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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Gersdorf: Der geehrte Sprecher nennt es einen Antrag; es dürfte sich aber bei dem Wotiren finden, wie abgestimmt wird. > Srcretair Bürgermeister Nitterstädt: Da die Deputa tion sich nicht für die zweite Ktrmmer ausgesprochen hat, so weiß ich nicht, ob doch nicht ein Äntratz auf den Beschluß der zweiten Kämmer gestellt werden könne. 7 ' Prinz Jo hann: Ich erlaube mir in Bezug'auf das, was vom Herrn Secretair Nitterstädt erwähnt worden ist, Einiges zu bemerken. Ich könnte von meinem Standpunkte aus nur wünschen, daß man . sich für den Antrag der zweiten Kammer verwendete, weil es gewiß für das Institut nur von wohlthäti- gem Einflüsse sein könnte, wenn eine gemeinschaftliche Beklei dung eingeführt wird. Die Schilderung, dieHerr Secret. Ritter stadt von seinem Orte gemacht hat, ist wahr und paßt auch auf viele ändere Orte. Dabei kann man es aber auch bewenden lassen; weiter zu gehen und selbst auch nur einen localen Zwang einzuführen, scheint bedenklich zu sein. Es besteht ohnedem darin eme große Ungleichheit, daß einer gewissen Klaffe von Bürgern zugemuthet wird, diesen Dienst für andere zu thun; soll ihnen nun auch noch zugemuthet werden, sich eine gewisse gleichförmige Bekleidung anzuschaffen, so scheint das eine große Imparität zu involviren. Ich könnte mich also für den Be schluß der zweiten Kammer nicht erklären, und um so weniger, da er vorr einer gleichförmigen Bekleidung im ganzen Lande spricht. Es würde dadurch einem großen Theile der Commu- nalgarbe, die bereits unter sich gleichförmig bekleidet ist, keines- weges aber in Bezug auf alle Orte eine gleiche Bekleidungführt, ein neuer, nicht unbedeutender Kostenaufwand verursacht wer den. Bürgermeister Schill: Es würde diese Bestimmung eines Lheils eine große Beschränkung für die Leute selbst sein, andern ZHeils aber Vie Veranlassung geben, daß mancher sich zurückzie hen würde, unter dem Vorgeben, daß er sich die erforderliche Be kleidung nicht anzuschaffen vermöge. Den Communen einen solchen Aufwand zuzumuthen, würde eine Beschwerde sein, die in der Lhat höchst drückend für sie wäre und ich für meinen Theil könnte einen solchen Zuwachs zu den Communallasten nicht für rathsam erkennen. Ich bin überzeugt, daß diese Maßregel dem Zwecke der Cdmmunalgarde ganz entgegen wäre: sie soll nicht eine bewaffnete Militairmacht, sondern ein Zusammentreten der wohlgesinnten Einwohner sein, um Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten; und hierzu bedarf es nicht erst eines so bedeutenden Aufwandes, der herbeigeführt werden würde, wenn eine gleich mäßige Bekleidung durch das Gesetz ausgesprochen würde. Referent Bürgermeister Wehner: Se. königl, Hoheit sowohl, als auch Hr. Bürgermeister Schill haben schon die Gründe angeführt, weshalb man der zweiten Kammer beizu treten bedenklich finden müsse. Uebrkgens würde auch durch die Annahme des Beschlusses der zweiten Kammer das Gesetz geradezu umgekehrt werden. Jetzt Heißt es: es solle, was die Bekleidung anlangt, kein Zwang vorhanden sein; es wäre aber den Städten, die schon eine gleichförmige Bekleidung haben, immer noch nachgelassen , sich Dispensationen zu verschaffen; mit dem Anträge der zweiten Kammer würde aber das Verhält« niß umgekehrt; demnach soll jeder gleichmäßig bekleidet sein. Ich begreife nicht, warum man hier das Gesetz umwenden will. Ich will zugeben, daß diese Maßregel für größere Städte passe; allein für kleinere ist sie weder anwendbar noch ausführbar, und ich bin überzeugt, daß die Communalgarde, wenn ihr eine gleichmäßige Bekleidung gesetzlich zur Pflicht gemacht würde, in manchen Städten dadurch sich auflösen werde. In der Stadt, der ich angehöre, haben wir mehre Districte, wo größe ren Theils arme, dem Fabrikstande angehörige Leute wohnen, die sehr gute Communalgardisten, dabei aber nicht im Stande sind, sich eine gleichförmige.Bekleidung anzuschaffen. Für solche Orte würde also die Bestimmung von großem Nachtheil sein, und ich glaube, Paß es außer Chemnitz noch viele Orte in Sachsen giebt, die in derselben Läge sich befinden, und für diese muß man eben so gut sorgen, als für die größeren Städte. Uebrigens glaube ich auch, daß die Meinung der Deputation von den meisten Städten in Sachsen gelhrilt wird, wenigstens ist das, was mir darüber bekannt geworden ist, von der Art, daß man die Vermuthung aufstellen muß, es würden wenig Städte Sachsens, außer den größeren Städten, dieses Gesetz mit Freuden begrüßen, nenn die geehrte Kammer eine Zwangs maßregel hinsichtlich der Bekleidung einführen wollte. Ich kann also nur das Deputationsgutachten empfehlen. Präsident v. Gersd orf: Die Deputation hat uns an- gerathen, in Bezug auf,den Punkt, die gleichförmige Beklei dung betreffend, dem Beschlüsse der zweiten Kammer nicht bek- zutreten, und ich frage Sie: ob Sie mit der Deputation hierin übereinstimmen? — Gegen 1 Stimme J a. — Referent Bürgermeister Weh n er: Nun heißt es im Be richte: Dahingegen dürfte den Beschlüssen der zweiten Kammer zu v) insoweit beizuireten sein, als darnach die Leipzi ger Petition, welche auf Abschaffung freiwilliger Compagnien in der Commumflgarde gerichtet ist, der hohen Staatsregie- rüng zur Erörterung und Erwäg ung°übergeben wer densoll. , . , Die Deputation findet aber Bedenken, diese Petition äüchzur Berücksichtigung zu empfehlen, da die Gründe, welche zeither der Gestattung freiwilliger Compagnien untrrge- legen haben , ohne nähere Kenntmßnahme der obwaltenden Ver hältnisse sich uicht beurtheilen lassen. ^ (Beschluß fülg^) " Drück, und Papier von B. G. Teubner in Dresden. — Mit derRedactisäbeauftragt; v. Gretschet.
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