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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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denken nicht finden, da er der bis letzt in Dresden bestandenen Einrichtung entspricht. Was nun die Wühl der Comman- danten und deren Stellvertreter betrifft, so muß ich zur Steuer der Wahrheit bekennen , daß die Ausschüsse von dem ihnen zu- stehenden Vorschlqgsrechte nur mit großer Vorsicht Gebrauch gemacht haben , so daß das Generalcommando sich nur in äu ßerst wenig Fällengenölhigt gesehen hat, die von dort aus Vor geschlagenen zurückzuweisen- Es muß aber letzteren das Zu-, rückweisungsrecht nothwendig Vorbehalten bleiben , wenn es darauf ankommt, das Institut in dem Geiste zu erhalten,- wie -Ls die Staatsregierung wünscht. Allein hier dürsten die prak tischen Gründe weit weniger vorwalten, als in Bezug auf die Wahl der Hauptleute und Zugführer,. und scheint es die Con- fequenz zu erheischen, daß sämmtliche Wahlen gewissermaßen in fester Hand bleiben, und daß man folglich auch dem Aus schüsse, dem Generalkommando gegenüber, ein größeres Recht, in dieser Beziehung einräume. Auch in den Nachbarländern besteht meines Wissens dieselbe Einrichtung, und ich kann mich daher meinerseits nur für den Regierungsentwurf verwen den, v. Watz'dorf: Da ich bei der Deputationsberalhung über den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gegenwärtig gewesen bin; hier aber bei 7 eine Verschiedenheit der Ansichten der Deputation in Bezug auf die Wahlen der Commandanten vor liegt , so erlaube ich mir nachträglich zu erklären, daß ich mich der Ansicht derjenigen beiden Deputationsmitglieder anschließe, welche sich dafür erklärt haben, daß es in Bezug auf diese Wahlen, bei der Bestimmung des Gesetzentwurfs bewenden möge. — Durch diese meine Erklärung würde sich nun dieser Vorschlag zu einem Majoritätsvorschlage erheben. Domherr 0. Schilling: Da ich zu denjenigen zwei De- putationsmitglirdern gehöre^ welche wünschen, daß es in An sehung der Wahlen der Commandanten uyd deren Stellvertre ter bei der bisherigen Einrichtung bewende, so halte ich es für angemessen, meine Ansicht nuc mit wenig Worten zu motiviren. Ich habe sowohl bei.der Deputationsberathung, als auch so eben aus dem Munde Sr. königl. Hoheit vernommen, daß bei dem bisherigen Wahlmodus der Commandanten ein wesentli cher Nachtheil sich nicht herausgestellt habe, indem, wenn ja einmal ein Mißgriff geschehen sollte, das Generalcommando es immer in der Hand hat, einer solchen Wahl die Bestätigung zu versagen. Nun gehe ich überhaupt von dem Grundsätze aus, das Bestehende nicht ohne Noch zu ändern, und wenn also die jetzt in Frage stehende Aenderung nicht durch die Nothwendig- kcit geboten wird, so halte ich es immer für zweckmäßiger es bei -em Bisherigen zu lassen, zumal da jene Aenderung wahr scheinlich, wie auch aus den Bemerkungen des jenseitigen De putationsberichts hervorgeht, keinen günstigen Eindruck auf die Communalgardisten selbst machen möchte, indem sie, wenigstens scheinbar, die Wahlfreiheit beschränkt. Ob Letzteres begründet sei oder nicht? will ich dahin gestellt sein lassen, ich halte es aber für bedenklich, einer Maßregel das Wort zu reden, die in den Augen des Publikums leicht zu einer Mißdeutung Veran lassung geben kann. Dazu kommt noch, daß durch die frag liche Aenderung eine Differenz mit der'zweiten Kammer herbei geführt werden würde, die wahrscheinlich zu einer längern Dis kussion Veranlassung geben dürfte, und die wir vermeiden, wenn wir es in diesem Punkte bei dem Bisherigen lassen. v. Polenz: Ich werde mich auf diese Weise, da es nun mehr zu einer Majorität gelangt ist, derselben anschließen, und mich ebenfalls für den Regicrungsvorschlag verwenden. Es ist schon bei dem frühern Landtage anerkannt worden, daß in dem zeitherigen Wahlmodus große Uebelstände sich herausgestellt hatten, was auch gar nicht anders sein kann, wenn man be denkt, daß eine große Anzahl von Personen gewöhnlich mehr darnach fragen, ob sie einen guten Mann zu ihrem Anführer wählen, als darnach ob sie einen dazu geschickten wählen? Würden z. B. 100 Leute, die in allen militairischen Uebungen bewandert sind, eine dergleichen Wahl vornehmen, so könnte man voraussetzen, daß das betroffene Individuum die erforder lichen Qualitäten haben würde, um sie zu führen; wenn man aber 100 Leuten, die in ihrem Lebensberufe nicht so gestellt sind, daß sie Gelegenheit hätten, das Militairwesen kennen zu lernen, diese Wahl überläßt, so steht nicht zu erwarten, daß sie gerade den wählen werden, der zum Anführer geschickt sei. Das mag wohl die Hauptursache sein, daß so viele Klagen selbst von den jenigen, die nicht in der Mitte der Communalgarde leben, und daher, eigentlich gar nicht bethciligt sind, vernommen worden sind. Diese Klagen scheinen also allgemein zu sein, und es ist in jenen Mängeln militairischer Gewandtheit bei den Anführern auch der Grund zu suchen, weshalb das Institut, ich möchte sa gen, zuweilen einen komischen Anstrich erhält. UM nun dem vorzubeugen, glaube ich, haben die wenigen Personen des Aus schusses vielmehr Gelegenheit, den rechten Mann unparteiisch zu bezeichnen, als die Gesammtheit der Compagnie. Das. sind die Gründe, warum ich mich dem Majoritätsgutachten an schließe. 0. Großmann: Ich habe zu wenig Sachkenntnis«, um ein kompetentes Urtheil fällen zu können; allein zwei Gründe scheinen mir für die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens zu sprechen. Einmal ist es der Geist des Instituts, der mit dem Geiste des Alterthums vollkommen übereinstimmt. Dann ist die Communalgarde entstanden in der Zeit, wo der allerhöchste Wahlspruch „Vertrauen erweckt wieder Vertrauen" alle Herzen erfüllte, und die Gemüther beruhigte. Auf Vertrauen hat man dem Bürgerstande die Waffen in die Hand gegeben, und ich glaube, es würde einen höchst nachtheiligen Eindruck machen, und als entschiedenes Zeichen von Mißtrauen angesehen wer den, wenn man den Wahlmodus ändern wollte. Dazu kommt, daß ja die Communalgarde nicht etwa einen Sold bekommt vom Staate, sondern von allen ihren Mitgliedern mehr oder weniger bedeutende Opfer erheischt. Sie müssen Stunden und Lage ihrem Berufe sich entziehen, und einem, für Manche nicht angenehmen Berufe sich widmen, der im, Allgemeinen wohl ge-
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