auch kann die D e p u t a t i o n zu b) in der Voraussetzung, daß das Gutachten bei H. 4 8nl> b. Annahme findet, ingleichen zu «) in Beziehung auf den Zusatz zur §. aus denen irr dem Deputationsberichte der zweiten Kammer zu lesenden Gründen, der ersten Kammer nur anrathen , der zw eiten Kammer beizutreten. Bürgermeister Schill: Ich hätte allerdings gewünscht, daß die Deputation wenigstens die Aufhebung der Bestimmung in §. 9 des Regulativs vom 29. November 1830 unter k.und l. nicht beantragt hätte. Es heißt nämlich: „Der Ausschuß ist berechtigt, Personen, welche, ohne zu den §. 4g. gedachten gehören, wegen ihres beschränkten Erwerbes, auch die wenige Zeit des Dienstes ohne Nachtheil nicht entbehren können, auf deren Ansuchen Befreiung davon auf bestimmte Zeit, oder aus immer zuzugestehen." Was das letzte anlangt, so ist die Be merkung in dem Bericht sehr richtig, es tritt die Bestimmung unter 3 g. ein; allein es scheint eine gewisse Härte zu sein, wenn man nur denjenigen, der in Armuth verfällt, sofort von der Communalgarde ausschließen will. Insofern hätte ich ge wünscht, daß die Deputation dem Ausschuß die Ermächtigung gelassen hätte, nur auf Zeit einen Urlaub zu ertheilen. Es soll dieß durch eine nachträgliche Bestimmung aufgehoben worden sein; ich kann mich derselben nicht sofort entsinnen, und ich will mir daher die Frage erlauben: In welcher Erläuterung diese Bestimmung aufgehoben worden ist? Prinz Johann: Ich habe die Erläuterung nicht zur Hand, kann aber versichern, daß diese Bestimmung etwa im Sommer 1831 aufgehoben, oder im Jahre 1832 bekannt ge macht worden ist. - Was wegen Almosenpercipienten und ganz mittelloser Personen bestimmt war, hat sich dadurch erledigt. 3
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