Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
IW berzeugung nach bloße Leichenkammern die höher gestellten Zwecke der Leichenhäuser nie erfüllen können. Ziegler und Klipphausen: Zur Berichtigung muß ich bemerken, daß ich mich blos über Einrichtungen auf dem Lande ausgesprochen habe, und recht gut weiß, daß in dem Gesetzent würfe von Leichenkammern die Rede ist. Ich weiß aber auch recht gut, daß auf.den Dörfern die Leute kaum Kammern für sich haben, geschweige daß sie noch Kammern für die Tobten einrichten könnten; es könnten daher für das Land nichts an deres , als Leichenhäuser hergestellt werden. Wenn man auf dem Lande keine Kammern für die Tobten hergeben kann, so muß man entgegengesetzt Leichenhäuser bauen, um die Tobten unterzubringen. Die Menschen haben kaum Platz, daß sie sich lebendig in ihren Wohnungen bewegen können, geschweige daß sie noch für die Lobten Raum dazu herzugeben vermöchten. Es wird also wohl für richtig gelten können, wenn ich mich des Wortes „Leichenhäuser" bedient habe. Prinz Johann: Ich bitte den Herrn Präsidenten um das Wort, um in Bezug auf das, was man gegen die Anstel lung eines Todtenbeschauers äußerte, folgendes zur Beruhigung zu bemerken. Man hat die Besorgniß ausgesprochen, es möchten die ärmsten Mitglieder der Gemeinde Zu Todtenbeschauern ge wählt werden, diese Besorgniß theile ich nicht. Denn nach den Motiven soll unter Concurrenz des Bezirksarztes eine Prüfung der Personen, welche sich dazu melden, stattsinden. Ich glaube also nicht, daß man solche Personen anstellen wird, die sich als untauglich dazu zeigen würden. 'Was der geehrte Sprecher, Herr Oberhofprediger v.Ammon bemerkte, dagegen muß ich in Bezug auf die Besorgniß, daß Sectionen zu früh angestellt wer den möchten, mir erlauben anzuführen, daß zwar kürzlich in den Zeitungen behauptet wurde, ein Cardinal in Nom sei bei der Secirung seines Körpers wieder erwacht, diese Nachricht aber einige Zeit darauf widerrufen worden ist. Graf v. Einsiedel: Ich glaube, daß man nicht zweifeln kann, daß solche Fälle zuweilen vorkommen; denn mir hat selbst ein Prosector erzählt, daß es ihm und seinem Bruder geschehen sei, daß sie aus einer Anstalt Kinder bekommen hätten, die lei der durch zu frühe Section umgebracht worden sind. V. v. Ammon: Zur Entgegnung nur einige Worte. Es ist äußerst schwer, über historische Gegenstände ein bestimmtes Urtheil zu fallen, da von einer Seite das oft mit Zuversicht behauptet wird, was man von der andern mitgleicher Bestimmt heit verneint. So zuversichtlich aber behauptet werden kann, daß Menschen, die man truglos für todt hielt, ob sie es gleich nicht wirklich waren, begraben worden sind, eben sowohl ist es möglich, daß Menschen in gutem Dafürhalten secirt worden sind, ob sich gleich in der Folge herausgestellt har, daß m dem für todt Gehaltenen noch Lebenskraft vorhanden war. In dem letzten Falle würde man ohne Zweifel berechtigt sein, der Zer gliederer habe im Interesse seiner Kunst und Wissenschaft das anatomische Messer einmal zu früh angesetzt. Ich richte hier die Aufmerksamkeit aufs Allgemeine. In dieser Rücksicht ist nun allerdings zu wünschen, daß man auch bei Sectionen von Leichnamen, die doch hier und da öfters schon in den ersten Ta gen vorgcnommen werden, von einer bestimmten Regel aus gehen möge. Daß die Autorität der Aerzte hier entscheidend sei, erleidet keinen Zweifel. Allein unfehlbare Autorität ist auf Erden-schwer zu finden. Wenn dennoch auch hier Versehen eintreten, so ist das ein Gebrechen, welches zwar überhaupt der menschlichen Natur anklebt, welches man aber nur dann ertragen soll, wenn man es nicht zu bessern vermag. GrafHohenthal (Püchau): Ich gestehe, daß ich das Bedenken des geehrten Herrn Oberhofprediger in keiner Be ziehung theile. Erstlich ist es, soviel mir bekannt, eine bestimmte polizeiliche Vorschrift in Sachsen, die nicht erlaubt, daß Tobte binnen 24 Stunden, sondern erst nach 3 Tagen begraben wer den. Zweitens, auf die Frage, durch wen geschehen Sektio nen? ist die Antwort: durch Aerzte und Chirurgen. Und ich gestehe, daß ich darin viel weniger Gefahr für die Lodren er kenne, wenn die Leichname von Chirurgen und Aerzten secirt werden, als wenn die Cognition darüber Leuten zusteht, die nicht Aerzte sind, also habe ich in dieser Hinsicht gar kein Bedenken. v. Posern: Die Lodtensch.au, wie das vorliegende Gesetz sie vorschreibt, sollte sie auch in den Klöstern der Oberlausitz ein geführt werden, würde in die Clausurverhältnisse derselben stö rend eingreifen. Es bedarf aber gewiß keines ausdrücklichen Antrags von meiner Seite, sondern einer gerechten Regierung, wie der unsrigen, gegenüber, nur einer freundlichen Erinnerung an diese hier in den Erblanden allerdings weniger gekannten Verhältnisse, nur einer Bitte, daß in der Ausführungsverordnung dieses Clausurverhältniß Beachtung finde. Analog der h. 8. gedachten Fälle wird in den Klöstern das Geschäft derTodten- schau nur den daselbst angestellten Stifts- und Wundärzten zu überlassen sein, weil fremden Aerzten, gemäß der klösterlichen Bestimmungen, der Zutritt nicht gestattet ist. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Es würde kein Bedenken dagegen sein. Bürgermeister Schill: Als am vorigen Landtage dieser Gegenstand in Berarhung kam, wurde schon von Seiten des Herrn Staatsministers, welcher auch der heutigen Verhand lung beiwohnt, die Schwierigkeit wegen der Ausführung, welche der allgemeine Antrag haben würde, hervorgehoben, und ich glaube, ich sage nicht zu viel, daß schon dazumal, wenn auch alle für den Antrag stimmten, viele in ihrem Innern diese An sicht theilten, und die Befürchtung hegten, wenn bei diesem Landtage ein Gesetzvorschlag kommen würde, sich eine andere Ansicht vielseitig aussprechen dürste. Um so erfreulicher ist es, daß die hohe Staatsregierung den ersten Punkt mit einer Scho nung und Milde für jeden behandelt hat, daß dadurch aM ersten dieser Todtenschau, dieser neuen Einrichtung Eingang verschafft wird. Ich verkenne keineswegs, daß es vielleicht viel zweckmäßiger gewesen wäre, wenn man hätte durchgängig geprüfte Aerzte zu Todtenbeschauern anstellen können. Allein
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder